Beschlussvorlage - 2024/0304/A 40
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf - Offenen Ganztagsgrundschule; hier: Achte Änderung vom .......
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Krämer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt die achte Änderung der Satzung über die Erhebung von
Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf - Offene Ganztagsschulen -
(Anlage 1).
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Alsdorfer Förderkreis für Kinder und Familien e.V. (AKiFa) führt seit dem 01.08.2005 die
Angebote für SchülerInnen an den Grundschulen in der Stadt Alsdorf im Bereich der offenen
Ganztagsschule durch. Grundlage für dieses Betreuungsangebot ist die derzeit gültige
"Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen in der Primarstufe der Schulen der Stadt Alsdorf - Offene Ganztagsschulen" vom 09.07.2009, in Kraft getreten am 01.08.2009.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 28.11.2023 (Vorlagen-
Nr. 2023/0371/A40) dem Rat der Stadt die siebte Änderung der o.g. Satzung empfohlen.
Diese wurde in der Sitzung des Rates am 07.12.2023 beschlossen und trat am 01.08.2024 in Kraft.
Im Rahmen des Landesanteils zur Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule sieht der Gesetzgeber eine jährliche Erhöhung der Mittel um 3% vor. Diese Handhabung ist der allgemeinen Preis-/Lohnentwicklung geschuldet.
Mit Erlass vom 13.12.2018 ermöglicht das Land außerdem eine Erhöhung der kommunalen Elternbeiträge in Höhe von 3 % jährlich zum Schuljahresbeginn (kaufmännisch gerundet).
Der kommunale Eigenanteil an der Finanzierung der offenen Ganztagsgrundschule steigt mithin im gleichen Maße.
Darstellung der Rechtslage:
entfällt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Unter Berücksichtigung der aktuellen Einkommensstruktur, der Befreiungstatbestände (z.B. die Geschwisterkinderregelung) und der Anzahl der in Anspruch genommenen OGS-Plätze ergibt sich für das Schuljahr vom 01.08.2024 bis zum 31.07.2025 ein voraussichtlicher Ertrag i.H.v. 762.852€.
Unter der Annahme, dass die beitragsrelevanten Parameter (Einkommensstruktur etc.) gleich bleiben, beläuft sich der Ertrag für das Schuljahr 01.08.2025 bis 31.07.2026 voraussichtlich auf 785.738(+3% im Vergleich zum aktuellen Schuljahr 2024/2025).
Die Auswirkungen auf die Elternbeitragstabelle stellen sich wie folgt dar:
Jahreseinkommen |
Elternbeitrag/ Kind/Monat ab 01.08.2024 |
Elternbeitrag/Kind/Monat ab 01.08.2025 |
bis 24.000 € |
0 € |
0€ |
bis 36.000 € |
71 € |
73 € |
bis 48.000€ |
103 € |
106 € |
bis 60.000€ |
134 € |
138 € |
bis 72.000€ |
166 € |
171 € |
bis 84.000 € |
197 € |
203 € |
über84.000€ |
228 € |
235 € |
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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193,6 kB
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