Beschlussvorlage - 2024/0394/A20
Grunddaten
- Betreff:
-
Benehmensherstellung zur Festsetzung der Regionsumlage im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2025 der StädteRegion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 20 - Kämmereiamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt:
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Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der von der StädteRegion Aachen in ihren Eckpunkten zum Haushalt 2025 mitgeteilten Umlagesatz i.H.v. 37,9 % für das Haushaltsjahr 2025 wird unter folgenden Bedingungen hergestellt:
- Die StädteRegion wird angehalten, zur Minimierung künftiger Risiken -insbesondere aus der Anwendung des globalen Minderaufwandes- für die Stadt Alsdorf aus der Regionsumlage, ihre Konsolidierungsbemühungen weiter zu intensivieren.
- Sollten sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2025 noch Ertragseinbußen und/oder Mehraufwendungen ergeben, dürfen diese nicht zu einer Erhöhung der mitgeteilten Umlagesätze führen, sondern müssen durch Einsparungen oder einer zusätzlichen Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage kompensiert werden.
- Das Benehmen der Stadt Alsdorf hinsichtlich der ÖPNV-Umlage für das Jahr 2025 mit einem Umlagevolumen i.H.v. 22,319 Mio. € wird hergestellt.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 18.11.2024 hat die StädteRegion Aachen das Benehmensverfahren zur Festsetzung der Regionsumlage im Rahmen des Haushaltsentwurfes 2025 eingeleitet und hierbei den regionsangehörigen Städten und Gemeinden eine Frist bis zum 17.01.2025 eingeräumt, um eine Stellungnahme hierzu abzugeben.
Als Anlage 1 Ist das Eckdatenpapier mit Anlagen in einem Sammeldokument zusammengefügt. Zu den beigefügten Unterlagen werden folgende wesentliche Eckpunkte zusammengefasst:
1. Finanzbedarf der Dezernate im HH 2025
Einen wesentlichen Einfluss auf den Finanzierungsbedarf des Jahres 2025 haben die Sozialleistungen, bei denen die erheblich negative Entwicklung im Jahr 2024 und die voraussichtlich zu erwartenden Ergebnisse die Basis für eine entsprechende Einplanung im Jahr 2025 darstellen. Anders kann der voraussichtlich entstehende Zuschussbedarf nicht realistisch im Haushalt abgebildet werden. Die in 2024 eintretende Verschlechterung von rd. 13,5 Mio. € führt in der Fortschreibung und Kalkulation für 2025 zu einem gegenüber dem Ansatz 2024 um rd. 28 Mio. € steigenden Finanzierungsbedarf in diesem Bereich.
Eine weitere erhebliche Veränderung ergibt sich aus der Entwicklung der Landschaftsumlage. Auch wenn gegenüber der Mittelfristplanung im Haushalt 2024 für das Jahr 2025 der Landschaftsumlagesatz von 16,2 % nach der Ankündigung des LVR im Rahmen seines Benehmensverfahrens zum Haushalt 2025 eingehalten werden soll, so ist das dennoch gegenüber dem Umlagesatz 2024 von 15,45 % eine Steigerung um 0,75 %-Punkte und führt somit unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Steigerung der Umlagegrundlagen zu einer Erhöhung der Umlage gegenüber 2024 um rd. 15,7 Mio. €, wovon rd. 7,7 Mio. € der Stadt Aachen zuzurechnen sind und in der differenzierten Umlage Niederschlag finden.
Die Personalaufwendungen in den Budgets der OE steigen insbesondere aufgrund der erheblichen Tarif- und Besoldungssteigerungen insgesamt um rd. 7,5 Mio. €, wovon rd. 2 Mio. € auf den Bereich der KiTa’s entfallen. Auf die Stadt Aachen (diff. Regionsumlage) entfallen von dieser Steigerung rd. 1,4 Mio. €. Da die Versorgungsaufwendungen und die entsprechenden Pensions- und Beihilferückstellungen unter dem Einfluss des erheblich günstigeren Ergebnisses 2023 trotz der zu berücksichtigenden deutlichen Besoldungssteigerungen neu kalkuliert und für 2025 günstiger eingeschätzt wurde, ergibt sich für die Summe aus Personal- und Versorgungsaufwendungen einschließlich der Rückstellungen eine Steigerung gegenüber 2024 von nur 2,59 %.
Die eintretenden erheblichen Steigerungen insbesondere bei den Sozialleistungen sowie bei der Landschaftsumlage können nicht komplett innerhalb des städteregionalen Haushalts kompensiert werden, sondern müssen zumindest zu einem Teil über die Umlagesatzgestaltung an die regionsangehörigen Kommunen weitergegeben werden. Auch die weiteren Steigerungen und Haushaltsbelastungen für das Jahr 2025 gegenüber der Planung im Haushalt 2024, wie beispielsweise im Zuschussbedarf des Rettungsdienstes, führen zu einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf.
Somit ergibt sich für 2025 ein Gesamtfinanzierungsbedarf in Höhe von 584,8 Mio. €.
2. Einplanung eines globalen Minderaufwands
Die außergewöhnlichen finanziellen Herausforderungen der kommenden Jahre machen es aus Sicht der StädteRegion erforderlich, zur Reduzierung des Umlagebedarfs unter Berücksichtigung des Rücksichtnahmegebots gegenüber den regionsangehörigen Kommunen von den Möglichkeiten des § 79 Abs. 3 GO Gebrauch zu machen und erstmals einen globalen Minderaufwand - neben dem nachstehend beschriebenen Einsatz der Ausgleichsrücklage - zu veranschlagen. Damit verhält sich die StädteRegion maximal kommunalfreundlich und solidarisch.
Die hierfür in den Jahren 2025 bis 2028 vorgesehenen Reduzierungen von jährlich 2,0 % des ordentlichen Aufwands, was den gesetzlichen Rahmen vollständig ausschöpft, stellen ein sehr ambitioniertes Ziel angesichts der vielfachen Aufwendungen im Haushalt, die nicht oder kaum disponibel erscheinen (wie z.B. die Umlage an den LVR), dar. Die Größenordnung von jährlich 2,0 % = rd. 20 bis 21,5 Mio. € wird dabei mit 1,5 % = rd. 15 Mio. € der Allgemeinen Regionsumlage und mit 0,5 % = rd. 5 Mio. € der differenzierten Umlage der Stadt Aachen zugerechnet. Dies orientiert sich an Erfahrungswerten aus der Vergangenheit, auch wenn die Verbesserungen gegenüber der Planung in zurückliegenden Jahren oftmals durch Einmaleffekte (z.B. nachträgliche Umlagesenkung des LVR, erst spät im laufenden Jahr seitens des Landes bereitgestellte und damit nicht einplanbare Flüchtlingshilfsmittel, außergewöhnlich niedrige Pensionsrückstellungen u.ä.) zustande kamen. Erreicht werden soll dieses Ziel durch besondere Ausgabendisziplin und ein engmaschiges unterjähriges Controlling.
3. Einsatz der Ausgleichsrücklage zur Reduzierung des Umlagebedarfs
Zusammen mit dem festgestellten Überschuss des Jahres 2022 von rd. 10,8 Mio. € und dem Fehlbetrag aus dem Entwurf des Jahresabschlusses 2023 von rd. -2,1 Mio. € stehen in der Ausgleichsrücklage rd. 44 Mio. € zur Verfügung. Für das Jahr 2024 muss nach dem im Oktober 2024 dem Städteregionstag vorgelegten 2. Budgetbericht davon ausgegangen werden, dass eine lnanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in der geplanten Höhe des Fehlbedarfs von rd. 14,7 Mio. € erfolgt. Demnach verbleiben noch rd. 29,3 Mio. €, die in den Jahren 2025 bis 2028 eingesetzt werden können.
Die in den Jahren 2025 bis 2028 nach der vorliegenden Planung vorgesehenen lnanspruchnahmen mit 13,8 Mio. € in 2025, mit 7,3 Mio. € in 2026, mit 5,0 Mio. € in 2027 und mit 2,3 Mio. € in 2028 orientieren sich an dem Ziel, in 2025 eine größt mögliche Entlastung für die regionsangehörigen Kommunen darzustellen, dabei aber die Entwicklung der Belastungen für die Folgejahre nicht aus den Augen zu verlieren. Damit gibt die StädteRegion noch nicht einmal die Zusatzbelastungen aus den gestiegenen Sozialaufwendungen von rd. 28 Mio. sowie die Steigerung er Landschaftsumlage von rd. 15,8 Mio. € (wobei die jeweils anteilige Finanzierung durch die differenzierte Umlage der Stadt Aachen zu berücksichtigen ist) in Form einer Umlageerhöhung weiter. Der Umlagebedarf der Allgemeinen Regionsumlage ist damit gegenüber dem in der Mittelfristplanung des Haushalts 2024 für 2025 vorgesehenen Betrag von rd. 228,1 Mio. € trotz der gestiegenen Haushaltsbelastungen sogar um rd. 4,3 Mio. € niedriger und liegt bei rd. 223,8 Mio. €. Der Allgemeine Umlagesatz liegt nicht bei dem in der Mittelfristplanung des Vorjahres durchgängig vorgesehenen Satz von 39,0 %, sondern für 2025 und 2026 um 1,1 %-Punkte darunter bei 37,9 %. Rechnerisch hätten diese 1,1 %-Punkte eine zusätzliche jährliche Belastung von rd. 6,5 Mio. € ausgemacht. Für die Jahre 2027 und 2028 ergibt sich ein immer noch um 0,6 %-Punkte unter der bisherigen Mittelfristplanung liegender Umlagesatz von 38,4 %. Diese Steigerung ab 2027 ist der Planung des LVR geschuldet, seinerseits den Umlagesatz von 16,2 % in 2025 über 16,4 % in 2026 auf 16,92 % in 2027 und 17,08 % in 2028 anheben zu müssen. Diese Steigerungen des LVR um 0,2 %-Punkte in 2026, weitere 0,52 %-Punkte in 2027 und nochmals 0,16 %-Punkte in 2028 werden aber nicht vollständig über Umlagesatzanhebungen an die regionsangehörigen Kommunen weitergegeben, sondern lediglich anteilig mit einer Steigerung um 0,5 %-Punkte in 2027 von 37,9 % auf dann 38,4 % Allgemeine Regionsumlage für 2027 und 2028.
4. Finanzausgleich
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2024 In Mio. € |
2025 In Mio. € |
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Finanzbedarf laut vorstehender Ziff. 1 |
-531,1 |
-584,8 |
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Globaler Minderaufwand laut vorstehender Ziff. 2 |
0 |
19,9 |
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Einsatz der Ausgleichsrücklage laut vorstehender Ziff. 3 |
14,7 |
13,8 |
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Verbleibender Finanzbedarf |
-516,4 |
-551,1 |
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Der Finanzbedarf ist zu decken aus den Allg. Deckungsmitteln. Diese beinhalten die Allgemeine und die differenzierten Regionsumlagen, die Schlüsselzuweisungen sowie die sonstigen Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs. |
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a) differenzierte Umlage Stadt Aachen bei einem Umlagesatz von |
193,9 32,8105 % |
203,5 33,5419 % |
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b) differenzierte Umlage Jugendamt bei einem Umlagesatz von |
34,0 33,7032 % |
35,5 33,0206 % |
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c) differenzierte Umlage ÖPNV |
20,6 |
22,3 |
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d) Schlüsselzuweisungen |
53,5 |
58,7 |
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e) Bedarfszuweisungen (Schulpauschale, lnkl.-Pauschale) |
7,2 |
7,3 |
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f) Allgemeine Regionsumlage bei einem Umlagesatz von |
207,2 36,3% |
223,8 37,9% |
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Über den Anstieg der Allgemeinen Regionsumlage auf 37,9 % werden die für 2025 eintretenden Mehrbelastungen, neben den erheblichen Tarif- und Besoldungssteigerungen sind das insbesondere die deutlich erhöhten Sozialhilfeaufwendungen und die höhere Landschaftsumlage, lediglich zu einem Teil weitergegeben. Die geplante Umlage 2025 unterschreitet damit trotz erhöhter Belastungen deutlich den Wert aus der Mittelfristplanung des Haushalts 2024 für 2025.
Die neben dem Sozialhilfeaufwand, der Landschaftsumlage und den Personalkostensteigerungen eintretenden weiteren Verschlechterungen bzw. Haushaltsbelastungen führen ebenfalls nicht zu einer Anhebung des Allgemeinen Umlagesatzes, sondern diese werden innerhalb des städteregionalen Haushalts durch die erstmalige Veranschlagung eines globalen Minderaufwands sowie durch erhöhten Einsatz der Ausgleichsrücklage kompensiert. Zu den weiteren Belastungen zählen z.B. an vielen Stellen die inflationsbedingten Kostensteigerungen sowie steigende Zinsbelastungen.
In der Mittelfristplanung kann der Umlagesatz für 2026 bei 37,9 % gehalten werden und steigt ab 2027 um lediglich 0,5 %-Punkte auf dann 38,4 % für 2027 und 2028. Die Steigerung liegt damit unterhalb der Umlagesatzsteigerung des LVR, die nach 2026 mit +0,2 %-Punkten (ohne Weitergabe), alleine für 2027 weitere +0,52 %-Punkte ausmacht, die nicht 1:1 weitergegeben wird, abgesehen von allen anderen steigenden Belastungen. Dies gelingt dank der durchgängigen Einplanung eines globalen Minderaufwands von jährlich 2,0 % der ordentlichen Aufwendungen = 20 bis 21,5 Mio. € jährlich sowie durch Einplanung von weiteren Fehlbedarfen über die Jahre 2026 bis 2028 zu Lasten des fast vollständigen Einsatzes der verbleibenden Ausgleichsrücklage i.H.v. rd. 14,6 Mio. € in Summe der drei Jahre 2026 bis 2028, so dass am Ende des Planungszeitraums eine restliche Ausgleichsrücklage von unter 1 Mio. verbleibt.
5. Mittelfristplanung 2026 – 2028
Für die Jahre 2026 bis 2028 ist, wie vorstehend bereits ausgeführt, neben dem jährlichen globalen Minderaufwand ein weiterer erheblicher Einsatz der Ausgleichsrücklage geplant. Der fast vollständige Einsatz der verbleibenden Ausgleichsrücklage mit rd. 7,3 Mio. € im Jahr 2026, mit rd. 5,0 Mio. € im Jahr 2027 und mit rd. 2,3 Mio. € im Jahr 2028 ermöglicht es, zusammen mit dem jährlichen globalen Minderaufwand von dann jeweils mehr als 20 Mio. €, den Allgemeinen Umlagesatz in 2026 bei 37,9 % stabil zu halten und ab 2027 mit dann 38,4 % auf einen Satz zu begrenzen, der noch unterhalb der Steigerung des LVR liegt
Für die Stadt Aachen, die ebenfalls vom veranschlagten globalen Minderaufwand in erheblichem Umfang von rd. 5 Mio. € pro Jahr profitiert, ergeben sich Umlagebeträge (bzw. Umlagesätze) in der diff. Umlage von 211.511.139 € (33,3709 %) in 2026, von 221.351.238 € (33,5640 %) in 2027 und 228.434.123 € (33,4311 %) in 2028.
Die diff. Jugendamtsumlage steigt in 2026 auf 39.479.472 € (35,1697 %), in 2027 out 40.774.428 € (34,9095 %) und in 2028 auf 42.118.434 € (34,8037 %).
Dies steht unter der Prämisse, dass die zugrunde gelegten Steigerungsraten für die Umlagegrundlagen 2026 bis 2028, die den Orientierungsdaten des Landes unverändert folgen, auch tatsächlich eintreten.
lm Hinblick auf die steigenden finanziellen Herausforderungen in den kommunalen Haushalten wurde die Umlagesatzsteigerung für 2025, neben der Kompensation von Belastungen innerhalb des eigenen Haushaltes in Form der erstmaligen Einplanung eines globalen Minderaufwands in maximaler Höhe, durch einen erhöhten Einsatz der Ausgleichsrücklage reduziert. Für die Folgejahre führt die fortgesetzte Veranschlagung des globalen Minderaufwands zusammen mit dem fast vollständigen Einsatz der verbleibenden Ausgleichsrücklage zu einer für die Städteregion maximal möglichen Entlastung der regionsangehörigen Kommunen sowie Begrenzung der Umlagesatzsteigerung auf einem stabilen Niveau.
Berechnung der allgemeinen Regionsumlage
Auf Basis der zuvor dargestellten Planungsgrundlagen und den entsprechenden Veränderungen in den Budgets ist beabsichtigt, den Hebesatz der allgemeinen Regionsumlage
auf 37,9 %
festzusetzen und damit gegenüber der bisherigen Mittelfristplanung erheblich um 1,1 %-Punkte zu reduzieren. Die dennoch erforderliche Anhebung des Umlagesatzes gegenüber dem Jahr 2024 resultiert aus den erheblichen zusätzlichen Belastungen insbesondere bei den Sozialleistungen und bei der Umlage an den LVR, die aber nur in Teilen über die Umlageerhöhung weitergegeben werden. Die absolute Umlagebelastung 2025 liegt damit noch um rd. 4,3 Mio. € unter der Mittelfristplanung des Jahres 2024 für 2025.
Dies ist nur deshalb möglich, weil die Verwaltung der StädteRegion beabsichtigt der Politik vorzuschlagen, einen Großteil der Zusatzbelastungen über den globalen Minderaufwand einerseits, der für die Allgemeine Regionsumlage eine Entlastung von rd. 14,9 Mio. € bedeutet, und die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage andererseits mit einer weiteren Entlastung von rd. 13,8 Mio. € aufzufangen.
Die Zahllast der Altkreiskommunen für die allgemeine Regionsumlage steigt von bisher rund 207,2 Mio. € um rund 16,7 Mio. € auf rund 223,8 Mio. €, die zur Deckung des Haushaltes 2025 erforderlich sind, damit die StädteRegion ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen kann.
Für die Stadt Alsdorf bedeutet dies, dass die Städteregionsumlage von 2024 auf 2025 um 2,286 Mio. € auf insgesamt 36,040 Mio. € steigt.
Berechnung der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
Für das Jahr 2025 ist entsprechend der mittelfristigen Vorausschau des Zweckverbandes AVV (Verbandsversammlung vom 29.11.2023) von einer anteiligen Verbandsumlage in Höhe von 22,544 Mio. € auszugehen. Hierauf wird die Nahverkehrspauschale in Höhe von 100 T€ sowie einmalig Restmittel aus 2023 aus der Fahrzeugförderung von 125.412 € angerechnet.
Die Mehrbelastung ÖPNV würde die Stadt Alsdorf im Haushaltsjahr 2025 mit rd. 2,840 Mio. € belasten. Aufgrund der endgültigen Abrechnung aus 2023, erhält die Stadt Alsdorf eine Erstattung in Höhe von 556 Tsd. €. Effektiv liegen die Kosten für das Haushaltsjahr 2025 bei 2,284 Mio. €.
Darstellung der Rechtslage:
Das „Gesetz über die Genehmigung der Kreisumlage und anderer Umlagen“ (Umlagegenehmigungsgesetz – UmlGenehmG) sieht u. a. ein Beteiligungsrecht der kreisangehörigen Gemeinden bei der Aufstellung des Kreishaushaltes nach § 55 KrO NRW vor.
Demnach erfolgt u.a. die Festsetzung der Regionsumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden.
Ziel des Benehmensherstellungsverfahrens ist eine Verfahrensdichte bei der Beteiligung der regionsangehörigen Kommunen vor Aufstellung des Entwurfes des Städteregionshaushaltes. Das Verfahren bietet dabei die Chance, zu politisch gemeinsam getragenen Inhalten zu kommen. Die Einleitung des Verfahrens umfasst dabei die Unterrichtung über die Frist, die Möglichkeit zur Stellungnahme sowie Informationen zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Für die Stadt Alsdorf ergibt sich bei dem Umlagesatz in Höhe von 37,9 % eine Mehrbelastung bei der allg. StR-Umlage i.H.v. 2,286 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Bei der Planung des Doppelhaushaltes 2024/2025 wurde mit einer StR-Umlage in Höhe von 37,578 Mio. € für 2025 geplant. Gegenüber der Haushaltsplanung liegt diese nun 1,538 Mio. € niedriger bei 36,040 Mio. €.
Die Mehrbelastung ÖPNV liegt unter Berücksichtigung der Abrechnung aus 2023 insgesamt rund 641 Tsd. € unter der Haushaltsplanung 2025 bei insgesamt 2,284 Mio. €.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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