Beschlussvorlage - 2024/0293/A 40
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung von Investitionsmaßnahmen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter;
hier: zusätzlicher Raumbedarf der KGS Alsdorf - Begau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Beteiligt:
- Amtsleitung A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Krämer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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01.10.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt zieht die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich und beschließt:
Der zusätzliche Raumbedarf an der KGS Alsdorf-Begau wird anerkannt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Maßnahme sowie die Teilnahme am Förderprogramm „Förderrichtlinie Ganztagsausbau“ in die Wege zu leiten.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 23.01.2024 erläutert die Schule einen zusätzlichen Raumbedarf und damit einhergehend den Neubau bzw. die Erweiterung des sog. Forums (Anlage 1).
Konkrete Planungen, Realisierungsmöglichkeiten und Kostenschätzungen hierzu gibt es noch nicht. Die SEA GmbH würde in einem ersten Schritt mit der Erstellung einer Kostenermittlung und Maßnahmenbeschreibung beauftragt, die Gegenstand des Fördermittelantrages i. S. d. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) sein wird.
Der Antrag ist bis zum 31.12.24 bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Nach erfolgter Vorlage einer Kostenermittlung und Maßnahmenbeschreibung wird über den Abschluss einer Durchführungsvereinbarung entschieden.
Darstellung der Rechtslage:
entfällt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Förderrichtlinie Ganztagsausbau sieht in ihrer Anlage 5 eine max. Fördersumme in Höhe von 1.962.733,31 € vor zzgl. eines 15%igen Eigenanteils der Kommune.
Sollte die Gesamtsumme der Maßnahme den Betrag überschreiten, ist der die Gesamtkosten überschreitende Betrag nach aktuellem Stand ebenfalls ausschließlich aus städtischen Mitteln zu finanzieren.
Haushaltsmittel stehen im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zur Verfügung.
Eine Umsetzung der Maßnahme muss bis zum 31.12.2027 erfolgen.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Durch die Schaffung zusätzlicher OGS-Plätze sollen Möglichkeiten für den ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive einzuführenden Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz geschaffen werden, um allen Alsdorfer Schüler/innen eine Betreuung von acht bis sechzehn Uhr zu ermöglichen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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684,9 kB
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