Beschlussvorlage - 2024/0302/A 40
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung von Eingangsklassen im Primarbereich für das Schuljahr 2025/2026; hier: Festlegung der Kommunalen Klassenrichtzahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Krämer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Entscheidung
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26.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur beschließt:
Für das Schuljahr 2025/2026 wird aufgrund der kommunalen Klassenrichtzahl die Zahl der Eingangsklassen auf 21 festgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Durchführung ordnungsgemäßen Schulbetriebs in die Wege zu leiten.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Gemäß den Bestimmungen des § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NTW (SchulG) ist durch den Schulträger jährlich – bis zum 15.01. – die kommunale Klassenrichtzahl, die die Anzahl der Eingangsklassen eines Schuljahres in den Grundschulen festlegt, festzusetzen.
Berechnungsgrundlage ist die voraussichtliche Schülerzahl in den Eingangsklassen zum folgenden Schuljahr auf der Grundlage der Anmeldungen sowie Erfahrungswerten aus Vorjahren.
Durch die regioiT wurde dem Schulträger die Anzahl der schulpflichtig werdenden Kinder für das Einschulungsverfahren 2025/2026 im April 2024 mit insgesamt 474 gemeldet.
Daraufhin wurden die Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen des „Schulwunschverfahrens“ aufgefordert, ihre Schulwünsche (Erst- und Zweitwunsch) abzugeben. Über das Ergebnis wurden die Schulen informiert.
Die Eltern und Erziehungsberechtigten der 474 Schülerinnen und Schüler (SuS) wurden durch die Schulen zur Anmeldung ihrer Kinder eingeladen. Für das Schuljahr 2025/2026 wurden bisher 489 SuS angemeldet. Dies sind ausschließlich Schulneulinge. Wiederholer oder unterjährig zuziehende Seiteneinsteiger dürfen nicht berücksichtigt werden.
Die Zahl der angemeldeten Schulneulinge (489) geteilt durch den gesetzlich vorgegebenen Faktor 23 ergibt sich für die Stadt Alsdorf im Schuljahr 2025/2026 die kommunale Klassenrichtzahl 21,26 = 21 zu bildende Eingangsklassen im Grundschulbereich.
Eine Überschreitung dieser Zahl ist unzulässig.
Die vorläufige Verteilung der Schulneulinge für das Schuljahr 2025/2026 sieht aufgrund der Elternwünsche und der Zuweisung durch das A 40 (bei nicht erfolgter Abgabe des Schulwunsches) wie folgt aus:
Schule Anmeldungen Eingangsklassen
(Stand: Oktober 2024) Anzahl / Größe
GGS Annapark 100 4 / (25/25/25/25)
GGS Schaufenberg 53 2 / (26/27)
GGS Kellersberg/Ost 83 4 / (20/21/21/21)
GGS Ofden 50 2 / (25/25)
GGS Blumenrath 45 2 / (22/23)
GGS Broicher Siedlung 55 2 / (27/28)
KGS Hoengen 53 2 / (26/27)
KGS Begau 50 2 / (25/25)
Insgesamt 489 20
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl der SuS bis zum Anfang des Schuljahres aus unterschiedlichen Gründen (Verschiebungen durch Zu- und Wegzüge) noch verändern kann. Insofern schlägt die Verwaltung vor – um nach Abschluss des Einschulungsverfahrens flexibel reagieren zu können – die Bildung von bis zu 21 Eingangsklassen zu beschließen.
Veränderungen werden immer in Abstimmung mit der Grundschulleitung, falls nötig auch mit der zuständigen Schulaufsicht, mit Hinblick auf die Bildung möglichst gleich großer Eingangsklassen an allen Grundschulen, vorgenommen.
Das Erreichen der Zielquote von 23 SuS pro Klasse wird seitens der Verwaltung gemeinsam mit den Grundschulleitungen im Sinne aller Beteiligten grundsätzlich verfolgt.
Hierbei besteht die Möglichkeit, dass dem Eltern-Erstwunsch nicht in jedem Fall entsprochen werden kann und darüber hinaus SuS einen weiteren Schulweg in Kauf nehmen müssten.
