Beschlussvorlage - 2024/0267/A20
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im 1. Halbjahr 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Berichterstattung:
- Herr Hafers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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19.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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01.10.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.
Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 € im Einzelfall zuzustimmen.
Im Ergebnishaushalt haben sich im 1. Halbjahr des Haushaltsjahres 2024 keine über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen ergeben.
In der Anlage werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im 1. Halbjahr des Haushaltsjahres 2024 entstandenen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für die Investitionstätigkeit in Höhe von 9.150,00 € zur Kenntnis gebracht.
Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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429,3 kB
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