Beschlussvorlage - 2024/0285/A61

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung:

a) nimmt die abschließende Präsentation der vom Büro Döpel Landschaftsplanung ausgearbeiteten Potenzialstudie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem Stadtgebiet Alsdorf zur Kenntnis.

b) billigt die vom Büro Döpel Landschaftsplanung ausgearbeiteten Ergebnisse der Potenzialstudie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und die damit verbundenen sieben Potenzialflächen auf dem Stadtgebiet Alsdorf.

c) beschließt die sieben Potenzialflächen aus der Potenzialstudie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sowie die zusätzlichen Alternativflächen auf dem Stadtgebiet Alsdorf gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).

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Sachverhalt

 

Darstellung der Sachlage:

Anlass und Ziel der Potenzialstudie

Aufgrund der weltpolitischen Ereignisse sowie den damit verbundenen Engpässen der Energieversorgung im Jahr 2022 und dem Erreichen der neuen energiepolitischen Ziele auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, ist der Ausbau von erneuerbaren Energien ein bedeutender Faktor. Dabei spielen im Wesentlichen die Windenergie und Solarenergie eine Rolle, dessen Ausbaupotenziale je nach Region und lokalen Gegebenheiten variieren.

 

Gemäß StädteRegion Aachen soll bis zum Jahr 2030 der Ausbau erneuerbarer Energien auf einen Anteil von 75% am Bruttostromverbrauch steigen.

Dieser Ausbau stellt eine massive Herausforderung dar und kann nur gelingen, wenn kommunenübergreifend zusammengearbeitet wird und alle vorhandenen Potenziale genutzt werden.

Hierfür wurde seitens der StädteRegion Aachen ein Förderprogramm aufgestellt. Die Förderung umfasst eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 90% des Gesamtbruttopreises. Der Eigenanteil liegt bei 10%.

Mithilfe von Potenzialstudien durch externe Dienstleister sollen die Flächenpotenziale der Kommunen in der StädteRegion Aachen erarbeitet werden. Dies gilt insbesondere für die neue Gesetzeslage hinsichtlich der Windenergie an Land sowie der Freiflächen-Photovoltaik und der Agri-Photovoltaik zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 und darüber hinaus.

 

Vor dem Hintergrund, dass Alsdorf eine sehr hohe Siedlungsdichte bzw. kompakte Siedlungsstrukturen aufweist, sind die Potentiale / Flächen für die Windenergie zwischenzeitlich nahezu ausgeschöpft, da die gesetzlichen Mindestabstände zu Siedlungsbereichen nicht (mehr) eingehalten werden können. Angesichts dieses Umstandes strebt die Stadt Alsdorf u. a. die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Freiflächen-PV-Anlagen) an, um den kommunal gewünschten Beitrag zur Energiewende leisten zu können. Damit die Stadt Alsdorf ihren kommunalen Beitrag, zur Erreichung der Klimaziele von Paris (2° Ziel) sowie in diesem Zusammenhang der Verpflichtung Deutschlands bis zum Jahr 2030 den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu verringern, leisten kann, wurde der StädteRegion Aachen am 31.03.2023 mitgeteilt, dass die Stadt Alsdorf eine Förderung für eine Potenzialstudie für Freiflächen-Photovoltaik und Agri-Photovoltaik in Anspruch nehmen möchte.

Am 06.06.2023 hat die Stadt Alsdorf den positiven Förderbescheid für die Erstellung einer Potenzialstudie im Bereich Freiflächen-Photovoltaik (Freiflächen-PV) erhalten.

 

Die Ausgangslage der Stadt Alsdorf sollte durch einen externen Dienstleister im Hinblick auf Faktoren, die einen Einfluss auf Potenzialflächen für Freiflächen-PV haben, dargestellt werden. Ziel war es, die Ergebnisse der Analyse in Verbindung mit möglichen Eignungsflächen sowohl textlich als auch kartographisch darzustellen, um somit ein gesamträumliches Konzept für Freiflächen-PV-Anlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt Alsdorf zu erhalten.

Somit waren planungsrechtliche und infrastrukturelle Rahmenbedingungen zu berücksichtigen und die Daten von Regionalplan, Landesentwicklungsplan, Landschaftsplänen, Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen zu analysieren und aufzubereiten. Gleichermaßen waren künftige stadtplanerische und infrastrukturelle Entwicklungen zu berücksichtigen, wie beispielsweise künftige Wohngebiete, Gewerbeflächen oder auch Verkehrswege.

Darüber hinaus sollten in der grundlegenden Analyse geeignete Nutzflächen und bevorzugte Flächenkategorien aus dem Regional- und Landesentwicklungsplan und dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (Privilegierungen) untersucht werden. Zusätzlich waren „hemmende“ und nicht geeignete Bereiche zu berücksichtigen, wie beispielsweise Schutzbereiche, Wasserschutz, Naturschutz, etc. . Die Genehmigungssituation, Netzanbindung, Nutzungskonkurrenz und der Flächenertrag (Bodenwertzahlen) waren ebenso zu betrachten.

 

Die Ergebnisse sind der Präsentation, dem Bericht in Anlage 1 und dem zusätzlichen Kartenmaterial in Anlage 2 zu entnehmen.

 

Ergebnisse der Potenzialstudie

Die beauftragte Potenzialstudie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächenanlagen) kommt zu dem Ergebnis, dass insgesamt sieben Potenzialflächen eine sehr hohe Eignung für Freiflächen-PV aufweisen (unter Beachtung der maximalen Größe von 20 ha, einem Abstand von mindestens 300m zu anderen Potenzialflächen sowie zu bestehenden und künftigen PV-Freiflächenanlagen aber auch weiteren restriktiven Flächen).

Diese sieben Potenzialflächen befinden sich überwiegend in der Nähe der A44 und somit im südöstlichen Stadtgebiet und sind gemäß BauGB i. V. m. dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) planungsrechtlich als privilegierte Vorhaben zu beurteilen, sodass keine Bauleitplanung erforderlich ist.

 

Zusätzlich können für die Stromerzeugung aus Solarenergie zwei Sondergebiete für PV-Anlagen auf dem Stadtgebiet Alsdorf berücksichtigt werden.

Der Bebauungsplan Nr. 337 – Halde Maria - beinhaltet ein bereits umgesetztes Sondergebiet mit Freiflächen-PV-Anlagen.

Für die Freiflächenfotovoltaik-Anlage auf dem Bodendenkmal Duckweiler Wüstung befindet sich derzeit die Bauleitplanung in Aufstellung. Diese beiden Sondergebiete ergeben eine Flächengröße von 7,9 ha.

Mit Hinzunahme der sieben Potenzialflächen aus der Potenzialstudie ergibt sich eine Gesamtfläche von 42,8 ha für Freiflächen-PV. Folglich würde der Zielwert des Solarpaketes I (80 GW bis 2030) um das ca. sechsfache übertroffen werden, wenn man diesen Wert auf die Ebene von Alsdorf überträgt. Das würde in etwa 9% des Strombedarfes von Alsdorf abdecken, sodass zunächst festzuhalten ist, dass den PV-Freiflächenanlagen substanziell genügend Raum zur Verfügung gestellt wird.

Ein zusätzlicher Bedarf an Agri-Photovoltaikanlagen besteht somit vorerst nicht, zumal diese Variante noch wenig erprobt ist.

Allerdings besitzt die Stadt Alsdorf nahezu keine Potentialflächen für die Windenergie, da es auf dem Gemeindegebiet Alsdorf nur eine Windkonzentrationszone mit bereits zwei Windkraftanlagen gibt. Im Rahmen der gegenwärtigen Windenergieplanung gemäß Wind-an-Land-Gesetz wird diese derzeitige Windkonzentrationszone überprüft und eventuell geringfügig vergrößert und sodann als Windenergiegebiet deklariert. Jedoch zeichnet sich bereits ab, dass aufgrund der kompakten Siedlungsstrukturen eine etwaige räumliche Ausdehnung der Windkonzentrationszone als Windenergiegebiet in einem solch geringfügigem Umfang erfolgen wird, dass hiermit der Windenergie nicht nachhaltig substanziell Raum auf dem Stadtgebiet von Alsdorf zur Verfügung gestellt werden kann. Folglich sollte geprüft werden, ob der Anteil an Freiflächen-PV-Anlagen erhöht werden kann, damit auf dem Stadtgebiet Alsdorf durch Strom aus Solarenergie dennoch ein Beitrag zur Energiewende mithilfe von PV-Freiflächen gelingen kann.                                                                                                                                       

Insofern wurde der Freiraum neben den privilegierten Flächen aus der Potenzialstudie auch dahingehend geprüft, wo aufgrund relativ geringer Raumwiderstände (Naturschutz, anthropogene Vorbelastung) zusätzlich geeignete Flächen verortet werden können, die zwar nicht nach BauGB privilegiert sind aber sich dennoch für die Nutzung von PV-Freiflächenanlagen eignen und entsprechend durch Bauleitplanverfahren entwickelt werden können. Im Ergebnis ist somit festzuhalten, dass hier nunmehr ein ausgewogenes räumliches Gesamtkonzept für die Nutzung von PV-Freiflächenanlagen im Außenbereich der Stadt Alsdorf erstellt wurde, unter Berücksichtigung der sieben privilegierten Flächen (Potentialstudie) sowie bauleitplanerisch zu entwickelnden Flächen A-D, die aufgrund der geringen räumlichen Hemmnisse (Naturschutz) bzw. anthropogenen Vorprägung besonders für PV-Freiflächenanlagen geeignet sind (Anlage 3). Im Gegenzug ist der übrige Freiraum von der Nutzung von PV-Freiflächenanlagen freizuhalten, sodass hier den anderen Freiraumnutzungen der Vorrang eingeräumt wird. Das nunmehr ausgearbeitete Gesamtkonzept trägt somit insbesondere auch dem übergeordneten Freiraumbild „Alsdorfer Grünkreuz“ Rechnung, da dieses gestärkt bzw. von Flächeninanspruchnahme durch erneuerbare Energien geschützt wird.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Die wesentlichen Rechtsgrundlagen bilden in den jeweils gültigen Fassungen das Baugesetzbuch (BauGB), das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) mit den entsprechenden Landesnaturschutzgesetzen.

Darüber hinaus das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023, Stand 04.01.2023, zuletzt geändert am 08.05.2024) sowie der rechtsgültige Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen in der 2. Änderung (Stand 01.05.2024) und die 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan NRW vom 09.04.24.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die anfallenden Gesamtbruttokosten für die Erstellung und Bearbeitung der Potenzialstudie hinsichtlich PV-Freiflächenanlagen auf dem Stadtgebiet der Stadt Alsdorf wird von der StädteRegion Aachen gefördert. Die Förderung umfasst eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 90%. Der Eigenanteil der Stadt Alsdorf liegt bei 10% und steht im Haushalt der Stadt Alsdorf unter der Position 529100/14-01-01/1200/INV23-0024.

Mit Zustimmung der oben genannten Beschlüsse gilt die Potenzialstudie als abgeschlossen und kann über die StädteRegion Aachen abgerechnet werden.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Mit der hiesigen Potenzialstudie für Freiflächen-PV verfolgt die Stadt Alsdorf eine nachhaltige künftige Energieentwicklung in der Kommune und das Ziel, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und zu beschleunigen. Damit geht eine Erhöhung der Attraktivität der Stadt Alsdorf als Lebens- und Wirtschaftsstandort einher.

Darüber hinaus können künftige Anfragen und Entwicklungsabsichten für PV-Freiflächenanlagen auf Grundlage dieser Potenzialstudie mit den sieben Potenzialflächen sowie den zusätzlichen bauleitplanerisch zu entwickelnden Flächen (A-D) auf dem Stadtgebiet Alsdorf besser gesteuert werden (Anlage 3). Gleichzeitig wird der aktuellen Energiepolitik auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene Rechnung getragen, indem die Stadt Alsdorf ihren anteiligen Beitrag an regenerativen Energien in Verbindung mit dem Bruttostromverbrauch in der StädteRegion Aachen leistet.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 gez. Dziatzko 

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.09.2024 - Ausschuss für Stadtentwicklung - unverändert beschlossen