Beschlussvorlage - 2024/0167/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausbau der Sassenbergstraße; hier: Beschluss des Bauprogramms
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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27.06.2024
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09.07.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Sassenbergstraße befindet sich im Alsdorfer Ortsteil Kellersberg. Der etwa 80 m lange Ausbaubereich der Sassenbergstraße mündet südlich in die Lassallestraße und nördlich in die Husemannstraße. Die Breite des Verkehrsraums der Sassenbergstraße beträgt 4,58 m und wird als Mischverkehrsfläche ausgeführt.
Die Sassenbergstraße befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Der derzeitige Straßenaufbau entspricht nicht den technischen Regelwerken, wie anhand der vielen Netzrisse und Schlaglöchern in der Straße sowie der unzureichenden Straßenentwässerung nachvollzogen werden kann.
Die ganzheitliche Planung beinhaltet neben der neuen Mischverkehrsfläche auch die Anlegung einer neuen Entwässerungsrinne sowie Kanal- und Beleuchtungsarbeiten.
Die Planung wird in der Sitzung durch den Eigenbetrieb Technische Dienste vorgestellt. Ein Übersichtsplan ist beigefügt.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung dürfen entgegen der bisherigen Rechtslage keine Beiträge erhoben werden für Straßenbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet gemäß § 8a KAG NRW und auf Grundlage einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung diejenigen Beiträge, die infolge des vorgenannten Erhebungsverbots nicht mehr geltend gemacht werden können.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Kostenobergrenze für den Ausbau der Sassenbergstraße liegt gemäß der am 23.04.2024 beschlossenen internen Beauftragung zur Durchführung 01/2024 bei 100.000 Euro. Die Höhe der Erstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend festgestellt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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658,3 kB
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