Beschlussvorlage - 2024/0166/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Vorstellung des Bauprogramms zur Kenntnis und beauftragt den Eigenbetrieb Technische Dienste mit der Umsetzung.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Die Lassallestraße befindet sich im Alsdorfer Ortsteil Kellersberg. Der etwa 210 m lange Ausbaubereich der Lassallestraße bindet südwestlich an das Gebiet des ehemaligen SC Sportplatzes an, das im Rahmen eines Erschließungsvertrags mit der WA AldO III GmbH entwickelt wird und mündet im Nordosten in die Husemannstraße. Die Breite des Verkehrsraums der Lassallestraße beträgt durchschnittlich etwa 6,60 m und soll als Mischverkehrsfläche ausgeführt werden.

 

Die Lassallestraße befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Der derzeitige Straßenaufbau entspricht nicht den technischen Regelwerken, wie anhand der vielen Netzrisse und Schlaglöcher der Straße sowie der unzureichenden Straßen-entwässerung nachvollzogen werden kann.

 

Neben der geplanten Mischverkehrsfläche ist die Anlegung von 2,50 m breiten Parkflächen, einer neuen Entwässerungsrinne und neuer Bäume als Straßenbegleitgrün vorgesehen. Die ganzheitliche Planung beinhaltet drüber hinaus auch Kanal- und Beleuchtungsarbeiten.

 

Die Planung wird in der Sitzung durch den Eigenbetrieb Technische Dienste vorgestellt. Ein Übersichtsplan ist beigefügt.

 

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der zurzeit gültigen Fassung dürfen entgegen der bisherigen Rechtslage keine Beiträge erhoben werden für Straßenbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2024 beschlossen wurden. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet gemäß § 8a KAG NRW und auf Grundlage einer noch zu erlassenden Rechtsverordnung diejenigen Beiträge, die infolge des vorgenannten Erhebungsverbots nicht mehr geltend gemacht werden können.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Kostenobergrenze für den Ausbau der Lassallestraße liegt gemäß der am 23.04.2024 beschlossenen internen Beauftragung zur Durchführung 02/2024 bei 370.000 Euro. Die Höhe der Erstattung durch das Land Nordrhein-Westfalen kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend festgestellt werden.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

  • entfällt -
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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.07.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung