Beschlussvorlage - 2024/0202/A61

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadt Alsdorf

 

  1.      beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher –. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes geht aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 1) hervor, der Bestandteil des Beschlusses wird.

 

  1.      billigt den Konzeptentwurf zum Bebauungsplanes Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher –. (Anlage 2)

 

  1.       beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Die beabsichtigte Maßnahme besteht darin, die aktuelle Eingangssituation des Tierparks sowie die bisherige Nutzung der Fläche zu sichern bzw. neu zu strukturieren, aufzuwerten und den zentralen Eingangsbereich für das Areal am Tierpark, nördlich des bestehenden Ortsrandes des Stadtteils Alsdorf-Ofden, hier neu zu gestalten.

 

 

ABGRENZUNG DES PLANGEBIETES

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher–. befindet sich am nördlichen Ortsrand des Stadtteils Alsdorf Ofden (Anlage 1).

 

Das Plangebiet grenzt:

 

  •                     im Norden an die B 57,
  •                     im Osten an die Straße „Theodor-Seipp-Straße“
  •                     im Süden an den Bachlauf des Broicher Bach

 sowie

  •                     im Westen an den Parkplatz und die Grünfläche der „Alsdorfer Elektroscheune“.

 

Der Bebauungsplan Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher– liegt in der Gemarkung Alsdorf, Flur 3 und umfasst das komplette Flurstück 464. Die Gesamtfläche beträgt ca. 36.035 (ca. 3,6 ha).

 

 

PLANERISCHE RAHMENBEDINGUNGEN

Regionalplan

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen (GEP Region Aachen, 2003) stellt für das Plangebiet „Allgemeine Freiraum- und Agrarbereiche“ mit der Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsortientierte Erholung“ sowie „Regionale Grünzüge“ dar. Diese Darstellung wiederspricht aus Sicht des A 61 der Stadt Alsdorf unter Berücksichtigung der regionalplanerischen Unschärfe nicht der bisherigen beziehungsweise geplanten Nutzung.  

 

Flächennutzungsplan

Der rechtskräftige und behördenverbindliche Flächennutzungsplan 2004 der Stadt Alsdorf stellt für den größten Bereich des Plangebietes eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie „Parkplatz“ dar. Weiterhin wird ein kleiner Teilbereich im Nordosten des Plangebietes als Gemischte Baufläche dargestellt.

Um die geplante Neustrukturierung auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung abzusichern, bedarf es einer separaten Änderung des Flächennutzungsplanes. Diese erfolgt im Parallelverfahren als Flächennutzungsplanänderung Nr. 38 – Freizeit- und Erholungsgebiet Broichbachtal –. Die Darstellung für den Bereich soll gemäß § 5 BauGB i. V. m. § 10 BauNVO in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ umgewandelt werden

 

Landschaftsplan

Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsplanes I Herzogenrath-Würselen von 2005. Das Plangebiet von dessen Festsetzungen nicht erfasst.

 

Bebauungspläne

Das Plangebiet ist überlagert von 3 rechtskräftigen Bebauungsplänen und liegt innerhalb der Geltungsbereiche:

 

  •           Bebauungsplan Nr. 62 – Blatt 1 – Erholungsgebiet Broichbachtal (Rechtskraft 27.07.1970), welcher an dieser Stelle Park, ´Grünanlagen´ festsetzt.
  •           Bebauungsplan Nr. 145 – Aldorfer Heide (Rechtskraft 06.03.1986), welcher an dieser Stelle ´Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“´ festsetzt.
  •           Bebauungsplan Nr. 145, 1. Änderung – Aldorfer Heide (Rechtskraft 14.05.1987), welcher an dieser Stelle ebenfalls ´Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“` festsetzt.

 

 

ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG

Anlass zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher – ist die Neugestaltung, Aufwertung und Umstrukturierung der aktuellen Eingangssituation des Tierparks nördlich des bestehenden Ortsrandes von Alsdorf-Ofden Ecke B57 / Theodor-Seipp-Straße (Anlage 3).

Die gegenwärtige Situation umfasst eine bereits vorhandene Stellplatzanlage, die sowohl für die Jugendverkehrsschule als auch für die Besucher des angrenzenden Tierparks genutzt wird. Im Westen des Plangebiets befindet sich außerdem eine Gastwirtschaft in einer bestehenden Blockhütte sowie eine brachliegende Skateranlage. Ebenso gibt es verstreute Containeranlagen auf der gesamten Fläche.

Die unklare Eingangssituation, gewachsene sowie zum Teil diffuse Wegebeziehungen und nicht mehr zeitgemäße Gebäudestrukturen in Verbindung mit Containerlösungen stellen insgesamt ein nicht mehr zeitgemäßes Erscheinungsbild dar. Gleichzeitig bietet das Plangebiet vielzählige potentielle Qualitäten (z.B. Grünbestand, Platzgestaltung), um auf diesen Grundlagen eine einladende Eingangssituation sowie eine klare Wegeführung für den Besucher auszubilden, so dass ein neues Eingangsentree definiert wird. Hierbei soll der neu gestaltete „Tierpark-Platz“ die zentrale Anlaufstelle für das gesamte Gebiet werden, so dass die heutigen veralteten Strukturen / Nutzungen im neuen Tierpark – Platz räumlich zusammengeführt werden.

 

Das Ziel des Bebauungsplan Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher – ist es, mit einer kompakten Gebäudelösung, die sowohl Versorgungs- als auch Verwaltungsfunktionen integriert, das Gelände durch ein neues Hauptgebäude und einen Tierpark-Platz aufzuwerten und neu zu strukturieren. Dabei sollen alle benötigten Nutzungen unter einem Dach zusammengefasst werden und durch den Neubau eine zeitgemäße hochwertige Eingangssituation geschaffen werden. Gleichzeitig soll durch die Einbeziehung einer Hausmeisterwohnung eine soziale Überwachung des Areals gewährleistet werden, um Sicherheit und Ordnung zu fördern.

 

Die konzeptionelle Neugestaltung des Tierparks sieht darüber hinaus auch in einem zukünftigen weiteren Bauabschnitt die perspektivische Errichtung einer Parkpalette vor. Hiermit wird zum einen etwaigen erhöhtem Parkraumbedarf Rechnung getragen. Zugleich wird ein schonender Umgang mit Grund und Boden sichergestellt, da durch die zusätzlich geschaffenen Parkplätze keine zusätzliche Flächenversiegelung im Naturraum „Broichbachtal“, welcher zentraler Bestanteil des „Grünkreuzes“ der Stadt Alsdorf ist, erfolgt.

 

Um ein langfristiges und nachhaltiges Gastronomieangebot sicherzustellen, ist zudem die Erweiterung der bestehenden Blockhütte vorgesehen, damit hier zeitgemäße gastronomische Arbeitsprozesse ermöglicht werden (z.B. die Erweiterung der Küche).

Dieses wird nicht nur die Funktionalität und soziale Qualität des Areals steigern, sondern durch die Einbeziehung der Bedürfnisse aller Beteiligten das Gelände zu einem einladenden und attraktiven Ort für die Gemeinschaft aufwerten.

 

 

INHALT DES BEBAUUNGSPLANENTWURFS

 

Das Plangebiet soll entsprechend der Konzeptskizze gemäß § 9 BauGB i. V. m. § 10 Abs. 2 BauNVO zu einem Sondergebiet entwickelt werden, welches der Erholung dient und entsprechende Anlagen und Einrichtungen zur Versorgung des Gebietes aufweist.

 

Die Erschließung des Gebietes erfolgt über die bereits bestehende Verkehrsanbindung entlang der Theodor-Seipp-Straße.

 

In der geplanten Gebäudelösung sollen Versorgung- und Verwaltungsfunktionen integriert werden. Der Hauptkomplex soll strategisch günstig in direkter Nähe zur bestehenden Blockhütte und am Knotenpunkt der vorhandenen Wegbeziehungen verortet werden, wobei die aktuell genutzten Containeranlagen der Jugendverkehrsschule sowie des Betriebscontainers weichen sollen. Darüber hinaus wird für die Blockhütte eine planungsrechtliche Erweiterungsoption geschaffen, um den zukünftigen Anforderungen flexibel begegnen zu können.

 

Die Integration einer Parkpalette ist im Gesamtkonzept vorgesehen, um eine effiziente Raumnutzung zu gewährleisten und die Parkplatzkapazität zu verbessern. Dieser Ansatz zielt darauf ab, den Platzbedarf für das Parken zu optimieren und strukturierter Raum für Grünflächen und Erholungsbereiche zu schaffen.

Darstellung der Rechtslage:

 

Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher – ist das Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Mit der Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher – entstehen der Stadt Alsdorf Personalkosten. Der Investor trägt die Planungs– bzw. Gutachterkosten, die im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes anfallen.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher – soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Eingangsbereich des Tierparks, nördlich des bestehenden Ortsrandes des Stadtteils Alsdorf-Ofden, geschaffen werden. Die bisherigen Nutzungen der Fläche werden dabei aufgewertet und als zentraler Eingangsbereich für das Areal am Tierpark neu strukturiert.

 

Hierdurch wird nicht nur die Funktionalität und soziale Qualität des Areals gesteigert, sondern durch die Einbeziehung der Bedürfnisse aller Beteiligten, wird das Gelände zu einem einladenden und attraktiven Ort für die Gemeinschaft aufwertet und unterstützt somit das Leitbild der Stadt Alsdorf als Familienstadt.

 

Anlage/n:

 

Anlage 1 Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher –

 

Anlage 2 Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher –

 

Anlage 3 Konzept für den Bereich I Tierpark-Zentrum, KLEIKER. architektur, April 2024  

Reduzieren

Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

26.09.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen