Beschlussvorlage - 2024/0124/A20
Grunddaten
- Betreff:
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Bildung von Ermächtigungsübertragungen im Rahmen der Haushaltswirtschaft der Stadt Alsdorf im Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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16.05.2024
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
1. Der Rat der Stadt nimmt die Ermächtigungsübertragungen zum Jahresabschluss 2023 i.H. v. insgesamt 11.018.516,02 € (Anlage) zur Kenntnis.
2. Zur Finanzierung der Auszahlungen im Rahmen der Investitionstätigkeit wird eine Kreditermächtigung i.H.v. 12.089.297,46 € übertragen.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte regelt mit Zustimmung des Vertretungsorgans die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
Werden Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragen, erhöhen sie gemäß § 22 Abs. 2 KomHVO NRW die entsprechenden Positionen im Haushaltsplan des folgenden Jahres.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 die Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragung gem. § 22 Abs. 1 KomHVO NRW der Stadt Alsdorf beschlossen und damit eine verbindliche Regelung zur Übertragung, dem Verfahren und der Genehmigung getroffen. Demnach können Ermächtigungsübertragungen nur vorgenommen werden, soweit die Durchführung oder Fortsetzung der Maßnahme auch im Folgejahr haushaltswirtschaftlich verträglich und im Rahmen der gemeindlichen Aufgabenerfüllung sachlich notwendig bzw. erforderlich ist.
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 und zur Sicherung der weiteren Finanzierung bereits begonnener Baumaßnahmen wurde die Bildung der in der Anlage aufgeführten Ermächtigungen in einer Gesamtsumme von 11.018.516,02 € erforderlich.
Hierbei handelt es sich um Baumaßnahmen bzw. um Beschaffungen, für die im Haushaltsjahr 2023 ein Auftrag erteilt wurde, die Auslieferung und damit die Fälligkeit der Rechnung jedoch erst ins Jahr 2024 fällt.
Die hier aufgeführten Haushaltsmittel finden im Haushalt 2024 keine Berücksichtigung, sodass zur kontinuierlichen Fortfinanzierung der Maßnahmen die Bildung von Ermächtigungsübertragungen unabdingbar ist.
Nach § 86 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gilt eine Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung.
Mit Verfügung der Kommunalaufsicht vom 29.03.2023 wurde zur Finanzierung der Auszahlung im Rahmen der Investitionstätigkeit für das Haushaltsjahr 2023 eine Kreditermächtigung i.H.v. 29.612.000,00 € genehmigt. Diese wurde bisher noch nicht vollständig in Anspruch genommen.
Zur Finanzierung des Investitionshaushaltes 2023 einschließlich der Ermächtigungsübertragungen wird eine Kreditermächtigung i.H.v. 12.089.297,46 € weiterhin benötigt und ist ins Haushaltsjahr 2024 zu übertragen.
Die zu übertragende Kreditermächtigung berechnet sich wie folgt:
Einzahlungen 2023 8.189.390,07 €
abzgl. Auszahlungen 2023 (lfd.) 21.707.245,90 €
abzgl. Ermächtigungsübertragungen 2023 (neu) 9.536.945,84 €
zzgl. nicht benötigte Ermächtigungsübertragungen 2022 310.504,21 €
Inanspruchnahme Kreditermächtigung 2023 22.744.297,46 €
Davon bereits getätigte Kreditaufnahme in 2023 10.655.000,00 €
Zu übertragende Kreditermächtigung 2023 12.089.297,46 €
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Durch die Ermächtigungsübertragung i.H.v. 11.018.516,02 € wird im Finanzplan 2024 die Planposition 30 „Auszahlungen aus Investitionstätigkeit“ entsprechend um diese Summe erhöht.
Die Übertragung der Kreditermächtigung führt im Finanzplan 2024 zu einer Erhöhung der Planposition 33 „Aufnahme und Rückflüsse von Darlehn“ i.H.v. 12.089.297,46 €.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- Entfällt –
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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465,3 kB
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