Beschlussvorlage - 2024/0283/A66

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt, dass die Stadt Alsdorf an dem interkommunalen Projekt unter Koordination der StädteRegion Aachen im Zuge des Graue Flecken-Programms / der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Fassung vom 30.04.2024) für das Gebiet der Stadt Alsdorf teilnimmt.

Im Zuge dessen sollen auch für das Gebiet der Stadt Alsdorf seitens der StädteRegion Aachen Mittel zum geförderten Infrastrukturausbau der förderfähigen Adressen im Stadtgebiet beantragt werden.

Die Stadt Alsdorf erklärt ihre Bereitschaft und Fähigkeit, einen Eigenanteil bis zu einer Summe von 400.000 € zu tragen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Die Stadt Alsdorf ist seit 2016 unter der Federführung der Städteregion Aachen mit den Kommunen Herzogenrath und Würselen bei der Umsetzung des Förderprojektes „Weiße Flecken“ beteiligt. Hierbei ging es um den Anschluss von rund 2.000 mitunter 30mbit/s im Download versorgten Adressen durch Glasfaser. Durch die Situation im Haushaltssicherungskonzept fiel seinerzeit kein kommunaler Eigenanteil für die Stadt Alsdorf an. Das Projekt weiße Flecken befindet sich derzeit in der technischen Endabwicklung.

 

Derzeit ist das Stadtgebiet, aufgrund des zwischenzeitlich eigenwirtschaftlichen Ausbau regionaler TKU wie NET Aachen und RelAix, sowie der TELEKOM überdurchschnittlich gut mit Vectoring versorgt und daher rund 98 % der Adressen mit 100 Mbit/s und mehr als 87 % mit bis zu 250 Mbit/s versorgt. Der Anteil der Glasfaserversorgung liegt aktuell bei mehr als 20% (Stand Juli 2024) und damit nur knapp unter dem Durchschnitt der städteregionalen Kommunen.

Aufgrund des aktuell eigenwirtschaftlichen FTTB/H Ausbaus der TELEKOM von fast 12.000 Adressen

steigt die Glasfaserquote damit von 20% auf perspektivisch knapp 93 %.

 

Im Rahmen der Graue Flecken Förderung sind 95 Adressen förderfähig, welche bislang nicht mit 500mbit/s im Download angeschlossen sind und an denen keine zwei oder mehr NGA Netze verfügbar sind. Faktisch also Adressen welche aktuell und in Zukunft weder mit Glasfaser erschlossen werden, noch über einen (potenzielle) HFC sprich Kabelfernsehanschluss verfügen können.

Die hier dargestellten förderfähigen Adressen sind größtenteils geballte Randlagen (z.B. Schleibach und Neuweiler) welche auch vom eigenwirtschaftlichen Ausbau derzeit und in Zukunft nicht beplant sind (siehe Anlage). Dies liegt u.a. darin, dass die Erschließungskosten für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau aufgrund der langen Distanzen zu groß sind. Dies spiegelt sich letztlich auch in den zu veranschlagenden Projektkosten wider. Ohne eine Förderung werden diese Adressen vermutlich nie oder nur mit immensem privaten finanziellen Aufwand für die Eigentümerinnen mit Glasfaser versorgt werden. Die Bundesregierung hat das Ziel gesetzt bis 2030 jedes Haus mit Glasfaser oder mindestens gigabitfähig zu erschließen. Nur mit der Förderung wird dies hier zu realisieren sein.

 

Durch die enormen Wegstrecken zwischen den Adressen kann derzeit nur mit einer groben Kostenspanne kalkuliert werden. Die tatsächlichen Kosten werden erst nach Abschluss eines Vergabeverfahrens feststehen. Sie sind unteranderem stark davon abhängig wie viele neue Netze mit Tiefbau geschaffen werden müssen oder auf wie viel Bestand aufgebaut werden kann. Der potenzielle Kostenrahmen ist somit sehr groß.

 

Die Kommune muss vor Förderantragsstellung zusichern, dass sie bereit und in der Lage ist den Eigenanteil zu leisten. Diese beträgt 20% der Fördersumme für das Stadtgebiet (10% bei HSK Kommunen) und ist frühestens ab 2027 einzuplanen und kann über mehrere Jahre je nach Projektablauf gestaffelt werden. Zur Verdeutlichung: Projektantrag und ggf. Bewilligung Herbst 2024; Beantragung und ggf. Bewilligung der Kofinanzierung des Landes im Anschluss; Vorbereitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens (EU-weite Konzessionsvergabe); Vergabe des Auftrags nicht vor 2026; anschließend Projektbeginn, erste Abrechnung erst nach einigem Baufortschritt.

 

Die Vergabe wird zum gegebenen Zeitpunkt erneut von den Gremien der Kommunen beschlossen. Es kann und soll in der entsprechenden Ausschreibung verbindlich auf die maximal mögliche bzw. realistische Fördersumme und somit die Summe des Eigenanteils bezuggenommen werden. Hieraus ergibt sich dann eine „Exit-Option“ zur Aufhebung des Vergabeverfahrens sollten die eingereichten Angebote alle die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen übersteigen. Hier wird die SRAC als federführende Behörde zu gegebenem Zeitpunkt erneut auf die Gremien zukommen.

 

Nach derzeitiger Kostenschätzung könnte die Fördersumme für Alsdorf bis zu 2 Mio. € betragen und somit der Eigenanteil von bis zu 400.000,- € bedeuten.

 

Somit würden für die Haushaltsjahre ab 2027 insgesamt bis zu 400.000,- € anfallen.

 

Darstellung der Rechtslage:

-entfällt-

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Bei einer Beteiligung der Stadt Alsdorf an dem interkommunalen Förderantrag im Zuge des Graue Flecken-Programms muss die Stadt im Falle der Bewilligung einen Eigenanteil leisten, der 20 % der Fördersumme (Wirtschaftlichkeitslücke) für das Stadtgebiet beträgt, maximal jedoch 400.000 €.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

-entfällt-

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Mitzeichnungen

 

 gez. Sonders

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

 gez. Hafers 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 gez. Spaltner

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 gez. Wirtz

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

19.09.2024 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen