Beschlussvorlage - 2024/0381/A20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf nimmt die Anzeige der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im 3. Quartal des Haushaltsjahres 2024 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung muss jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Kämmerer, wenn ein solcher nicht bestellt ist, der Bürgermeister, soweit der Rat keine andere Regelung trifft. Der Kämmerer kann mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rates die Entscheidungsbefugnis auf andere Bedienstete übertragen.

 

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen die erheblichen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung des Rates; im Übrigen sind sie dem Rat zur Kenntnis zu bringen.

 

Nach § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf ist der Kämmerer berechtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Wert von einschließlich 40.000 € im Einzelfall zuzustimmen.

 

In der Anlage 1 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im dritten Quartal des Haushaltsjahres 2024 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt i. H. v. 2.415,23 € zur Kenntnis gebracht.

 

In der Anlage 2 werden dem Rat der Stadt Alsdorf die im dritten Quartal des Haushaltsjahres 2024 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen im Investitionshaushalt i. H. v. 6.750,00 € zur Kenntnis gebracht.

 

Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurden im Rahmen der Gesamtermächtigung des Ergebnishaushaltes und des Gesamtfinanzhaushaltes gedeckt und haben daher keine negativen Auswirkungen auf das Jahresergebnis.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Mitzeichnungen

 

  gez. Sonders

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

  gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.12.2024 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

10.12.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - zur Kenntnis genommen