Beschlussvorlage - 2024/0269/A61

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss verweist die Angelegenheit zur weiteren Beratung und
Beschlussfassung in eine der nächsten Sitzungen des zuständigen Ausschusses für
Stadtentwicklung.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Mit dem o.a. Schreiben (Anlage 1) schlägt der Antragsteller insgesamt 11 Maßnahmen zur Aufwertung der Bahnhofstraße vor:

 

  1.       Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit auf 7 km/ bzw. 20 km/h
  2.       Durchfahrtverbot für LKW
  3.       Geschwindigkeitsdisplays /Smiley
  4.       Mehr Bemühungen um Sauberkeit seitens der Stadt
  5.       Mehr Bemühungen um Sauberkeit der Händler vor den eigenen Geschäften
  6.       Verwarnung bei Zeitverstößen beim Raussetzen der Mülltonnen zur Abholung
  7.       Anbringung von Blumenkränzen an den Laternen
  8.       Leise Beschallung der Bahnhofstraße durch Lautsprecher
  9.       Feierabendmärkte
  10.     Sperrung Luisenplatz durch Einlassen von Pollern (Ausschuss von

           Nutzungsmissbrauch durch parkende Kfz)

  1.     Verlegung des Wochenmarktes auf den Denkmalplatz

 

Die Bearbeitung der vorstehenden Punkte fällt in den Aufgabenbereich verschiedener Organisationseinheiten der Verwaltung. Darüber hinaus sind Gespräche mit der Aktionsgemeinschaft Stadtmarketing GmbH und Geschäftsleuten der Bahnhofstraße zu führen; zudem sind hinsichtlich der verkehrlichen Belange Stellungnahmen bei der Polizei, den Baulastträgern betroffener Straßen und den Linienverkehrsträgern einzuholen. Somit ist ein Zuarbeiten Dritter erforderlich; hierzu besteht nicht immer die Möglichkeit, die Bearbeitung zeitlich zu beeinflussen. Jedenfalls ist die Erstellung einer qualifizierten, beratungsreifen Vorlage bis zum Sitzungstermin am 19.09.2024 nicht möglich. Auch ist es nicht zielführend, etwa Teilergebnisse zu präsentieren und zu beraten, da einige der o.a. 11 Vorschläge in einem inhaltlichen Kontext zueinander zu stehen.

Aus den v.g. Gründen wird vorgeschlagen, die Angelegenheit in einer der nächsten Sitzungen zur inhaltlichen Beratung auf die Tagesordnung des Ausschusses für Stadtentwicklung zu setzen; ohnehin fällt eine inhaltliche Beratung in dessen Zuständigkeit.

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, GO NRW, hat jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.

Eine inhaltlich identische Regelung erfolgt durch § 5, Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf. Darüber hinaus wird gemäß § 5, Abs. 4 der Hauptsatzung der Hauptausschuss für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden bestimmt.

Nach § 2, Pkt. 7, Abs. 1 e der Zuständigkeitsordnung entscheidet der Ausschuss für Stadtentwicklung über Stadtgestaltung und Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung; darüber hinaus befasst der AfS sich nach § 2, Pkt. 7, Abs. 6 mit Verkehrsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung, sofern es sich nicht um Aufgaben im Sinne von § 45 Straßenverkehrsordnung handelt sowie mit Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen, geschwindigkeitsbeschränkten Zonen und Fußgängerbereichen.

Somit fällt die inhaltliche Beratung des vorliegenden Antrages in die Zuständigkeit des Ausschusses für Stadtentwicklung.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

  gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.09.2024 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen