Beschlussvorlage - 2024/0280/A61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung der Vorsitzenden und der technischen Fachbeisitzer des Umlegungsausschusses der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 61 - Amt für Planung und Umwelt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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01.10.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt, gemäß § 46 BauGB in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7. Juli 1987 (GV. NW. S. 220), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2018 (GV.NRW. S. 468), die Vorsitzende des Umlegungsausschusses sowie die Fachbeisitzer wie folgt zu bestellen:
Vorsitzende |
Frau Oberrechtsrätin Birgit Nolte |
Kreisdirektorin |
Sachverständiger für das Vermessungswesen |
Herr David Arzdorf |
Amtsleiter des Katasteramtes der Städteregion Aachen |
Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken: |
Herr Julian Vollmert |
Arbeitsgruppenleiter Gutachterausschuss/Immobilienbewertung bei der Städteregion Aachen |
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Stadt Alsdorf hat derzeit keinen handlungsfähigen Umlegungsausschuss. Um für möglicherweise anstehende Entscheidungen des Umlegungsausschusses handlungsfähig zu sein, ist die Bestellung des Vorsitzenden und der Fachbeisitzer sowie die Neubesetzung der Geschäftsstelle erforderlich.
Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Umlegungsausschusses richten sich nach den Bestimmungen der §§ 3 - 13 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (BauGBDV). Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich der oder des Vorsitzenden:
- Die oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes besitzen.
- Ein Mitglied muss die Befähigung für die Ämtergruppe der Laufbahngruppe 2 ab dem zweiten Einstiegsamt des vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes besitzen oder als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur in Nordrhein-Westfalen nach dem Gesetz über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure in Nordrhein-Westfalen vom 1. April 2014 (GV. NRW. S. 256) zugelassen sein.
- Ein Mitglied muss Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein
Diese Personen dürfen nicht Mitglied des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen.
- Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat der Gemeinde angehören.
Zuletzt wurden im Jahr 2015 folgende Personen für die Dauer von 5 Jahren in den Umlegungsausschuss gewählt:
Vorsitzende |
Frau Oberrechtsrätin Birgit Nolte |
Kreisdirektorin |
Sachverständiger für das Vermessungswesen |
Frau Irene Littek-Braun |
Kreisvermessungsdirektorin |
Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken: |
Herr Paul Harzon |
Städteregionsvermessungsrat |
Frau Littek-Braun und Herr Harzon sind zwischenzeitlich im Ruhestand. Nachfolger im Amt von Frau Littek-Braun als Leiter des Katasteramtes der StädteRegion Aachen ist Herr David Arzdorf. Herr Harzon war zuletzt Arbeitsgruppenleiter und Geschäftsführer des Gutachterausschusses der StädteRegion Aachen. Als Arbeitsgruppenleiter des Gutachterausschusses/Immobilienbewertung ist heute Herr Julian Vollmert bei der StädteRegion tätig. Erfreulicherweise stehen die Herren Arzdorf und Vollmert für den Umlegungsausschuss der Stadt Alsdorf zur Verfügung, die Nachfolge der in den Ruhestand verabschiedeten Mitglieder anzutreten. Als Vorsitzende steht Frau Kreisdirektorin Birgit Nolte dankenswerterweise weiterhin zur Verfügung.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung die Bestellung der Mitlieder des Umlegungsausschusses wie folgt vor:
Vorsitzende |
Frau Oberrechtsrätin Birgit Nolte |
Kreisdirektorin |
Sachverständiger für das Vermessungswesen |
Herr David Arzdorf |
Amtsleiter des Katasteramtes der StädteRegion Aachen |
Sachverständiger für die Bewertung von Grundstücken: |
Herr Julian Vollmert |
Arbeitsgruppenleiter Gutachterausschuss/Immobilienbewertung bei der StädteRegion Aachen |
Darüber hinaus sind Herr Stv. Heinrich Plum sowie dessen Vertreter Herr Stv. Tino Schwedt aus der SPD Fraktion und Herr Stv. Franz Brandt aus der CDU Fraktion sowie dessen Vertreter Herr Stv. Ingo Boehm, ehemals aus der CDU Fraktion, zwischenzeitlich aus der FBA Fraktion, die politischen Mitglieder des Umlegungs-ausschusses.
Die Geschäftsführung des Umlegungsausschusses war zuletzt mit Frau Büter, ehemalige stellvertretende Amtsleiterin des Amtes A 61, besetzt. Als Stellvertreter war zuletzt Herr Andreas Dziatzko tätig. Auf Grund des Ausscheidens von Frau Büter aus dem Dienst bei der Stadt Alsdorf und der veränderten Zuständigkeit des Herrn Dziatzko ist auch die Geschäftsführung neu zu besetzen.
§ 3 (2) der Geschäftsordnung des Umlegungsausschusses der Stadt Alsdorf sieht vor, dass die Leitung der Geschäftsstelle vom Umlegungsausschuss einem, von dem Bürgermeister der Stadt Alsdorf vorzuschlagenden Geschäftsführer übertragen wird. Gleiches gilt für den stellvertretenden Geschäftsführer.
Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, dass der Bürgermeister bei der konstituierenden Sitzung des Umlegungsausschusses, im Anschluss an die Vereidigung der hier bestellten neuen Mitglieder, die Personen für die Geschäftsführung vorschlägt und der Umlegungsausschuss als erste Amtshandlung die Leitung der Geschäftsstelle auf die vom Bürgermeister benannten Personen überträgt.
Darstellung der Rechtslage:
Die Rechtslage richtet sich nach § 46 BauGB in Verbindung mit § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 7. Juli 1987 (GV. NW. S. 220), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2018 (GV.NRW. S. 468).
