Beschlussvorlage - 2024/0142/A11

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf stimmt der überplanmäßigen Aufwendung gem. § 83 GO NRW in Höhe von 567.815,77 € im Bereich der Personal- und Versorgungsaufwendungen zu.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Die Haushaltssatzung 2023 etatisiert für das Haushaltsjahr 2023 Personal- und Versorgungsaufwendungen in einer Gesamthöhe von 32.877.800 €. Zum 31.12.2023 sind hier Aufwendungen in Höhe von 33.445.615,77 € zu verzeichnen. Diese setzen sich zusammen aus Personalaufwendungen in Höhe von 30.249.081,61 € (Ansatz 29.517.400 €) und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 3.196.534,16 € (Ansatz 3.360.400 €).

 

Im Einzelnen stellt sich die Überschreitung wie folgt dar:

 

Kontengruppe 50 – Personalaufwendungen                              

                                                  Überschreitung in Höhe von          731.681,61 €

 

Kontengruppe 51 – Versorgungsaufwendungen                        

                                                   Einsparungen in Höhe von            163.865,84 €

 

Überschreitung insgesamt:                                                               567.815,77 €

 

 

Die Überschreitungen bei den Personalaufwendungen entstehen insbesondere durch den hohen Tarifabschluss und die dadurch zu zahlende Inflationsprämie und die Mehraufwendungen, die durch die zusätzlichen Stellen im Bereich der Feuer- und Rettungswache entstanden sind.

 

Im Bereich der Versorgungsaufwendungen kam es im Jahr 2023 zu ertragswirksamen Auflösungen von Rückstellungen durch mehrere Sterbefälle im Bereich der Pensionäre.

 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

 

Nach § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 € als erheblich anzusehen.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Mehraufwendungen für die Personalaufwendungen i.H.v. 731.681,61 € können teilweise durch Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen i.H.v. 163.865,84 € gedeckt werden. Der verbleibende Mehrbedarf i.H.v. 567.815,77 € kann durch Mehrerträge auf dem Konto 458200 erfolgen, die aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen resultieren.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

  gez. Kahlen

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

  gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Beschlüsse

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14.05.2024 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

16.05.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen