Beschlussvorlage - 2024/0328/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt nimmt die Abrechnungsunterlagen zu den Durchführungsvereinbarungen 02/2023 bis 04/2023 für die Installation von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern auf drei städtischen Objekten zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Mit Schreiben vom 14.10.2024 hat die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH die als Anlagen beigefügten Abrechnungsunterlagen zur Installation von Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern auf den städtischen Objekten KGS Hoengen, GGS Schaufenberg und GGS Annapark vorgelegt.  Die Ausführung erfolgte zwischen September 2023 und Oktober 2024.

 

Darstellung der Rechtslage:

Seit dem 01.01.2012 bewirtschaftet die Stadtentwicklung Alsdorf GmbH alle städtischen Gebäude. Sondermaßnahmen sind gemäß der bestehenden Rahmenvereinbarung über die Verwaltung der Immobilien der Stadt Alsdorf vom 26.09.2011 sowie dem ergänzenden Handlungsrahmen vom 07.11.2011 unverzüglich nach Fertigstellung mit der Stadt Alsdorf abzurechnen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Kosten für die Installation der drei Photovoltaikanlagen mit Batteriespeichern lagen insgesamt bei 254.956,23 Euro. Durch günstige Ausschreibungsergebnisse und die entfallene Mehrwertsteuer auf Photovoltaikanlagen sind die Maßnahmen günstiger ausgefallen als vorab mit 357.656,30 Euro geschätzt. Aus dem Landesprogramm progres.NRW wurde insgesamt eine Förderung in Höhe von 216.000 Euro beantragt, sodass der städtische Eigenanteil für alle drei Anlagen bei 38.956,23 Euro liegt. Die Werte je Maßnahme können der folgenden Tabelle entnommen werden:

 

Maßnahme

Kostenschätzung

Tatsächliche Kosten

Erwartete Förderung

Städtischer Eigenanteil

KGS Hoengen

124.684,73 €

104.840,80 €

90.000,00 €

14.840,80 €

GGS Schaufenberg

58.475,39 €

45.509,30 €

36.000,00 €

9.509,30 €

GGS Annapark

174.496,18 €

104.606,13 €

90.000,00 €

14.606,13 €

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Durch die Stromgewinnung mittels Photovoltaik werden ökologisch schädliche Energiezukäufe aus nicht-erneuerbaren Ressourcen und Folgekosten eingespart.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2024 - Hauptausschuss - zur Kenntnis genommen