Beschlussvorlage - 2024/0248/A61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 381 - Am Oberen Raderweg
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung des städtebaulichen Konzeptes
c) Beschluss über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Amt für Planung und Umwelt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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26.09.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Ein Immobilienprojektentwickler beabsichtigt ein Wohnquartier zwischen Moselstraße, ehemaligem Rot-Weiß Sportplatz und Herzogenrather Straße im Stadtteil Alsdorf-Mitte zu entwickeln. Durch Ausweisung der Fläche als Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan dokumentiert die Stadt Alsdorf ihr Entwicklungsziel, die heute landwirtschaftlich genutzte Fläche einer Wohnnutzung zuzuführen. Bei der Fläche handelt es sich um den östlichen Teilabschnitt einer Gesamtplanung, die sich zukünftig in Verlängerung der Elisabethstraße von der Moselstraße bis zur Herzogenrather Straße im Bereich des Sportplatzes 1. JFC Alsdorf und SC Kellersberg erstrecken soll.
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet des neuen Quartiers befindet sich im Westen des Stadtteils Alsdorf-Mitte. Es grenzt im Osten an die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Moselstraße, im Süden an die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Herzogenrather Straße bzw. Saarstraße und im Westen an die östlichen Grundstücksgrenzen der Bebauung an der Straße Am Alten Rot-Weiß Sportplatz. Die nördliche Grenze wird von der Fläche des Umspannwerkes und angrenzenden Flächen für die Landwirtschaft gebildet. Der heutige Wirtschaftsweg in Verlängerung der Elisabethstraße wird bis zur östlichen Grenze des Flurstückes 5 in den Geltungsbereich einbezogen (Anlage 1).
Entsprechend dem aktuellen Kataster umfasst der Geltungsbereich die Flurstücke 10, 377, 411, 684 und 702 vollständig und teilweise die Flurstücke 62, 610 und 701. Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 9, Gemarkung Alsdorf. Die Gesamtgröße des Plangebietes beträgt knapp 2,0 ha.
Planerische Rahmenbedingungen
Regionalplan
Der bestehende Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen und auch die Neuaufstellung stellen für das Plangebiet Allgemeine Siedlungsbereiche (ASB) dar.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes II „Baesweiler-Alsdorf-Merkstein“ der StädteRegion Aachen. Der Landschaftsplan setzt für das Plangebiet das Landschaftsschutzgebiet 2.2-5 „Merkstein-Baesweiler“ fest. Grundsätzlich wird das Leitziel „Erhaltung und Optimierung einer reich strukturierten Kulturlandschaft mit Grünlandflächen, Obstwiesen, Hecken, Gehölzbeständen, Einzelgehölzen, Kleingewässern“ formuliert. Zudem gilt für einen Teilbereich das Entwicklungsziel 7 „Temporärer Erhalt des jetzigen Landschaftszustandes bis zur Realisierung der Bauleitplanung“. Mit Feststellungsbeschluss der 32. Flächennutzungsplanänderung, die Wohnbaufläche ausweist und der Genehmigung durch die Bezirksregierung im Jahr 2018 sind die Flächen bereits aus dem Geltungsbereich des Landschaftsplanes ohne eigenes Verfahren herausgefallen. Dennoch sollten einzelne Ziele des Landschaftsplanes im Bebauungsplanverfahren berücksichtigt werden.
Flächennutzungsplan
Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes stellt der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan der Stadt Alsdorf vollständig „Wohnbauflächen“ dar.
Bebauungsplan
Unmittelbar westlich grenzt der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 353 „Am alten Rot-Weiß Sportplatz“ an das Plangebiet an, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer sechsgruppigen Kindertagesstätte sowie dreier Mehrfamilienhäuser geschaffen hat. Die baulichen Anlagen wurden bereits vollständig umgesetzt. Der Bebauungsplan Nr. 353 bildet den mittleren Teil einer Gesamtplanung die sich in Verlängerung der Elisabethstraße von der Moselstraße bis zur Herzogenrather Straße (nördliche Verlängerung der Konrad-Adenauer-Allee) erstreckt.
Anlass und Ziel der Planung
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung zur Deckung des vorhandenen und zukünftigen Bedarfs an Wohnflächen insbesondere für Familien. Alsdorf wurde in den letzten Jahren als Wohnstandort mit einer zunehmenden Anzahl von Zuzügen immer beliebter. Dem steht ein überdurchschnittlich hoher Bestand an Wohnungen gegenüber, die vor 1970 errichtet wurden und ein geringer Anteil an Baulandreserven.
Der geplante Bebauungsplan soll sich an dem übergeordneten Leitbild „Stadt Alsdorf 2021 – Die Familienstadt“ orientieren. Zudem steht die Planung in einem engen Zusammenhang mit einer Gesamtentwicklung des westlichen Siedlungsrandes von Alsdorf-Mitte.
Diese Gesamtentwicklung zu Wohnzwecken erstreckt sich zwischen der Moselstraße im Osten, der Herzogenrather Straße im Süden, der Herzogenrather Straße (nördlichen Verlängerung der Konrad-Adenauer-Allee) im Westen und dem Landschaftsraum im Norden. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Landschaftsraum, der guten Anbindung durch die Euregiobahn, einer Vielzahl sozialer Infrastruktureinrichtungen, insbesondere dem Kultur- und Bildungszentrum mit Gymnasium und Realschule sowie einer Grundschule und eines Familienzentrums, dem Energeticon, dem Annabad, aber auch durch die Nähe zum zentralen Versorgungsbereich Alsdorf-Mitte und medizinischer Versorgungseinrichtungen im Bereich des Annageländes, bietet sich das Areal hervorragend für eine Siedlungsentwicklung an. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll die Erschließung einer zukünftigen Gesamtentwicklung hinreichend berücksichtigt werden.
Das Plangebiet umfasst Flächen, die bereits dreiseitig von bestehender Bebauung umgeben sind. Durch das unmittelbar im Norden angrenzende Umspannwerk ist das aktuell landwirtschaftlich genutzte Plangebiet einem sehr hohen anthropogenen Einfluss ausgesetzt. Aufgrund dieser landwirtschaftlichen „Insellage“ bieten sich die Flächen des Plangebietes für eine städtebauliche Entwicklung in besonderem Maße an. Durch die zukünftige Bebauung kann der Ortsrand sinnvoll arrondiert werden. Daher wird die Initiative eines Projektentwicklers unterstützt, im Plangebiet unter Berücksichtigung der umweltbezogenen Belange ein neues Wohnquartier für Familien mit einer hohen städtebaulichen Qualität zu schaffen.
Zur Prüfung der verkehrlichen Anbindung wurde vom Büro BSV Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Aachen, Juni 2024, ein Erschließungskonzept erstellt. Hier wurden insgesamt 6 Varianten untersucht und gegenübergestellt. Der Gutachter empfiehlt unter Berücksichtigung der KiTa und der Belastbarkeit der Knotenpunkte die Anbindung im Südwesten an die Straße „Am Alten Rot-Weiß Sportplatz“ und im Nordosten über den Ausbau des heutigen Wirtschaftsweges an die Moselstraße. Diese Anbindung soll zukünftig Richtung Westen bis zur Herzogenrather Straße (nördliche Verlängerung der Konrad-Adenauer-Allee) durchgeführt werden und so die Verbindungsachse zwischen dem hiesigen Plangebiet, dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 353 und der westlichen Erweiterung werden.
Innerhalb des Plangebietes werden die Wohngebäude über eine Ringerschließung erschlossen, die zweifach an die nördliche Erschließungsstraße angebunden wird. Insgesamt können so 57 Einfamilienhäuser in Form von Reihen- und Doppelhäusern errichtet werden. Im östlichen Bereich ist ein Spielplatz vorgesehen, der aufgrund seiner Lage die soziale Kontrolle gewährleistet und gut erreichbar ist.
Die Wohngebäude sollen zwei Vollgeschosse zuzüglich eines zusätzlichen Nicht-Vollgeschosses mit Flachdach aufweisen. Die Dichte orientiert sich an den Maximalwerten der Baunutzungsverordnung für Allgemeine Wohngebiete und liegt bei einer Grundflächenzahl von 0,4. Die erforderlichen privaten Stellplätze werden in Garagen auf den jeweiligen Grundstücken untergebracht. Darüber hinaus werden Stellplätze im öffentlichen Straßenraum angeordnet.
Berücksichtigung der Umweltbelange
Der außerhalb des Plangebietes liegende Baumbestand am westlichen Plangebietsrand soll durch entsprechende Maßnahmen innerhalb des Bebauungsplanes geschützt werden. Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen und Grünflächen sind zur Gliederung der Flächen zahlreiche Baumpflanzungen vorgesehen. Einfriedungen zu öffentlichen Flächen sind als Heckenpflanzungen anzulegen. Innerhalb der Vorgartenbereiche werden Steinschüttungen u. ä. Gestaltungen ausgeschlossen. Die Flachdächer sollen begrünt werden.
Im Rahmen eines zu erstellenden Entwässerungskonzeptes wird der Umgang mit dem Niederschlagswasser geregelt. Aus dem Entwässerungskonzept können Aussagen zur Rückhaltung auf den Grundstücken, zu wasserdurchlässigen Pflasterungen und zu eventuellen Baumzisternen erfolgen.
Im Rahmen eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages wird der Eingriff in den Naturhaushalt und der notwendige externe Ausgleich ermittelt. Des Weiteren ist durch eine Artenschutzvorprüfung sicherzustellen, dass durch die geplante Flächeninanspruchnahme keine planungsrelevanten Arten betroffen sind.
Darstellung der Rechtslage:
Grundlage des Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in der zuletzt geänderten Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Mit dem Bebauungsplan entstehen der Stadt Alsdorf Personalkosten für hoheitliche Aufgaben. Alle übrigen Kosten wie für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens, wie Gutachten, Erschließung und Ausgleichsmaßnahmen sind vom Investor zu tragen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die städtebauliche Entwicklung der Fläche stellt einen Eingriff in den Naturhaushalt dar. Der Ausgleich des Eingriffs wird im weiteren Verfahren ermittelt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. In die Abstimmung werden Maßnahmen einbezogen, die sich eventuell aus der Artenschutzvorprüfung ergeben.
Die Ausarbeitung der Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt im weiteren Verfahren gemäß den Vorgaben des § 44 LWG und wird mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt.
Der Umgang mit potenziellen Lärmemissionen durch das Umspannwerk wird im weiteren Verfahren durch einen Gutachter untersucht und mit der Unteren Immissionsschutzbehörde abgestimmt.
In der wachsenden Stadt Alsdorf, wie auch bundesweit, ist die Schaffung von neuem Wohnraum dringend erforderlich um den hohen Bedarf zu decken. Die Entwicklung der Fläche trägt somit zur Deckung des vorhandenen und zukünftigen Bedarfes an Wohnflächen, insbesondere für junge Familien im Stadtteil Alsdorf-Mitte positiv bei.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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2
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(wie Dokument)
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817,8 kB
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