Beschlussvorlage - 2024/0223/A12-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die 15. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom

28.04.2008 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Der Rat der Stadt Alsdorf hat in seiner Sitzung am 02.07.2024 zum Tagesordnungspunkt 7 - „Veränderungsvorschläge zum aktuellen Haushaltsentwurf 2024/2025; hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 15.03.2024; aktualisiert am 10.06.2024“ (öffentlicher Teil) einstimmig folgenden Beschluss gefasst:

„Der Rat der Stadt beschließt, den Antrag der CDU-Fraktion in den Punkten 2.: „Die Anpassung der aktuell pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende hin zu einem Sitzungsgeld.“ und 4.: „Die Anpassung des Verdienstausfalls von aktuell längstens bis 19:00 Uhr auf zukünftig längstens bis 18:00 Uhr.“ weiter zu verfolgen und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer entsprechenden Sitzungsvorlage zur Änderung der Hauptsatzung.“

Die Verwaltung hat die beiden gewünschten Änderungen in den als Anlage 1 dieser Vorlage beiliegenden Entwurf zur 15. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 28.04.2008 eingearbeitet.

Darüber hinaus muss der Text in § 9 Abs. 3 der Hauptsatzung redaktionell angepasst werden, da der dortige Verweis auf Abs. 5 fehlerhaft ist.

 

 

 

 

 

Im Folgenden wird nochmals auf die rechtlichen Grundlagen zu den beiden vom Rat der Stadt gewünschten Änderungen eingegangen:

  1. Anpassung der aktuell pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende hin zu einem Sitzungsgeld:

Gemäß § 46 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW wird die zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende als Pauschale gewährt.

Der Rat der Stadt kann in der Hauptsatzung beschließen, dass (neben dem Wahlprüfungsausschuss) weitere oder auch sämtliche Ausschüsse von dieser Regelung ausgenommen werden, d. h. dass die Vorsitzenden einzelner oder aller Ausschüsse keine Aufwandsentschädigung gezahlt bekommen. Des Weiteren ist es möglich, dass die Aufwandsentschädigung für einzelne oder sämtliche Ausschüsse als Sitzungsgeld statt als Pauschale gezahlt wird. Ein Abweichen von dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Regelfall einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung ist nur bei ordnungsgemäßer Ermessensausübung zulässig. Im Rahmen der Ermessensausübung kann der Rat der Stadt abhängig von Sitzungshäufigkeit und –dauer der Ausschusssitzungen entscheiden, ob und wie er innerhalb des gesetzlichen Rahmens tätig wird und weitere Ausschüsse ausnehmen will. Demnach sind folgende Varianten möglich:

 

  • Alle Ausschussvorsitzenden erhalten monatlich eine pauschale zusätzliche Aufwandsentschädigung.
  • Alle Ausschussvorsitzenden erhalten stattdessen ein Sitzungsgeld.
  • Einzelne Ausschussvorsitzende erhalten monatlich eine pauschale zusätzliche Aufwandsentschädigung und andere Ausschussvorsitzende erhalten ein Sitzungsgeld.
  • Einzelne oder alle Ausschussvorsitzenden erhalten keine Entschädigung.

 

Ausnahmeregelungen setzen voraus, dass eine entsprechende Hauptsatzungsregelung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit getroffen wird.

 

  1. Anpassung des Verdienstausfalls von aktuell längstens bis 19.00 Uhr auf zukünftig längstens bis 18.00 Uhr:

Gemäß § 9 Abs. 5 Satz 1 der Hauptsatzung haben Rats- und Ausschussmitglieder Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls, der ihnen durch die Mandatsausübung entsteht, soweit sie während der Arbeitszeit erforderlich ist. Dieser Anspruch wird derzeit durch Hauptsatzungsregelung auf die Zeit von frühestens 8.00 Uhr bis längstens 19.00 Uhr (montags bis freitags) bzw. von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr (samstags) begrenzt.

 

Zur Veränderung des Zeitrahmens bedarf es der Mehrheit der eines einfachen Mehrheitsbeschlusses des Rates der Stadt zur Änderung der Hauptsatzung.

 

 

In der Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Stadt am 19.09.2024 wurde mündlich vorgetragen, dass die Änderungssatzung am 01.10.2024 in Kraft treten solle. Die dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung wurde dahingehend überarbeitet.

 

 

 

 

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Auswirkungen

 Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Zu 1.:

Anpassung der aktuell pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigung für   Ausschussvorsitzende hin zu einem Sitzungsgeld:

Die Ausschussvorsitzenden erhalten derzeit eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe des einfachen Satzes der Vollpauschale nach § 2 der EntschVO. Diese Vollpauschale beträgt derzeit in Gemeinden mit 40.001 bis 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern monatlich 428,40 €. Derzeit erhalten die Vorsitzenden des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur, des Ausschusses für Stadtentwicklung, des Jugendhilfeausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses und des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb Technische Dienste eine pauschale zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe des einfachen Satzes der Vollpauschale gem. § 5 Abs. 5 Satz 1 der EntschVO, somit monatlich 428,40 €. Insgesamt wurden im Jahr 2023 für zusätzliche pauschale Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende 25.704,- € gezahlt. Anhand der tatsächlich im Jahr 2023 stattgefundenen Ausschusssitzungen wären bei Gewährung von Sitzungsgeldern stattdessen insgesamt 7.282,80 € verausgabt worden.

Zu 2.:

Anpassung des Verdienstausfalls von aktuell längstens bis 19.00 Uhr auf zukünftig längstens bis 18.00 Uhr:

Bei einer Begrenzung des Anspruches auf längstens 18.00 Uhr (montags bis freitags) hätten am Beispiel des Jahres 2023 Einsparungen in Höhe von ca. 6.500,- € erzielt werden können.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

  gez. Kahlen

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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01.10.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen