Beschlussvorlage - 2024/0142/A11
Grunddaten
- Betreff:
-
Überschreitung der Personal- und Versorgungsaufwendungen;
hier: Überplanmäßige Aufwendungen im Haushaltsjahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 11 - Personalamt
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.05.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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16.05.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Haushaltssatzung 2023 etatisiert für das Haushaltsjahr 2023 Personal- und Versorgungsaufwendungen in einer Gesamthöhe von 32.877.800 €. Zum 31.12.2023 sind hier Aufwendungen in Höhe von 33.445.615,77 € zu verzeichnen. Diese setzen sich zusammen aus Personalaufwendungen in Höhe von 30.249.081,61 € (Ansatz 29.517.400 €) und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 3.196.534,16 € (Ansatz 3.360.400 €).
Im Einzelnen stellt sich die Überschreitung wie folgt dar:
Kontengruppe 50 – Personalaufwendungen
Überschreitung in Höhe von 731.681,61 €
Kontengruppe 51 – Versorgungsaufwendungen
Einsparungen in Höhe von 163.865,84 €
Überschreitung insgesamt: 567.815,77 €
Die Überschreitungen bei den Personalaufwendungen entstehen insbesondere durch den hohen Tarifabschluss und die dadurch zu zahlende Inflationsprämie und die Mehraufwendungen, die durch die zusätzlichen Stellen im Bereich der Feuer- und Rettungswache entstanden sind.
Im Bereich der Versorgungsaufwendungen kam es im Jahr 2023 zu ertragswirksamen Auflösungen von Rückstellungen durch mehrere Sterbefälle im Bereich der Pensionäre.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 € als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Mehraufwendungen für die Personalaufwendungen i.H.v. 731.681,61 € können teilweise durch Minderaufwendungen bei den Versorgungsaufwendungen i.H.v. 163.865,84 € gedeckt werden. Der verbleibende Mehrbedarf i.H.v. 567.815,77 € kann durch Mehrerträge auf dem Konto 458200 erfolgen, die aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen resultieren.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
