Beschlussvorlage - 2024/0346/A66

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Alsdorf:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt den Wirtschaftsplan 2025 und die Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2024 bis 2028 für den Eigenbetrieb Techn. Dienste

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Sachverhalt

 


Darstellung der Sachlage:

Der Rat der Stadt hat zum 01.01.2004 für die Wahrnehmung der Aufgabenbereiche

 

- Abfallwirtschaft,

- Straßenreinigung,

- Winterdienst,

- Abwasserentsorgung und - Städtische Dienste

 

die Technischen Dienste der Stadt Alsdorf (ETD) in Form eines Eigenbetriebs ohne Rechtspersönlichkeit nach § 114 der Gemeindeordnung – GO – NRW gebildet. Zusätzlich hat der Rat der Stadt Alsdorf in seiner Sitzung am 06.12.2016 beschlossen, die Bewirtschaftung der städtischen Friedhöfe auf den Eigenbetrieb Technische Dienste zu übertragen.  Hierzu wurde ein weiterer Betriebszweig „Friedhofswesen“ gebildet.

 

Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenplan. Ferner ist nach § 18 EigVO dem Wirtschaftsplan eine fünfjährige Finanzplanung beizufügen. Ihr ist ein Investitionsprogramm beizufügen.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2025 und der Finanzplanung für die Jahre 2024 – 2028 für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf wurden durch die Betriebsleitung erarbeitet und gemäß § 7 EigVO dem Kämmerer zugeleitet bzw. mit ihm abgestimmt.

 

Der Wirtschaftsplan 2025 enthält im Erfolgsplan eine nach fünf Betriebszweigen getrennte Planung (Anlage 1).

 

Dies sind im Einzelnen:

 

- Betriebszweig Abwasser

- Betriebszweig Straßenunterhaltung, Straßenbau, Verkehrslenkung, Park- und

  Gartenanlagen

- Betriebszweig Straßenreinigung und Winterdienst

- Betriebszweig Abfallentsorgung

- Betriebszweig Friedhofswesen

 

Dem Gesamtaufwand von 24.655.738,26stehen Gesamterträge in gleicher Höhe gegenüber.

 

Der Vermögensplan für das Wirtschaftsjahr 2025 hat sowohl bei den Einzahlungen als auch bei den Auszahlungen ein Gesamtvolumen von 10.330.162 €.

 

Hiervon entfallen auf eingeplante Investitionen:

Auszahlungen für Baumaßnahmen  8.590.000 €

beweglichen Anlagevermögen 630.000 €

Auszahlungen sonstige Investitionszahlungen  1.110.162 €

insgesamt somit: 10.330.162 €

.

Zur Finanzierung sind Kredite in einem Gesamtumfang von insgesamt 8.631.060 im Wirtschaftsjahr 2025 erforderlich.

 

Die Finanzplanung für die Planungsjahre 2025 bis 2028 beinhaltet ein Investitions-volumen von insgesamt 46.195.514 Euro.

 

Zu den geplanten Einzelinvestitionen wird auf die Einzelübersichten des Ver-mögensplans verwiesen. Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, die im Wirt-schaftsplan 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 4.000.000 festgesetzt.

 

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß § 14 Abs 1. der Eigenbetriebsverordnung ist für jedes Jahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Wirtschaftsplan 2025 in der Anlage.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

  gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

gez. Spaltner

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 gez. Wirtz

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2024 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

Erweitern

10.12.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen