Beschlussvorlage - 2025/0022/A61

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung fasst folgenden Empfehlungsbeschluss für den Rat der Stadt:

 

Der Rat der Stadt beschließt das Mobilitätskonzept als Handlungsrahmen für Projekte und Arbeitsbereiche auf dem Gebiet der Mobilität selber sowie für Projekte und Arbeitsbereiche mit Auswirkungen auf die Mobilität.

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sachlage:

Eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung ist notwendig, um einen positiven Einfluss auf die Verkehrswende in der Stadt Alsdorf zu nehmen. Ebenso gilt es, die Mobilität aller

Bevölkerungsgruppen zu sichern und mit einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung einen wichtigen Baustein zur Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung in Alsdorf zu legen. Damit einhergehend ist eine Erhöhung der Attraktivität Alsdorfs als Lebens- und Wirtschaftsstandort verbunden.

Vor diesem Hintergrund wurde für die Stadt Alsdorf ein Mobilitätskonzept ausgearbeitet.

 

Mit der Erstellung des Mobilitätskonzeptes wurde im Februar 2023 das Stadt- und Verkehrsplanungsbüro Kaulen (SVK) aus Aachen beauftragt.

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 30.11.2023 erfolgte vom Büro Kaulen ein Zwischenstandsbericht mit Vorstellung der Projektstruktur und der Handlungsziele des Mobiltätskonzeptes (Vorlage Nr. 2023/0440/A61).

 

In den zweijährigen Planungsprozess waren verschiedene Akteure eingebunden.

So wurden zunächst über 400 Ideen zum Thema Mobilität aus der Bevölkerung im Rahmen einer Bürgerworkshopveranstaltung am 16.08.2023 und mittels Onlineportal im Zeitraum 16.08. – 27.09.2023 erfasst und anschließend ausgewertet. 

Des Weiteren stand ein Mobilitätsbeirat mit Vertretern des Büros Kaulen, des Behindertenbeirates der Stadt Alsdorf, verschiedener Ämtern der Stadtverwaltung, des Aachener Verkehrsverbundes (AVV), der ASEAG, des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) und mit dem Radwegebeauftragten der Stadt fortlaufend beratend zur Seite. Zu Beginn des Planungsprozesses wurden vom Mobilitätsbeirat folgende Leitsätze projektiert: 

 

“Eine Mobilität ohne eigenen Pkw ist möglich und für alle Bevölkerungsgruppen barrierefrei zugänglich.“

 

“Es gilt die Mobilität in Alsdorf so zu gestalten, dass es in zehn Jahren eine gleichwertige Alternative zum PKW gibt, um einen erheblichen Anteil aller Mobilitätswege im öffentlichen, beruflichen und privaten Leben zu gestalten. Somit wird zumindest kein Zweitwagen mehr pro Haushalt benötigt.“

 

Nach Festlegung einer Projektstruktur mit den erforderlichen Arbeitsschritten erfolgte eine Grundlagenermittlung zu den einzelnen Verkehrsträgern Fußverkehr, Radverkehr, öffentlicher Verkehr mit Bus, Bahn und Haltestellen, sowie fließender und ruhender Kfz-Verkehr. Resultierend aus dieser Bestandsanalyse und den Handlungsbedarfen wurden die weiteren Mobilitätsplanungen auf die Handlungsfelder Fußverkehr, Radverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), Motorisierter Individualverkehr (MIV), Vernetzte Mobilität, sowie Innenstadtmobilität und Vernetzung der Ortsteile ausgerichtet.

 

Zu den v.g. Handlungsfeldern wurden insgesamt 35 Teilprojekte in sogenannten Steckbriefen skizziert. 11 dieser Steckbriefe wurden konzeptionell als Vor-Ort-Maßnahme aufbereitet, indem die planerischen Voraussetzungen geprüft und planerische Festlegungen für die wichtigen Eckpunkte getroffen wurden; darauf aufbauend können im Bedarfsfall die für eine Umsetzung erforderlichen Detailplanungen erfolgen.

 

In der Anlage sind der Schlussbericht (Anlage 1), die 35 Steckbriefe (Anlagen 2 – 8) und die 11 Maßnahmen (Anlagen 9 – 25) beigefügt.

Das Büro Kaulen wird die wesentlichen Inhalte des Mobilitätskonzeptes in der Ausschusssitzung im Rahmen eines Power-Point-Vortrages präsentieren.

 

Mit dem hier vorliegenden Mobilitätskonzept steht nun ein Handlungsrahmen für eine nachhaltige und vernetzte Mobilitätsentwicklung in der Stadt Alsdorf zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt die zukünftige Anwendung dieses Handlungsrahmens für Projekte und Arbeitsbereiche auf dem Gebiet der Mobilität selber aber auch für alle anderen Projekte und Arbeitsbereiche mit Auswirkungen auf die Mobilität vor. 

 

 

Darstellung der Rechtslage:

Insbesondere bei der Bauleitplanung kann den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) durch Anwendung des Mobilitätskonzeptes in geeigneter Form Rechnung getragen werden.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Erstellung des Mobilitätskonzeptes wird zu 77,35% Prozent gefördert. Der zu erbringende Eigenanteil steht unter Sachkonto 529100/ Kostenträger 14-01-01/ Kostenstelle 1200/ Investitionsnummer 23-0001 zur Verfügung (Vorlage 2025/0022/A61).

Insbesondere aber die Umsetzung des Konzeptes (Maßnahmen) wird sowohl auf den Aufwands- als auch auf den Investitionshaushalt der nächsten Jahre Auswirkungen haben. Da die jeweiligen Maßnahmen noch im Detail zu planen sind, können hierzu noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. Die Maßnahmen werden daher in den jeweiligen Haushaltsplanungen entsprechend eingeplant/budgetiert.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Das Ziel der Stadt Alsdorf mit der Erstellung des Mobilitätskonzepts ist eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung als wichtiger Baustein zur Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung und zur Erhöhung der Attraktivität als Lebens- und Wirtschaftsstandort. Hierfür soll vor dem Hintergrund der Mobilitätswende eine klimafreundliche Mobilität – angefangen vom Fuß- und Radverkehr bis hin zum öffentlichen Verkehr und vernetzter Mobilitätsangebote – systematisch ausgebaut werden. Dadurch wird ein bedeutender Beitrag zu einer emissionsärmeren Mobilität und einer verbesserten Klimabilanz erwartet.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

gez. Dziatzko

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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Anlagen

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