Beschlussvorlage - 2024/0382/A20
Grunddaten
- Betreff:
-
Budgetbericht - Umsetzungsstand Haushalt 2024, Stand 30.09.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
- Berichterstattung:
- Herr Hafers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.12.2024
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 19.03.2024 die Haushaltssatzung 2024/2025 beschlossen. Der Städteregionsrat der StädteRegion Aachen als untere staatliche Verwaltungsbehörde hat mit der Verfügung vom 15.04.2024 mitgeteilt, dass gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 und 2025 keine Bedenken geltend gemacht werden. Daraufhin ist die Bekanntmachung im Amtlichen Mitteilungsblatt vom 19.04.2024 erfolgt.
In der Haushaltssatzung 2024/2025 wird ein globaler Minderaufwand berücksichtigt, der nahezu 2 % der ordentlichen Aufwendungen beträgt. Die Kommunalaufsicht weist die Stadtverwaltung Alsdorf aufgrund dessen in der Haushaltsverfügung darauf hin, dass es einer restriktiven Mittelbewirtschaftung in der Haushaltsführung bedarf. Es besteht folglich ein höherer Steuerungsbedarf. Um diesem nachzukommen, ist es notwendig, über den Stand der Umsetzung der Haushaltsführung zum 30.09.2024 zu berichten.
Der im Haushalt eingeplante globale Minderaufwand beläuft sich auf 3,10 Mio. €. Entsprechend dem Bericht zum 30.09.2024 wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen Verbesserungen zur Finanzierung des globalen Minderaufwandes im Rahmen des Jahresabschlusses 2024 erzielt werden.
Die einzelnen Veränderungen im Vergleich zum Haushaltsplan können dem als Anlage beigefügten Bericht zum Umsetzungsstand des Haushaltes der Stadt Alsdorf zum 30.09.2024 entnommen werden. Mit diesem Bericht erfüllt die Verwaltung ihre unterjährige Informationspflicht.
Darstellung der Rechtslage:
Der Bürgermeister ist gem. § 62 Abs. 4 GO NRW verpflichtet, den Rat der Stadt über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu informieren.
Zudem kann der Rat gem. § 81 Abs. 4 GO NRW die Inanspruchnahme von Ermächtigungen sperren, wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen oder die Erhaltung der Liquidität es erfordert. Um dem Rat der Stadt einen Einblick in die Entwicklung der Haushaltswirtschaft und die Möglichkeit, rechtzeitig einzugreifen, zu geben, bedarf es einer unterjährigen Berichterstattung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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827,9 kB
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