Beschlussvorlage - 2024/0323/A 40
Grunddaten
- Betreff:
-
Namensänderung des "Gymnasium Alsdorf" hier:Umbennung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Krämer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
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Vorberatung
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26.11.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
Variante 1: den Namen des Gymnasiums Alsdorf mit Wirkung vom 01.01.2025 in „Dalton - Gymnasium Alsdorf“ zu ändern
oder
Variante 2: den Namen des Gymnasiums Alsdorf mit Wirkung vom 01.01.2025 in „Dalton - Gymnasium der Stadt Alsdorf“ zu ändern.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Das Gymnasium Alsdorf bittet den Schulträger auf Grundlage eines Beschlusses der Schulkonferenz um Änderung der Bezeichnung der Schule. Demnach wird beantragt, die amtliche Bezeichnung der Schule in „Dalton - Gymnasium Alsdorf“ zu ändern.
Diese Bitte wird durch den Schulträger vollumfänglich unterstützt.
Das Schreiben der Schulleitung vom 25.09.2024 ist als Anlage beigefügt (Anlage 1).
Ebenso hat die CDU-Fraktion einen Antrag zur Erstellung einer Beschlussvorlage zur Umbenennung des Gymnasiums der Stadt Alsdorf eingereicht. Dieser ist der Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt (Anlage 2).
Nach den geltenden Bestimmungen ist der Schulträger berechtigt, den Namen einer Schule jederzeit zu ändern. Der neue Name muss den Anforderungen des § 6 Abs. 6 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) genügen.
Danach führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe angibt. Die Namensänderung wird seitens der Lehrerkonferenz durch die Erfolgsgeschichte des 2015 eingeführten „Gleitzeitmodells für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe“ begründet.
Darstellung der Rechtslage:
entfällt.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Durch die Änderungen der Bezeichnung des Gymnasiums entstehen Folgekosten in einem überschaubaren Umfang, z.B. für den Entwurf eines neuen Logos, für die Herstellung und Montage eines Namensschildes, die Änderung der Briefköpfe und die Neubeschaffung von Schulstempeln.
Die Haushaltsmittel für die konsumtiven Guter sind im städtischen Haushalt vorhanden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt.
