Beschlussvorlage - 2024/0129/A 40-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Alsdorf "Annabad"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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14.05.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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16.05.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Inbetriebnahme des neuen Hallenbades „Annabad“ macht den Erlass einer Entgeltordnung zur Abhandlung des zukünftigen Badebetriebes notwendig.
Gem. § 41 Abs. 1, Buchst i, der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.S.666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. März 2024 (GV.NRW.S.136), ist die Entgeltordnung durch den Rat der Stadt Alsdorf zu beschließen.
Die unter "Anlage 1" aufgeführten Entgelte lehnen an die Entgelte der umliegenden Hallenbäder (StädteRegion Aachen, Kreis Heinsberg) an und platzieren das „Annabad“ dabei im oberen Mittelfeld. Gleichzeitig werden günstige Tarife für Kinder und Jugendliche, vor allem in der Ferienzeit, dem Anspruch einer Familienstadt gerecht.
Die Entgeltordnung für das Luisenbad wird nicht aufgehoben, solange dieses noch in Betrieb ist.
Es ist darauf hinzuweisen, dass sich die Anlage 1 geändert hat und somit ausgetauscht wurde.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Aus der unter „ANLAGE 1“ beigefügten Entgeltordnung sowie einer erwartbaren Anzahl an Eintritten ergeben sich für ein volles Betriebsjahr mit ca. 300 Öffnungstagen (ab 2025) Erträge von bis zu 154.400,00 €.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Mit der Inbetriebnahme des neuen städtischen Hallenbades wird der Schwimmunterricht der Alsdorfer Schulen sowie die Vereinsarbeit der Alsdorfer Schwimmvereine langfristig sichergestellt. Diese Sicherheit ist vor dem Hintergrund einer immer weiter steigenden Anzahl an Nichtschwimmern dringend notwendig. Nach wie vor resultiert aus den Schließungen u.a. von Schwimmbädern in den Coronajahren ein enormes Defizit an Schwimmfähigkeiten bei Kindern und Jugendlichen, was zu einem allgemeinen Risiko für die Sicherheit im Wasser führt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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235,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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448,3 kB
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