Beschlussvorlage - 2025/0021/A61

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

a) beschließt, das Forsteinrichtungswerk gemäß Anlage 1 und 2.

b) beauftragt die Verwaltung das Forsteinrichtungswerk umzusetzen.

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Als Forsteinrichtung (Betriebsplan / Betriebsgutachten) bezeichnet man die regelmäßig wiederkehrende Inventur von Wäldern sowie die darauf aufbauende mittelfristige Betriebsplanung für die kommenden zehn Jahre. Diese Zehn-Jahres-Planung ist die Grundlage für die jährlich zu beschließenden Forstwirtschaftspläne.

 

Gemeindewaldbesitz ist gem. §33 LFoG NRW nach einem Betriebsplan / Betriebsgutachten zu bewirtschaften. Wesentliche Aufgabe der Forsteinrichtung ist es sicherzustellen, dass die vielfältigen Leistungen und Wirkungen des Waldes dauernd und optimal zum Nutzen der heutigen Gesellschaft und der künftigen Generationen zur Verfügung stehen. Damit ist sie das zentrale Führungs- und Planungsinstrument für den Forstbetrieb.

 

Mit der Erstellung des Forsteinrichtungswerkes wurde die Firma Atalay Consult aus Balve beauftragt, die die Geländearbeiten im Jahr 2024 durchführte.

 

Die Inhalte und die erforderlichen Verfahrensschritte zur Erstellung eines Forsteinrichtungswerks sind in der „Arbeitsanweisung zur Durchführung der Bestandesinventur des Landes NRW“ geregelt. Diese mittelfristige Betriebsplanung gliedert sich demnach in folgende Aufgabenbereiche:

 

Waldzustandserfassung

Die Waldzustandserfassung baut auf den Daten der vergangenen Forsteinrichtung auf. Wesentliche Bestandteile dieser Waldinventur sind: Erstellung eines Flächenbuches (inkl. Ankauf, Verkauf, Zugang durch Erstaufforstung usw.), Überprüfung und ggf. Anpassung der Waldeinteilung (Abteilung, Unterabteilung, Unterfläche), Ermittlung der Baumartenverteilung, des Alters, des Holzvorrates und des Zuwachses je Unterfläche.

 

Beurteilung des bisherigen Betriebsablaufes

An dieser Stelle wird die Betriebsplanung des abgelaufenen Planungszeitraumes (z.B. geplanter Holzeinschlag für die vergangenen zehn Jahre) dem Betriebsvollzug (z.B. tatsächliche Höhe des Holzeinschlags im gleichen Zeitraum) gegenübergestellt und analysiert, inwieweit die formulierten Ziele erreicht wurden oder welche Umstände möglicherweise die Zielerreichung verhindert haben (z.B. Stürme, Borkenkäferbefall usw.).

 

Planung

Auf Basis der Waldzustandserfassung werden die Maßnahmen für das kommende Jahrzehnt geplant. Gegenstand der Einzelplanung sind u.a. die Höhe der Holznutzung, Maßnahmen zur Bestandesbegründung (z.B. Pflanzung), Jungwuchspflege, die Ästung sowie sonstige Maßnahmen (Wegebau usw.)

Als Hauptergebnisse der klassischen Forsteinrichtung sind zu nennen:

  • Die Forstbetriebskarte: Darstellung der städtischen Waldflächen, farblich differenziert nach Baumartengruppen und Altersgruppen
  • die Bestandesblätter je Unterabteilung (Teilfläche)
  • Kleinteilige/flächenscharfe Informationen zum Schutzstatus (LSG, NSG…), zu den Waldfunktionen (z. B. Bodenschutzwald, Sichtschutzwald usw.) sowie eine tabellarische Darstellung der wichtigsten Zustands- und Planungsparameter (bspw. Baumarten, Alter, Vorrat, Zuwachs, Nutzungsansatz)
  • der Erläuterungsbericht

 

Alle Daten wurden der Stadt Alsdorf zur Verfügung gestellt (digital und analog).

 

Die Fachdaten der Forsteinrichtung werden darüber hinaus in das Fachinformationssystem FOWIS der Stadt Aachen eingearbeitet und stehen dem Forstbetrieb digital zur Verfügung.

 

In der Sitzung stellt das Gemeindeforstamt Aachen die wesentlichen Ergebnisse der Forsteinrichtung vor.

 

Darstellung der Rechtslage:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Stadt Alsdorf,

sowie die Landes- und Bundesforstgesetzgebung.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

- entfällt -

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Durch die Umsetzung des Forsteinrichtungswerks wird der Erhalt des Waldes sowie die Waldwirtschaft nachhaltig gewährleistet, was sich positiv auf den Klima- und Umweltschutz auswirkt.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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