Beschlussvorlage - 2025/0034/A 51

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Am 10.06.2021 trat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG)  in weiten Teilen in Kraft, mit der Intention eines besseren Kinder- und Jugendschutzes, einer stärkeren Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien sowie der Stärkung der Rechte junger Menschen, die in stationären Hilfen aufwachsen.

 

Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die lang diskutierte“Inklusive Lösung“, also die Zusammenführung der Leistungen für junge Menschen mit (drohender) Behinderung in das SGB VIII, vorbehaltlich eines entsprechenden Bundesgesetzes zum 1. Januar 2027. Mit der zweiten Stufe des Drei-Stufen-Modells zur Umsetzung des KJSG wurde in § 10b SGB VIII der Verfahrenslotse eingeführt. Der Verfahrenslotse soll junge Menschen, die wegen einer (drohenden) Behinderung einen (möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, und deren Familien unterstützen und begleiten. Des Weiteren soll er die Träger der öffentlichen Jugendhilfe bei der Umsetzung der „Inklusiven Lösung“ unterstützen.

 

Auszug aus dem Gesetz:

(1)  „Junge Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe wegen einer Behinderung oder wegen einer drohenden Behinderung geltend machen oder bei denen solche Leistungsansprüche in Betracht kommen, sowie ihre Mütter, Väter, Personensorge- und Erziehungsberechtigten haben bei der Antragstellung, Verfolgung und Wahrnehmung dieser Leistungen Anspruch auf Unterstützung und Begleitung durch einen Verfahrenslotsen. Der Verfahrenslotse soll die Leistungsberechtigten bei der Verwirklichung von Ansprüchen auf Leistungen der Eingliederungshilfe unabhängig unterstützen sowie auf die Inanspruchnahme von Rechten hinwirken. Diese Leistung wird durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe erbracht.“

Ein Verfahrenslotse hat demnach die Aufgabe junge Menschen (bis zum 27. Lebensjahr) zu beraten, unabhängig davon, in welchem Lebensbereich eine mögliche Teilhabebeeinträchtigung vorliegt. Insofern zielt die neutrale Funktion des Verfahrenslotsen darauf, den betroffenen Menschen eine möglichst umfassende Hilfestellung im Umgang mit behördlichen Angelegenheiten anzubieten. Darüber sollen vor allem bürokratische Prozesse im Bereich von Eingliederungshilfeleistungen vereinfacht werden.

Die Stelle des Verfahrenslotsen konnte bei der Stadt Alsdorf zum 01.07.2024 mit Herrn Lipperts besetzt werden, der seinen Aufgabenbereich in der heutigen Sitzung vorstellen wird.

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

entfällt

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

entfällt

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

gez. Krämer

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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