Beschlussvorlage - 2024/0396/A12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die 16. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom

28.04.2008 in der als Anlage 1 beigefügten Fassung.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Der Rat der Stadt Alsdorf hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 auf Empfehlung der Arbeitsgruppe „Digitaler Rat“ die Einführung eines papierlosen Sitzungsdienstes zum 10.08.2022 beschlossen.

Als Rechtsquellen für die Entschädigungsrechte der Rats- und Ausschussmitglieder gelten die Gemeindeordnung NRW, die Entschädigungsverordnung NRW und die Hauptsatzungen der einzelnen Kommunen.

Mit Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes einhergehend wurden den Ratsmitgliedern ipads zur Verfügung gestellt. Die Legitimation hierzu sollte sich mangels anderer Rechtsgrundlagen in der Hauptsatzung wiederfinden.

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt. 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

  gez. Kahlen

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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03.12.2024 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen

Erweitern

10.12.2024 - Rat der Stadt Alsdorf - unverändert beschlossen