Beschlussvorlage - 2024/0200/A61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 378 - Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark -
a) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 378 - Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark -
b) Billigung des Konzeptentwurfes
c) Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Amt für Planung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung
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Entscheidung
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26.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf
- beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 378 – Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark –. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.
- billigt den Konzeptentwurf zum Bebauungsplan Nr. 378 – Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark –. (Anlage 2)
- beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
In Zusammenarbeit mit einem Vorhabenträger wird beabsichtigt, ein Tiny House Hotel auf der zurzeit brachliegenden Fläche der ehemaligen Minigolfanlage am Tierpark, zwischen den vorhandenen Ortsrändern der Stadtteile Alsdorf-Ofden und Alsdorf-Kellersberg zu errichten.
ABGRENZUNG DES PLANGEBIETES
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 378 – Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark –. befindet sich am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Alsdorf-Ofden (Anlage 1).
Das Plangebiet grenzt:
- im Norden an die öffentliche Grünanlage entlang der B 57,
- im Osten an die Straße „Am Heidweg“ und dem angrenzenden Berufskolleg Alsdorf
- im Süden an die Straße „Herrenweg“ `
und an den Geltungsbereich des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 379 – Ehemaliges Badehaus - (VL 2024/0201/A61),
sowie
- im Westen an die Straße „Herrenweg“.
Der Bebauungsplan Nr. 378 – Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark – liegt in der Gemarkung Alsdorf, Flur 3, und umfasst teilweise die Flurstücke 447 und 456. Die Gesamtfläche beträgt ca. 9.210 m² (ca. 0,9 ha).
PLANERISCHE RAHMENBEDINGUNGEN
Regionalplan
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP Region Aachen, 2003) stellt für das Plangebiet ASB - „Allgemeiner Siedlungsbereich”.
Flächennutzungsplan
Der rechtskräftige und behördenverbindliche Flächennutzungsplan 2004 der Stadt Alsdorf stellt im Bereich des Plangebietes Flächen für Wald mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ dar.
Um die geplante Neustrukturierung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung abzusichern, bedarf es einer separaten Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese erfolgt im Parallelverfahren als Flächennutzungsplanänderung Nr. 38 – Freizeit- und Erholungsgebiet Broichbachtal –. Die Darstellung für den Bereich der ehemaligen Minigolfanlage soll gemäß § 5 BauGB i. V. m. § 10 BauNVO in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ umgewandelt werden
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsplanes I Herzogenrath-Würselen von 2005. Das Plangebiet von dessen Festsetzungen nicht erfasst.
Bebauungspläne
Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereiches des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 62 – Blatt 1 – Erholungsgebiet Broichbachtal (Rechtskraft 27.07.1970), welcher an dieser Stelle eine Grünanlage mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ festsetzt.
ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG
Anstelle der seit längerem stillgelegten Minigolfanlage im nördlichen Bereich des Stadtteiles Alsdorf Ofden, ist die Entwicklung eines Tiny House Hotels Parks vorgesehen, welches sich durch ein naturorientiertes und nachhaltiges Konzept auszeichnet (Anlage 3).
Aufgrund seiner Lage inmitten bestehender Grünstrukturen und der hervorragenden Anbindung über die B 57, die nahegelegenen Bushaltestellen “Ofden Freizeitpark” und “Kellersberg Weiher” sowie den Euregiohaltepunkt “Alsdorf – Annapark” und dem vorhandenen Radwegenetz sowie dem benachbarten Freizeit- und Erholungsanboten durch den Tierpark und die Adventure Minigolf Anlage, präsentiert sich das Plangebiet als äußerst attraktiver Standort für dieses Konzept.
Die kompakte Bauweise von Tiny Houses erfordert nur wenig Fläche und bietet dadurch eine effiziente Nutzung des Plangebietes. Die Entwicklung eines Tiny House Hotels bietet eine nachhaltige und platzsparende Option für eine moderne Form der Beherbergung sowie einen schonenden Umgang mit den vorhandenen Ressourcen.
Dafür ist vorgesehen, die einzelnen Tiny Houses auf Punktfundamenten zu errichten. Dies minimiert den Eingriff in den Boden und schützt das vorhandene Wurzelwerk der umliegenden Bäume. Die Stege, mit denen die Tiny Houses verbunden sind, dienen nicht nur der fußläufigen Erschließung, sondern werden gleichzeitig auch zur Versorgung des Gebietes genutzt. Die benötigte technische Infrastruktur soll unterhalb der Stege verlaufen. Auf diese Weise gefährden keine großflächigen Tiefbauarbeiten den vorhandenen Baumbestand. Die natürliche Umgebung wird bewahrt und der vorhandene Baumbestand geschützt. Weiterhin sind Gründächer zur Verbesserung der Luftqualität und zu Unterstützung des Ökosystems vorgesehen.
Zudem sieht das Konzept vor, die Tiny Houses aus nachhaltigen Materialien zu errichten und mit erneuerbaren Energien betreiben. Im Gesamtkonzept sind u.a. Photovoltaikanlagen vorgesehen, wodurch der Energiebedarf nachhaltig gedeckt werden kann ohne die Umwelt zu belasten. Dazu trägt auch die Verwendung von effizienten Lüftungsanlagen bei. Diese sorgen für frische Luft im Inneren und durch die Wärmerückgewinnung kann die Abwärme genutzt werden um zu heizen. Das Regenwasser soll zur Weiterverwendung gesammelt werden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 378 – Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark – ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine gesteuerte Nachentwicklung der brachliegenden Minigolfanlage in Form einer naturnahen an die Umgebung angepassten Nachnutzung im Erholungsbereich des Broichbachtales.
INHALT DES BEBAUUNGSPLANENTWURFS
Das Plangebiet soll entsprechend der Konzeptskizze gemäß § 9 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 1 BauNVO zu einem Sondergebiet entwickelt werden, welches der Erholung im Sinne eines Ferienhausgebietes dient.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die bereits bestehende Verkehrsanbindung des „Heidweg“ an die B 57, vorbei am Berufskolleg Alsdorf. Weiterhin gibt es eine Anbindung über einen Fuß- und Radweg an die im Westen gelegene Theodor-Seipp-Straße sowie die Straße „Am Kellersberg“ Richtung Osten.
Stellplätze sind auf dem bestehenden Parkplatz des Haus Broichtal vorgesehen. Dieser wird aufgrund veränderter Nutzungsanforderungen nicht mehr im vollem Umfang genutzt. So kann im Rahmen einer nachhaltigen Stadtentwicklung die nicht mehr komplett ausgelastete Fläche in die städtebauliche Planung einbezogen werden und für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs genutzt werden, wobei ein schonender Umgang mit dem Schutzgut Boden gewährleistet wird.
Die geplanten Tiny Houses sind für den Aufenthalt von 2 bis 4 Personen vorgesehen und verfügen über angegliederte Terrassen. Die Erschließung der Tiny Houses erfolgt über einen Steg, der sowohl am südöstlichen Ende als auch im Süden an den vorhandenen “Herrenweg” anschließt. Die Versorgungsleitungen für die Tiny Houses sind unterhalb dieses Stegs verlegt, was platzsparend ist und neben einem ästhetischen Erscheinungsbild auch vor extremen Witterungseinflüssen schützt.
Darstellung der Rechtslage:
Grundlage des Bebauungsplans Nr. 378 – Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark – ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Mit dem Vorhabenträger wird eine Kostenübernahmeerklärung geschlossen, in der der Vorhabenträger sich verpflichet sowohl die Planungs- als auch die erforderlichen Gutachterkosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 378 – Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark – anfallen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 378 – Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark – soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung zwischen den vorhandenen Ortsrändern der Stadtteile Alsdorf-Ofden und Alsdorf-Kellersberg ermöglicht werden. Ziel ist es, auf einer brachliegenden Fläche neues Baurecht zu schaffen und moderne Beherbergungsmöglichkeiten in attraktiver Lage zu realisieren.
Dadurch wird eine nachhaltige Nutzung für eine brachliegende Fläche ermöglicht. Hierbei verfolgt die Stadt Alsdorf ein ressourcenschonendes Konzept, das dem Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung trägt.
Anlage/n:
Anlage 1 - Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 378 – Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark –
Anlage 2 – Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan Nr. 378 – Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark –
Anlage 3 – Konzept für den Bereich III Tiny-Houses, KLEIKER. architektur, April 2024
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1.023,7 kB
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792,3 kB
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3,6 MB
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