Beschlussvorlage - 2024/0198/A61

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

  1.      beschließt die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung Nr. 38 – Freizeit- und Erholungsgebiet Broichbachtal
  2.      billigt den Planentwurf
  3.      beschließt die Durchführung der frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

 

Lage des Änderungsgebietes

 

Das Änderungsgebiet der 38. Flächennutzungsplanänderung liegt östlich und westlich der unteren Theodor-Seipp-Straße. Der östliche Teil des Änderungsgebietes schließt den nördlichen Teil des Alsdorfer Weihers ein, erfasst die ehemalige Badeanstalt am Nordufer des Weihers sowie die wiederum nördlich anschließende ehemaligen Minigolfanlage und zieht sich von hier aus in Richtung Norden zwischen Theodor-Seipp-Straße und dem Herrenweg bis zur B 57 – Würselener Straße. Der westlich der unteren Theodor-Seipp-Straße gelegene Teil des Änderungsgebietes grenzt im Norden an die B 57 – Würselener Straße und im Süden an den Broicher Bach. Die westliche Begrenzung des Änderungsgebietes verläuft beinahe gradlinig zwischen dem Broicher Bach und der B 57 – Würselener Straße und schließt das Blockhaus des Sportfischerverein Alsdorf e.V. mit ein. Insgesamt umfasst das Änderungsgebiet eine Fläche von ca. 9,4 ha m² (Anlage 1).

 

Planerische Rahmenbedingungen

 

Regionalplan

Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist das Änderungsgebiet teilweise als „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktionen „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dargestellt. Ferner wird ein Regionaler Grünzug dargestellt. Im Nord-Osten des Änderungsgebietes ist ASB – „Allgemeiner Siedlungsbereich“ dargestellt.

 

Landschaftsplan

Das Änderungsgebiet befindet sich teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Landschaftsplanes I „Herzogenrath - Würselen“ von 2005. Im äußersten Osten des Änderungsgebietes sowie das Ufer und die Wasserfläche des Alsdorfer Weihers im Südosten des Änderungsgebietes sind als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Diese bisherigen und die geplanten Nutzungen in diesen Bereichen sind aus Sicht des A 61 der Stadt Alsdorf mit der Landschaftsplanung vereinbar. Der übrige und überwiegende Teil des Änderungsgebietes wird von den Festsetzungen des Landschaftsplanes nicht erfasst.

 

Flächennutzungsplan

Östlich der Theodor-Seipp-Straße stellt der rechts- und behördenverbindliche Flächennutzungsplan 2004 der Stadt Alsdorf im südlichen Teil des Änderungsgebietes „Flächen für Wald“ und im nördlichen Teil, im Bereich der Würselner Straße „Grünfläche“ dar. Durch Planzeichen wird in der „Grünfläche“ ein „Regenüberlaufbecken“ und in der „Fläche für Wald“ ein „Parkplatz“, ein „Regenüberlaufbecken“, ein „Badeplatz“ und ein „Pumpwerk“ dargestellt.

 

Der Uferbereich, die Wasserfläche sowie der äußerste Südosten werden von der Darstellung eines Landschaftsschutzgebietes überlagert.

 

Westlich der Theodor-Seipp-Straße ist der Änderungsbereich überwiegend als „Grünfläche“ ergänzt durch die Planzeichen für „Parkanlage“, „Parkplatz“ sowie „Spielplatz“ dargestellt. Im Kreuzungsbereich der B 57 – Würselener Straße und der Theodor-Seipp-Straße ist ein Teilbereich des Änderungsgebietes als „Gemischte Baufläche“ dargestellt (Anlage 2 und 3).

 

 

Bebauungsplan

Das Änderungsgebiet tangiert die Geltungsbereiche von fünf rechtskräftigen Bebauungsplänen (vgl. Abb. 1):

 

  •          Bebauungsplan Nr. 62 – Blatt 1 – Erholungsgebiet Broichbachtal (Rechtskraft 27.07.1970)
  •          9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Rechtskraft 31.07.1986)
  •          Bebauungsplan Nr. 144 – Heidweg (Rechtskraft 06.03.1986)
  •          Bebauungsplan Nr. 145 – Alsdorfer Heide (Rechtskraft 06.03.1986)
  •          Bebauungsplan Nr. 145 – 1. Änderung – Alsdorfer Heide (Rechtskraft 14.05.1987)

Abbildung 1: Rechtskräftige Bebauungspläne im Änderungsgebiet

 

 

Bebauungsplan Nr. 62 – Blatt 1 – Erholungsgebiet Broichbachtal

Der südliche Teil des Änderungsgebietes wird sowohl westlich als auch östlich der Theodor-Seipp-Straße vom Bebauungsplan Nr. 62 – Blatt 1 – Erholungsgebiet Broichbachtal überlagert. Dieser setzt östlich der Theodor-Seipp-Straße die Wasserfläche als Schwimmbad fest und uferbegleitend die Badeanstalt. Außerdem ist der Parkplatz entlang der Theodor-Seipp-Straße festgesetzt und im Übrigen „Park/Grünanlage“ ergänzt durch die Planzeichen für „Spielplatz“ und „Jugendheim“ sowie „Parkplatz“ an der Herrenstraße.

Westlich der Theodor-Seipp-Straße setzt der Bebauungsplan Nr. 62 – Blatt 1 – „Park/Grünanlage“ fest.

 

9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62

Im äußersten Südosten des Änderungsgebietes wird der Bebauungsplan Nr. 62 – Blatt 1 – Erholungsgebiet Broichbachtal von der 9. Änderung des Bebauungsplanes 62 überlagert, der seinerzeit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das „Waldrestaurant“ geschaffen hat und darüber hinaus „öffentliche Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „– Park –“ festsetzt.  

 

Im Norden des Änderungsgebietes wird der Bebauungsplan Nr. 62 – Blatt 1 – Erholungsgebiet Broichbachtal von drei weiteren Bebauungsplänen überlagert. 

 

Bebauungsplan Nr. 144 – Heidweg

Im äußersten Nord-Osten des Änderungsgebietes setzt der Bebauungsplan Nr. 144 - Heidweg „öffentliche Grünfläche/Parkanlagen“ fest.

 

Bebauungsplan Nr. 145 – Alsdorfer Heide

Westlich an den Bebauungsplan Nr. 144 anschließend, setzt der Bebauungsplan Nr. 145 – Alsdorfer Heide ebenfalls „öffentliche Grünfläche/Parkanlagen“ sowie die Verkehrsflächen fest.

 

Bebauungsplan Nr. 145, 1. Änderung – Alsdorfer Heide

Im äußersten Nord-Westen des Änderungsgebietes wurde mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 145 die planungsrechtliche Voraussetzung für ein Vereinsheim geschaffen. Außerdem ist durch Planzeichen an der B57 – Würselener Straße ein Parkplatz und im Übrigen „öffentliche Grünfläche/Parkanlagen“ festgesetzt.    

 

Anlass und Ziel der Flächennutzungsplanänderung Nr. 38

 

Es ist beabsichtigt, das Änderungsgebiet östlich der Theodor-Seipp-Straße, zwischen den vorhandenen Ortsrändern der Stadtteile Kellersberg und Ofden städtebaulich und funktional neu zu ordnen.

 

Auf der zurzeit brachliegenden Fläche der ehemaligen Minigolfanlage soll eine Tiny House Anlage realisiert werden. Hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 378 – Ehemalige Minigolfanlage am Tierpark – im Parallelverfahren aufgestellt.

 

Ebenfalls östlich der Theodor-Seipp-Straße, im Bereich der ehemaligen Badeanstalt am Tierpark und deren Uferzone und somit südlich an den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 378 anschließend, soll der bestehende Adventure Minigolfplatzes, sowie der Betrieb der BBQ-Boote und der Eventlocation im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung gesichert und im Parallelverfahren der Bebauungsplan Nr. 379 – Ehemalige Badeanstalt am Tierpark – aufgestellt werden.

Westlich der Theodor-Seipp-Straße soll die aktuelle Eingangssituation zum Tierpark aufgewertet und die Fläche neu strukturiert werden. Hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 380 – Freizeitpark am Angelweiher – im Parallelverfahren aufgestellt.

 

Um die drei vorstehenden Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickeln zu können, ist im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig.

 

Die im rechts- und behördenverbindlichen Flächennutzungsplan 2004 der Stadt Alsdorf nordöstlich der Theodor-Seipp-Straße dargestellte „Grünfläche“ (Anlage 2) wird geändert in „Fläche für Wald“ (Anlage 4). Die südöstlich der Theodor-Seipp-Straße liegende „Fläche für Wald“ (Anlage 2) wird zukünftig als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ gemäß § 10 BauNVO dargestellt. Die Planzeichen „Regenüberlaufbecken“ und „Pumpwerk“ bleiben erhalten (Anlage 4).

 

Die Westlich der Theodor-Seipp-Straße dargestellte „Grünfläche“ und die „Gemischte Baufläche“ (Anlage 2) werden mit der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes als „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ gemäß § 10 BauNVO dargestellt (Anlage 4).

 

Darstellung der Rechtslage:

Grundlage des Aufstellungsbeschlusses für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 38 – Freizeit- und Erholungsgebiet Broichbachtal – ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634), in der zuletzt geänderten Fassung.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die im Rahmend der Bauleitplanung anfallenden Personalkosten trägt die Stadt Alsdorf.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Innerhalb des Änderungsgebietes befinden sich bereits bewährte, familien- und kinderfreundliche Nutzungsformen. Das regional bedeutsame Freizeit- und Erholungsangebot soll durch kostenlose und konsumfreie Angebote sinnvoll ergänzt werden und so Personen aus unterschiedlichen Alters- und Gesellschaftsschichten gleichermaßen ansprechen und ihnen die Möglichkeit der naturnahen Erholung bieten. Durch die geplanten Vorhaben soll das Areal zu einem einladenden und attraktiven Ort für die Gemeinschaft aufgewertet werden und sich so in das Leitbild der Stadt Alsdorf als Familienstadt einfügen. Vorhandene Brachflächen werden konzeptionell einbezogen und somit einer nachhaltigen Flächenentwicklung zugeführt. Der Eingriff in Natur und Landschaft soll bei der weiteren Entwicklung minimiert werden. Damit verfolgt die Stadt Alsdorf ein ressourcenschonendes Konzept, das dem Leitbild einer nachhaltigen Stadtentwicklung Rechnung trägt.

 

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.09.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen