Beschlussvorlage - 2024/0361/A66

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

„Der Rat der Stadt beschließt:

 

a) die kostenlose Nutzung des Entsorgungslogistikcenters (ELC) in Warden für Alsdorfer Bürger für die Abfallfraktionen Grünschnitt und Sperrmüll/Holz,

b) die Errichtung eines Wertstoffhofes im Alsdorfer Stadtgebiet,

c) die kostenlose Nutzung des Entsorgungslogistikcenters (ELC) in Warden für Alsdorfer Bürger für die Abfallfraktionen Grünschnitt und Sperrmüll/Holz sowie die Errichtung eines Wertstoffhofes im Alsdorfer Stadtgebiet nicht weiter zu verfolgen.

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Sachverhalt

 


Darstellung der Sachlage:

Die Errichtung eines Wertstoffhofes in Alsdorf ist seit geraumer Zeit ein dauerhaftes Thema, nicht nur im Betriebsausschuss. Aufgrund dessen hat die RegioEntsorgung AöR bereits im Jahr 2022 nach entsprechenden Grundstücken zur Miete im Stadtgebiet Alsdorf gesucht. Die Möglichkeit, preisgünstige und günstig gelegene Grundstücke zu mieten, ist laut der RegioEntsorgung in Alsdorf gegeben.

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf am 14.02.2023 hat die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, die Errichtung eines Wertstoffhofes in Alsdorf zu prüfen. Aufgrund dessen hat der Eigenbetrieb Technische Dienste die Gespräche mit der RegioEntsorgung AöR fortgeführt und weiter intensiviert.

Gegen Ende des Jahres 2023 wurde vom Betriebsausschuss des Eigenbetriebes der Stadt Alsdorf eine Betriebsbegehung des Entsorgungslogistikcenters (ELC) in Warden durchgeführt. Im Anschluss hieran wurde die RegioEntsorgung beauftragt, eine Vergleichskalkulation zwischen der Errichtung eines eigenen Wertstoffhofes in Alsdorf sowie der kostenlosen Mitbenutzung des ELC in Warden durch die Alsdorfer Bürger zu erstellen.

 

Auf Basis der bereits bestehenden Wertstoffhöfe in anderen Kommunen und einer Zählung der Anlieferungen durch Alsdorfer Bürger am ELC in Warden, hat die RegioEntsorgung eine Kostenvergleichskalkulation erstellt, die als Anlage beigefügt ist.

 

Hieraus ergeben sich Mehrkosten für den Bau eines eigenen Wertstoffhofes von ca. 460.000 € und für die Mitbenutzung des ELC in Warden von ca. 190.000 €.

 

Der Betrieb eines eigenen Wertstoffhofes ist deutlich kostenintensiver. Neben den Bau- und Personalkosten wären die Entsorgungskosten deutlich höher als bisher. Es ist damit zu rechnen, dass alle bisherigen kostenpflichtigen Anlieferungen am ELC in Warden zukünftig zum Wertstoffhof gebracht würden.

 

Dagegen stünden die Kosten für die Mitbenutzung des ELC in Warden durch die Alsdorfer Bürger. Im Gegensatz zu den dauerhaften fixen Kosten eines Wertstoffhofes, variieren hier die Kosten mit der Anzahl der Anlieferungen. Zusätzlich zu den bisherigen kostenlosen Abfällen dürfen dann auch zukünftig Grünschnitt und Sperrmüll/Holz kostenlos angeliefert werden.

 

Es dürfen dann folgende Wertstoffe und Abfälle kostenlos durch die Alsdorfer Bürger angeliefert werden:

 

Alttextilien,

Altpapier,

Altmetall,

Altglas,

Batterien/Akkus,

Bildschirme,

CD´s und DVD´s (ohne Hülle)

Dispersionsfarben (in geschlossenen Behältern),

Haushaltsgroßgeräte,

Korken,

Kühlgeräte,

Nachtspeicherheizgeräte,

Photovoltaikmodule,

Radiatoren,

Schadstoffe,

Grünschnitt/Weihnachtsbäume,

Sperrmüll/Holz.

 

Die dann entstehenden Kosten würden mit der RegioEntsorgung abgerechnet. Sie beinhalten neben der Bereitstellung des Geländes und des Personals auch sämtliche Entsorgungskosten.

 

Die dadurch entstehenden Mehraufwendungen für beide Modelle wurden in der Gebührenkalkulation für das Jahr 2025 exemplarisch einbezogen. Hier käme es zu einer Gebührensteigerung beim

 

  •          Betrieb eines eigenen Wertstoffhofes von ca.    26 % und bei
  •          Mitbenutzung des ELC in Warden von ca.    16 %.

 

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Auswirkungen

Darstellung der Rechtslage:

- entfällt -

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Kosten für die Mitbenutzung des ELC in Warden oder den Betrieb eines eigenen Wertstoffhofes würden in der nächsten Gebührenkalkulation für die Jahre 2026 – 2028 berücksichtigt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- entfällt -

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

gez. Spaltner

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 gez. Wirtz

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

21.11.2024 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste - unverändert beschlossen

Erweitern

03.12.2024 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

10.12.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen