Beschlussvorlage - 2024/0362/A12
Grunddaten
- Betreff:
-
Ehrung von Mitgliedern des Rates der Stadt für 15-, 25-, 30-, 35- und 40-jährige Ratszugehörigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 12 - Amt für Rat und Verfassung
- Berichterstattung:
- Herr Sonders
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt würdigt
- die 15-jährige Ratszugehörigkeit von Herrn Bürgermeister Alfred Sonders,
- die 15-jährige Ratszugehörigkeit von Herrn Stv. Ingo Boehm und Herrn Stv. Manfred Held,
- die 25-jährige Ratszugehörigkeit von Herrn Stv. Detlef Loosz, Herrn Stv. Franz Brandt und Herrn Stv. Heinrich Liska,
- die 30-jährige Ratszugehörigkeit von Herrn Stv. Heinrich Plum,
- die 35-jährige Ratszugehörigkeit von Herrn Stv. Friedhelm Krämer und
- die 40-jährige Ratszugehörigkeit von Herrn Stv. Horst-Dieter Heidenreich.
Er bedankt sich bei den Jubilaren für ihre langjährig geleistete ehrenamtliche Tätigkeit und ihr kommunalpolitisches Engagement durch Überreichung von Geschenken.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Herr Bürgermeister Sonders, Herr Stv. Ingo Boehm (FBA-Fraktion) und Herr Stv. Manfred Held (SPD-Fraktion) werden für ihre 15-jährige, Herr Stv. Detlef Loosz (SPD-Fraktion), Herr Stv. Franz Brandt (CDU-Fraktion) und Herr Stv. Heinrich Liska (SPD-Fraktion) für ihre 25-jährige, Herr Stv. Heinrich Plum (SPD-Fraktion) für seine 30-jährige, Herr Stv. Friedhelm Krämer (SPD-Fraktion) für seine 35-jährige und Herr Stv. Horst-Dieter Heidenreich (GRÜNE-Fraktion) für seine 40-jährige Ratszugehörigkeit geehrt.
Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung am 20.06.1972 einstimmig dafür ausgesprochen, dass alle Ratsmitglieder, die auf eine 15-jährige Ratszugehörigkeit zurückblicken können, mit einem Geschenk geehrt werden. Weiterhin wurde beschlossen, dass alle Stadtverordneten, die dem Rat der Stadt mindestens 20 Jahre angehören, mit dem Ehrenring ausgezeichnet werden.
Analog dieser Regelung erhalten die Mitglieder des Rates der Stadt auch bei allen sonstigen Jubiläen ein persönliches Geschenk.
