Beschlussvorlage - 2024/0354/A10
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Wahlordnung für die Wahl der direkt in den Integrationsrat der Stadt Alsdorf zu wählenden Mitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 10 - Amt für Zentrale Dienste, Organisation und Wahlen
- Beteiligt:
- A 30 - Rechtsamt; Dezernat I
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.12.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Rat der Stadt Alsdorf hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 die Wahlordnung für die Integrationsratswahlen ab 2025 beschlossen. Zwischenzeitlich wurden durch das Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 5. Juli 2024 unter anderem Fristen im Wahlvorschlagsverfahren sowie das Sitz-Zuteilungsverfahren geändert.
Der vorliegende Änderungsentwurf (Anlage 1) passt die Wahlordnung diesen Neuregelungen inhaltlich an und harmonisiert damit die Wahlvorbereitung und Ergebnisfeststellung der zeitgleich stattfindenden Wahlen. Eine Synopse der vorgeschlagenen Änderungen ist als Anlage 2 beigefügt.
Darstellung der Rechtslage:
In einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist nach § 27 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land NRW ein Integrationsrat zu bilden. Der Integrationsrat wird gebildet, indem Mitglieder in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden sowie weitere Mitglieder aus der Mitte des Rates bestellt werden.
Nähere Einzelheiten zu der Integrationsratswahl, die am Tag der allgemeinen Kommunalwahlen stattfindet, kann die Gemeinde durch eine Wahlordnung regeln.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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102,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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199,6 kB
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