Beschlussvorlage - 2024/0385/A20

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt den Beteiligungsbericht für das Jahr 2023.

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Die Gemeinde hat gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW einen Beteiligungsbericht zu erstellen, wenn sie von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses befreit ist.

Im Rahmen des zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW), welches Am 01. Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurde der § 116a GO NRW Gemeindeordnung (GO) eingefügt. Dieser ermöglicht der Kommune, sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Aufstellung des Gesamtabschlusses befreien zu lassen. Hierzu ist ein Beschluss des Rates erforderlich.

Die Stadt Alsdorf hat von dieser Regelung Gebrauch gemacht. Im Rahmen der Ratssitzung vom 02.07.2024 (siehe Vorlage 2024/0171/A20) wurde die Befreiung vom Gesamtabschluss und die Erarbeitung eines Beteiligungsberichtes beschlossen.

Der Beteiligungsbericht hat nach § 117 Abs. 2 GO NRW folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten, sofern in diesem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt wird:

  1. die Beteiligungsverhältnisse,
  2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
  3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
  4. Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.

 

Zusätzlich soll der Beteiligungsbericht gemäß § 53 KomHVO NRW einen Überblick über:

  1. die Beteiligungsverhältnisse,
  2. die Ziele der Beteiligung und
  3. die Erfüllung des öffentlichen Zwecks geben.

Ein verbindliches Muster des Beteiligungsberichtes wurde am 6. April 2021 im Ministerialblatt 2021 Nr. 11 veröffentlicht und für diesen Bericht verwendet.

Die wirtschaftlichen Angaben sowie die Kennzahlen im Beteiligungsbericht beziehen sich auf die zuletzt vorgelegten Prüfberichte der jeweiligen Jahresabschlüsse des Geschäftsjahres 2023.

Über den Beteiligungsbericht ist gemäß § 117 Abs. 1 S. 3 GO NRW ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.

Im Nachgang wird der Beteiligungsbericht öffentlich bekanntgegeben.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Mitzeichnungen

 

  gez. Sonders

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

  gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.12.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen