Beschlussvorlage - 2025/0010/A60

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 237.800 Euro für die Bewirtschaftung sowie die bauliche Unterhaltung der Stadthalle Alsdorf.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Der laufende Bauunterhalt und die Bewirtschaftung der Stadthalle im Haushaltsjahr 2024 haben Mehrkosten in Höhe von 46.699,95 Euro verursacht (s. Vorlage 2025/0009/A60). Darüber hinaus werden für die Brandschutzsanierung und deren Begleitung durch das beauftragte Architekturbüro weitere etwa 375.000 Euro benötigt (s. Vorlage 2024/0397/A60). Zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs ist die Umsetzung der baulichen Unterhaltungsarbeiten erforderlich.

Darstellung der Rechtslage:

Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 Euro als erheblich anzusehen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Die Ansätze im Doppelhaushalt 2024/2025 für den Bauunterhalt der Stadthalle wurden aufgrund der erwarteten Sondermaßnahme von den jeweils vereinbarten 80.000 Euro für die laufende bauliche Unterhaltung auf jeweils 150.000 Euro angehoben. Für die Bewirtschaftung stehen 60.000 Euro zur Verfügung. 

 

Aufgrund des Mehrbedarfs für den laufenden Bauunterhalt und die Bewirtschaftung i.H.v. 46.699,59 Euro und zur Finanzierung der notwendigen Brandschutzsanierung inklusive Nebenleistungen in Höhe von circa 375.000 € ergeben sich unter Berücksichtigung der Vorsteuerrückflüsse für den Bauunterhalt 2024 und einer noch verfügbaren Rückstellung in Höhe von 29.521,51 Euro Mehraufwendungen von rund 237.800 Euro, die durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2024 gedeckt werden können. 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

  •                  entfällt -

 

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

  gez. Hafers

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Beschlüsse

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04.02.2025 - Hauptausschuss - unverändert beschlossen