Beschlussvorlage - 2025/0009/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewirtschaftung der Stadthalle durch die FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH; hier: Feststellung des Rechnungsergebnisses 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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04.02.2025
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Im Haushaltsjahr 2024 wurden der FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH (FOGA) für die Bewirtschaftung der Stadthalle Finanzmittel in Höhe von 60.000 Euro für Betriebskosten und 80.000 Euro Bauunterhaltsmittel zur Verfügung gestellt. Die Nachweise über die Verwendung der Mittel wurden der Verwaltung vorgelegt. Eine Übersicht der Jahresabschlüsse 2010 bis 2024 ist als Anlage beigefügt.
Darstellung der Rechtslage:
Das Pachtverhältnis zwischen der Stadt Alsdorf und der FreizeitObjekte Gesellschaft Alsdorf mbH basiert auf einem Vertrag vom 20.02.1996 und einer Zusatzvereinbarung vom 17.09.2018. Hierin ist festgelegt, dass der FOGA jährlich Budgets für Betriebskosten (Grundsteuer, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Entwässerung, Schornsteinfeger und Versicherungen) und Bauinstandhaltung sowie bei Bedarf für Investitionen bereitgestellt werden.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Dem ausgezahlten Betriebskostenbudget in Höhe von 60.000 Euro stehen 94.626,81 Euro tatsächliche Aufwendungen gegenüber. Nach Verrechnung des Betriebskostenanteils der im Jahr 2024 eingenommenen Nebenkostenerstattungen für die Jahre 2021 und 2023 in Höhe von insgesamt 21.830,70 Euro verbleiben Mehrausgaben von 12.796,11 Euro. Grund für die Mehrkosten sind unter anderem die deutlich gestiegenen Grundbesitzabgaben.
Für die bauliche Unterhaltung der Stadthalle wurde ein Budget in Höhe von 80.000 Euro gewährt, dem 127.581,42 Euro an Bauunterhaltskosten gegenüberstehen. Nach Verrechnung des Bauunterhaltskostenanteils der im Jahr 2024 eingenommenen Nebenkostenerstattungen für die Jahre 2021 und 2023 in Höhe von insgesamt 13.677,58 Euro ergibt sich ein Mehrbedarf von 33.903,84 Euro. Ursächlich für die höheren Bauunterhaltskosten sind unter anderem unvorhergesehene Sanierungsarbeiten auf dem Vorplatz der Stadthalle und ein Wasserschaden in den vermieteten Geschäftsräumen.
Für Restarbeiten bei der Umstrüstung der Saalbeleuchtung auf LED wurden Investitionsmittel in Höhe von 13.748,67 Euro durch die FOGA verausgabt.
In den gezahlten Rechnungen sind Vorsteuerbeträge in Höhe von 16.879,54 Euro für die Bewirtschaftung und 2.195,17 Euro für die Investitionsmaßnahmen enthalten. Diese werden beim Finanzamt geltend gemacht.
Insgesamt geht aus der Bewirtschaftung der Stadthalle im Jahr 2024 ein Mehrbedarf von 46.699,95 Euro hervor. Gedeckt werden kann dieser Mehrbedarf durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer. Der Mehrbedarf wird auf das von der FOGA verwaltete Treuhandkonto erstattet.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt -
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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95,5 kB
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