Beschlussvorlage - 2024/0409/A 40
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2024;
hier: Produktbereich 08- Sport - Sanierung des Sportplatzes Broicher Siedlung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 40 - Schul- und Sportamt
- Berichterstattung:
- Herr Krämer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
03.12.2024
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
10.12.2024
|
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Beschluss des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur (ASSK) vom 13.06.2024 wurde die Verwaltung beauftragt, die beabsichtigte Sanierung des Sportplatzes in der Broicher Siedlung in Form einer Umwandlung des bestehenden Spielfeldes in einen Kunstrasenplatz weiter zu verfolgen und die dazu notwendige Finanzierung sicherzustellen.
Auslöser hierfür ist der Zustand des 1950 hergerichteten Sportplatzes, welcher derzeit teils aus roter Asche sowie Naturrasen besteht und sich ganzflächig in einem äußerst schlechten Zustand befindet. Eine Drainage bzw. generelle Entwässerung der Spielfläche ist ebenfalls nicht vorhanden, was den dortigen Spiel- und Trainingsbetrieb massiv negativ beeinträchtigt.
Die Kosten für die Sanierung liegen gem. Kostenschätzung der Stadtentwicklung Alsdorf GmbH bei ca. 1.379.000,00 €. Im Haushaltsjahr 2024 stehen davon unter Investitionsnummer „INV22-0014“ bereits Mittel in Höhe von 335.019,61 € bereit.
Die darüber hinaus notwendigen Mittel über ca. 1.044.000,00 € sollen überplanmäßig im Haushaltsjahr 2024 bereitgestellt und in das Jahr 2025 übertragen werden, da die Notwendigkeit bereits im Jahr 2024 bestand, eine Ausführung aber bislang aufgrund der fehlenden Finanzierung nicht möglich war.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 Euro als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die überplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von insg. 1.044.000,00 € können aus folgenden Positionen des laufenden Haushaltsjahres bereitegstellt werden:
- "INV12-0001 - An- und Verkäufe Grundstücke" - 900.000,00 € (Minderaufwendungen)
- "INV10-0017 - Investitionsmaßnahmen auf Sportanlagen" - 20.000,00 € (Minderaufwendungen)
- "INV11-0011 - BGA Hallenbad" - 50.000,00 € (Minderaufwendungen)
- "INV24-0037 - Erschließung Römerstraße" - 44.000,00 € (Mehrerträge)
- "03-02-01 / 2000 / 413110 - Schulpauschale" - 30.000,00 € (Mehreinnahmen)
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt.
