Beschlussvorlage - 2024/0326/A32
Grunddaten
- Betreff:
-
Brandschutzbedarfsplan 2024-2029
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
- Beteiligt:
- Dezernat I; Amtsleitung A 14 - Rechnungsprüfungsamt; R 1 - Referat Finanzen; A 20 - Kämmereiamt; Amstsleitung A 32 - Bürger- und Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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03.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss nimmt den als Anlage beigefügten Brandschutzbedarfsplan der Stadt Alsdorf zur Kenntnis und fasst folgenden Empfehlungsbeschluss an den Rat der Stadt Alsdorf:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt:
Der Brandschutzbedarfsplan ist bei Bedarf oder spätestens im Jahr 2029 fortzuschreiben. Die Verwaltung wird beauftragt, die sich aus dem geänderten Brandschutzbedarfsplan resultierenden Anforderungen umzusetzen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Der letzte Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Alsdorf ist unter Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr aufgestellt und in der Sitzung des Rates vom 07.02.2019 beschlossen worden. Der Brandschutzbedarfsplan ist gem. § 3 Abs. 3 BHKG NRW spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der Brandschutzbedarfsplan enthält insbesondere eine Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im Stadtgebiet Alsdorf (Risikoanalyse), eine Festlegung der gewünschten/erforderlichen Qualität der von der Feuerwehr Alsdorf zu erbringenden Leistungen (Schutzziel) und eine Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der Mittel (Ressourcen). Der Brandschutzbedarfsplan bildet also eine grundlegende Entscheidung der Gemeinde über die zu erreichenden Ziele des Feuerschutzes und der Hilfeleistung sowie über die zur Erreichung dieser Ziele erforderlichen Ressourcen. Er stellt eine wichtige Planungsgrundlage für die Sicherheit der gesamten Bevölkerung in der Gemeinde dar.
Der Brandschutzbedarfsplan 2024-2029 wurde in der 59. Sitzung des Verwaltungsvorstandes am 01.10.2024 vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
Personal:
Im Brandschutzbedarfsplan 2019-2024 wurde das seit vielen Jahren angewendete Schutzziel I (Eintreffzeit von 9 Funktionen innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung) für die Stadt Alsdorf aufgrund der durchgeführten Risikoanalyse bestätigt. Dies hatte eine Aufstockung von 6 auf 7 Funktionen pro Schicht gefordert. Seitdem wurde versucht, die übrigen Funktionen durch die Rathauswache und mit Hilfe der von freiwilligen Kräften zu stellen. Bedingt durch personelle Engpässe im Bereich der Rathauswache sowie hohe Ausrückzeiten der freiwilligen Feuerwehr sind diese Funktionen nun durch hauptamtliche Kräfte zu besetzen. Die Kräfte der freiwilligen Feuerwehr sind grundsätzlich leistungsfähig, können jedoch aufgrund der hohen Ausrückezeiten nicht in der gemäß einschlägiger Empfehlungen vorgegebenen Zeit und durchgeführter Risikoanalyse angegebener Personenzahl vor Ort sein.
Im Rahmen der Sitzung des Verwaltungsvorstandes vom 01.10.2024 wurde festgelegt, dass eine Organisationsuntersuchung bezüglich der Erfassung des Personalbedarfs zur Umsetzung des Einsatzführungsdienstes im 24h-Dienst und zur Erfassung des Personalbedarfes für den Tagesdienst intern erfolgen soll und somit keine externe Vergabe erfolgt.
Um die Funktion der Feuerwehr der Stadt Alsdorf aufrecht zu erhalten sind Maßnahmen zur Personalgewinnung für den aktiven Einsatzdienst in den ehrenamtlichen Einheiten durch zu führen.
Fuhrpark:
Aufgrund der kontinuierlichen Umsetzung des Fahrzeugkonzeptes des Brandschutzbedarfsplan 2019 sind keine zusätzlichen Fahrzeugbeschaffungen notwendig. Es wurden Ersatzbeschaffungen veralteter Fahrzeuge, die bereits in der Beschaffung sind oder im Haushalt eingeplant wurden bestätigt.
Hiervon sind kurzfristig zu beschaffen:
-Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug Typ HLF 20 ist für den Löschzug Mitte I
(Ausschreibung im Vergabeverfahren 85/2023; Bereits im Bau; Auslieferung Frühjahr 2026)
mittelfristig zu beschaffen:
- zwei Mannschaftstransportfahrzeuge, jeweils einen für Löschzug Mitte I und Löschzug Mitte I
(Ausschreibung im Vergabeverfahren 94/2023; 62/2024; beide Fahrzeuge werden Mitte 2025 geliefert;)
- zwei Kommandowagen, jeweils einen für den Löschzug Hoengen und einen
für Hauptamtliche Wache
(Ausschreibung KdoW Hoengen im Vergabeverfahren 83/2024, KdoW hauptamtliche Wache ist für 2026 angemeldet)
- Tanklöschfahrzeug Typ TLF 4000 für die Hauptamtliche Wache (angemeldet für Haushaltjahr 2027)
langfristig zu beschaffen:
- Rüstwagen für die Hauptamtliche Wache (geplant für 2031 als Ersatz für den LKW)
Gebäude:
Bezüglich der Investitionen in bestehende Gebäude und neue Gebäude wurde festgestellt, dass für das Gerätehaus Hoengen dringender Handlungsbedarf besteht. Inwieweit hier Sanierungsmaßnahmen oder ein Neubau zielführend ist, muss zukünftig geklärt werden.
Um den Standort der Hauptwache mit Hinblick auf Platzgründe mittelfristig halten zu können, aber insbesondere auch, um die Hilfsfristen der ehrenamtlichen Kräfte einzuhalten, ist die Ausgliederung eines Löschzuges in einen neu zu errichtenden Standort in der Umgebung des Ortsteiles Busch erforderlich.
Der vorliegende Brandschutzbedarfsplan sieht vor, dass dieser Standort mittels strategischer Bauentwicklungsplanung durch einen Fachplaner festgelegt werden soll.
Weitere Anschaffungen:
Es ist kurzfristig notwendig eine geeignete Dokumentationssoftware zur rechtssicheren und vollständigen Einsatzdokumentation einzuführen. Weiterhin wird vorgegeben, eine IT-Ausstattung zu beschaffen, die den parallelen Betrieb von SAE und der örtlichen Einsatzleitung in der Feuer- und Rettungswache (notstromversorgt) ermöglicht.
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind die Gemeinden Aufgabenträger für den Brandschutz und die Hilfeleistung. Nach § 1 BHKG ist es Ziel, dieses Gesetztes den Schutz der Bevölkerung durch vorbeugende und abwehrende Maßnahmen bei Brandgefahren, Unglücksfällen oder solchen öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden, Hilfeleistung zu gewährleisten. Der Brandschutz und die Hilfeleistung ist demnach eine Pflichtaufgabeaufgabe der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung. Jede Gemeinde muss für sich den Brandschutzbedarf ermitteln und feststellen, ob die aufgestellte Feuerwehr hinreichend leistungsfähig ist. In § 3 Abs. 1 und 3 BHKG hat die Gemeinde für den Brandschutz und die Hilfeleistung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Die Gemeinden haben danach unter Beteiligung ihrer Feuerwehr Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Diese Forderung wurde auf Anregung verschiedener Verbände in das Gesetz aufgenommen, um die Bedeutung dieser Aufgabe zu betonen und den Aufsichtsbehörden eine bessere Möglichkeit zu eröffnen, festgestellte Defizite bei der Aufgabenwahrnehmung zu beseitigen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Personalkosten:
Im Brandschutzbedarfsplan 2024-2029 wird ein Mehrbedarf von 12 Stellen im Einsatzschichtdienst (A 7 bis A 9) und 3 Stellen im Tagesdienst (A 11) ermittelt.
Im Rahmen der Personalbeschaffung für die Feuer- und Rettungswache der Stadt Alsdorf wird bereits seit vielen Jahren intensiv auf die Ausbildung eigener Nachwuchskräfte gesetzt.
U.a. sollen auch die o.a. notwendig neu einzurichtenden Stellen teilweise durch die Ausbildung von neuem Fachpersonal besetzt werden.
Hierzu ist beabsichtigt, auch in den kommenden Jahren grundsätzlich bis zu 7 Brandmeisteranwärter auszubilden.
Da somit ein Teil der Vakanz durch eigene Nachwuchskräfte generiert werden könnte, werden für das Jahr 2025 zunächst Personalkosten für 6 Stellen (rund 369.400 €) eingeplant.
Die restlichen Stellen werden dann in den folgenden Jahren (2026 – 2028 je 2 Stellen) eingeplant.
Für die Stellen im Tagesdienst werden ab 2025 Personalkosten von rund 241.200 € eingeplant.
Alles weitere siehe Anlage 2
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
keine
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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69,6 kB
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