Beschlussvorlage - 2024/0268/R1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Budgetbericht zum Umsetzungsstand des Haushalts 2024 zum Stand 30.06.2024 der Stadt Alsdorf zur Kenntnis.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Darstellung der Sachlage:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Haushaltssatzung 2024/2025 beschlossen. Der Städteregionsrat der StädteRegion Aachen als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit der Verfügung vom 15.04.2024 mitgeteilt, dass gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 und 2025 keine Bedenken geltend gemacht werden. Daraufhin ist die Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 19.04.2024 erfolgt.

 

In der Haushaltssatzung 2024/2025 wird ein globaler Minderaufwand berücksichtigt, der nahezu 2 % der ordentlichen Aufwendungen beträgt. Die Kommunalaufsicht weist die Stadtverwaltung Alsdorf aufgrund dessen in der Haushaltsverfügung darauf hin, dass es einer restriktiven Mittelbewirtschaftung in der Haushaltsführung bedarf. Es besteht folglich ein höherer Steuerungsbedarf. Um diesem nachzukommen, ist es notwendig, über den Stand der Umsetzung der Haushaltsführung zum 30. Juni 2024 zu berichten.

 

Der im Haushalt eingeplante globale Minderaufwand beläuft sich auf 3,10 Mio. €. Entsprechend dem Bericht zum 30.06.2024 wird davon ausgegangen, dass Verbesserungen zu den Planansätzen i.H.v. 389 Tsd. € erreicht werden können. Somit verbleibt noch ein zusätzlich einzusparender Betrag i.H.v. 2,73 Mio. €.

 

Die einzelnen Veränderungen im Vergleich zum Haushaltsplan können dem als Anlage beigefügten Bericht zum Umsetzungsstand des Haushaltes der Stadt Alsdorf zum 30.06.2024 entnommen werden. Mit diesem Bericht erfüllt die Verwaltung ihre unterjährige Informationspflicht.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Der Bürgermeister ist gem. § 62 Abs. 4 GO NRW verpflichtet, den Rat der Stadt über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu informieren.

 

Zudem kann der Rat gem. § 81 Abs. 4 GO NRW die Inanspruchnahme von Ermächtigungen sperren, wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordert. Um dem Rat der Stadt einen Einblick in die Entwicklung der Haushaltswirtschaft und die Möglichkeit, rechtzeitig einzugreifen, zu geben, bedarf es einer unterjährigen Berichterstattung.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Da der globale Minderaufwand in der laufenden Haushaltsbewirtschaftung bisher nicht erreicht wurde, wird voraussichtlich eine zusätzliche Inanspruchnahme der Ausgleichrücklage (Eigenkapital) i.H.v. 2,73 Mio. € erforderlich.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

Reduzieren

Mitzeichnungen

 

 gez. Sonders

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

  gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.09.2024 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

01.10.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - zur Kenntnis genommen