Beschlussvorlage - 2014/0137/1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf stimmt der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung in Höhe von 811.743,44 € im Bereich der Personalaufwendungen zu.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die Haushaltssatzung 2013/2014 etatisiert für das Haushaltsjahr 2013 Personal- und Versorgungsaufwendungen in einer Gesamthöhe von 20.683.206,00 €.

Nach dem Rechnungsergebnis 2013 wurden Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 21.494.949,44 € verausgabt.

Demzufolge ergibt sich eine Überschreitung in Höhe von 811.743,44 €.

 

Diese Mehraufwendungen begründen sich im Wesentlichen auf eine Nachberechnung der Beamtenrückstellungen. Mit Schreiben vom 03.02.2014 teilt die Rheinische Versorgungskasse mit, statt der bisher eingeplanten 821.883,00 € zusätzlich einen Betrag in Höhe von 594.652,00 € als Pensionsrückstellungen zu berücksichtigen. Damit sind für das Haushaltsjahr 2013 insgesamt Pensionsrückstellungen in Höhe von 1.416.535,00 € zu bilden.

 

Als Personalaufwand sind Aufwendungen zu verstehen, die unmittelbar mit der Beschäftigung von Beamten, tariflich Beschäftigten und sonstigen Beschäftigten in der Gemeinde zusammenhängen. Ebenfalls gehört zu den Personalaufwendungen die Alterssicherung der Beamten.

Beamte erwerben auf Grund ihrer Beschäftigung einen Pensionsanspruch gegenüber ihrem

Dienstherrn. Demnach entsteht beim Dienstherrn/bei der Gemeinde eine Verpflichtung. Für solche Fälle hat die Gemeinde Rückstellungen zu bilden.

Die Zuführung von Beträgen zur Pensionsrückstellung für aktive Beschäftigte fällt unter den

Personalaufwand, eine evtl. Zuführung für Versorgungsempfänger unter den Versorgungsaufwand.

 

Die v.g. Personal- bzw. Versorgungsaufwendungen für Pensionsrückstellungen sind  durch die Stadt Alsdorf nicht beeinflussbar und daher auch nicht zuverlässig planbar. Vielmehr erfolgt die Ermittlung der Rückstellung nach finanzmathematischen Berechnungen durch die Rheinische Versorgungskasse und wird der Stadt Alsdorf jeweils zu Beginn des Jahres zum Stichtag 31.12. des Vorjahres in konkreter Höhe mitgeteilt.

 

Bereinigt man die Gesamtüberschreitung in Höhe von 811.743,44 € um die nachberechnete Pensionsrückstellung in Höhe von 594.652,00 € verbleibt eine Überschreitung der Personalaufwendungen in Höhe von rd. 217.000 €.

Hierzu wird auf den Budgetbericht zum 30.09.2013 verwiesen, der dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 05.12.2013 zur Kenntnis gebracht wurde und in dem bereits dargestellt wurde, dass eine Überschreitung der Personalaufwendungen in Höhe von rd. 305.000 € erwartet werde.

 

Das Ergebnis des Haushaltsjahres 2013 übersteigt die Personal- und Versorgungsaufwendungen um 811.743,44 €.

 

Die Überschreitung ist als sachlich und zeitlich unabweisbare Aufwendung und Auszahlung im Sinne des § 83 Abs. 1 GO NRW anzusehen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 811.743,44 € werden durch Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer gedeckt, so dass keine Ausweitung des Jahresfehlbetrages stattfindet.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Beschlüsse

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27.03.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen