Beschlussvorlage - 2025/0037/A 51

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagenen Indikatoren zur Festsetzung des Landeszuschusses für plusKITAs – analog dem Kita-Jahr 2020/2021 – anzuwenden.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage, die in der Sachdarstellung vorgeschlagenen Einrichtungen entsprechend zu informieren und damit die Umsetzung zum 01.08.2025 zu gewährleisten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, bezogen auf die städtischen Einrichtungen, die notwendigen Anpassungen im Stellenplan vorzunehmen.
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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) gewährt das Land dem Jugendamt einen Zuschuss für plusKITAs. Der auf das Jugendamt der Stadt Alsdorf entfallende Zuschuss ergibt sich

  •           zu 75 % aus der Anzahl der Kinder im Jugendamtsbezirk unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sechs Jahren in Familien mit Leistungsbezug nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und
  •           zu 25 % aus der Anzahl der Kinder unter sechs Jahren im Jugendamtsbezirk in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird im Verhältnis zur landesweiten Gesamtzahl der Kinder unter sechs Jahren in Kindertageseinrichtungen, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird.

 

Gemäß § 44 KiBiz hat die plusKITA in besonderer Weise die Aufgabe,

 

  1. bei der individuellen Förderung der Kinder deren Potenziale zu stärken, die alltagskulturelle Perspektive zu berücksichtigen und sich an den lebensweltlichen Motiv- und Problemlagen der Familien zu orientieren,
  2. zur Stärkung der Bildungschancen auf die Lebenswelt und das Wohnumfeld der Kinder abgestimmte pädagogische Konzepte und Handlungsformen zu entwickeln,
  3. auf der Grundlage der Beobachtungsergebnisse individuelle Bildungs- und Förderangebote zur gezielten Unterstützung der sprachlichen Bildung zu entwickeln und alltagsintegriert durchzuführen,
  4. im Team regelmäßig und mit Unterstützung der Fachkraft die pädagogische Arbeit zu reflektieren und weiterzuentwickeln,
  5. zur Stärkung der Bildungschancen und zur Steigerung der Nachhaltigkeit, die Eltern durch adressatengerechte Elternarbeit, -beratung und –stärkung regelmäßig in die Bildungsförderung einzubeziehen,
  6. sich in die lokalen Netzwerkstrukturen durch jeweils eine feste Ansprechperson aus der Kindertageseinrichtung einzubringen,
  7. sich zur Weiterentwicklung der individuellen zusätzlichen Sprachförderung, über die Pflichten der sprachlichen Bildung hinaus, zum Beispiel durch die regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu qualifizieren und die Bildungs- und Erziehungsarbeit den speziellen Anforderungen anzupassen,
  8. die Ressourcen ihres pädagogischen Personals durch konkrete Maßnahmen, beispielsweise regelmäßige Supvervision, Schulung und Beratung, Fort-  und Weiterbildung oder größere Multiprofessionalität im Team zu stärken.

 

Zuletzt hat die Stadt Alsdorf für das Kindergartenjahr 2020/2021 einen Landeszuschuss in Höhe von insgesamt 295.000 € erhalten. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses war, dass das Jugendamt die Mittel als Zuschüsse in Höhe von mindestens 30.000 € je Einrichtung an plusKITAs im Sinne des § 44 KiBiz weiterleitet. Demnach konnten insgesamt 9 Kindertageseinrichtungen Berücksichtigung finden. 

 

 

Bis einschließlich zum Kindergartenjahr 2024/25 konnte zur kontinuierlichen Sicherung der pädagogischen Arbeit der zusätzliche Sprachförderbedarf weitergeführt werden, so dass insgesamt 5 weitere Kindertageseinrichtungen berücksichtigt werden konnten. Ab dem Kindergartenjahr 2025/26 sieht das Kinderbildungsgesetz nur noch eine Förderung der plusKITAs vor.

 

Mit Rundschreiben Nr. 42/03/2025 vom 20.01.2025 teilte der Landschaftsverband Rheinland mit, dass das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen für das Kindergartenjahr 2025/2026 dieselben bisherigen Kriterien weiter Anwendung finden lässt, so dass sich das Gesamtbudget pro Jugendamt lediglich aufgrund der Fortschreibungsrate nach § 37 KiBiz ändert. Im Kita-Jahr 2024/25 betrug der Landeszuschuss für plusKITAs insgesamt 329.323,77 €. Unter Anwendung der Fortschreibungsrate für das Kita-Jahr 2025/26 in Höhe von 9,49 % ergibt sich somit ein Budget in Höhe von 360.576,59 €.

Das Jugendamt verteilt die Mittel, die das Land gemäß § 45 KiBiz zur Verfügung stellt, in eigener Verantwortung. Mit der Voraussetzung, dass die Mittel als Zuschüsse mindestens in Höhe von 37.955,43 Euro weitergeleitet werden, wird sichergestellt, dass die Einrichtungen hierfür eine sozialpädagogische Fachkraft mit einem Umfang von mindestens einer halben Stelle einstellen können.

 

Die Aufnahme in diese Förderung erfolgt in der Regel unbefristet, grundsätzlich aber mindestens für 5 Jahre, so dass in Bezug auf die Einstellung von neuem Personal eine Planungssicherheit gewährleistet wird.

 

Die Verwaltung hat zur Verteilung der Zuschüsse bereits 2020 vier Kriterien zur Auswahl förderungsfähiger Einrichtungen entwickelt:

 

  1. Familieneinkommen unter 24.000 Euro
  2. Anteil der Leistungsempfänger nach SGB II in deren Haushalt Kitakinder leben
  3. Anteil der HzE-Fälle (Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt)
  4. Die Familiensprache ist nicht Deutsch

 

Zu 1.) Auch ohne den unmittelbaren Bezug von SGB II Leistungen und der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung stellt das Familieneinkommen i.d.R einen wesentlichen Faktor bei den Familien und deren Lebensbewältigungsmöglichkeiten dar.

 

Zu 2.) Das Land hat bei der Zuweisung an die Kommunen den Anteil der Kinder unter 7 Jahren, die in Familien mit Leistungsbezug nach SGB II leben, zugrunde gelegt. Insofern wir dies von der Verwaltung auch als wesentliches Kriterium betrachtet.

 

Zu 3.) Hilfen zur Erziehung können ebenfalls als Anzeichen für eine besondere Problembelastung betrachtet werden.

 

Zu 4.) Die Vermittlung von Sprachkompetenz wird seit Jahren im Elementarbereich als besonderer Schwerpunkt der Bildungsaufgabe begriffen. Hier ergibt sich durch das Fehlen entsprechender Fähigkeiten ein besonderer Unterstützungsbedarf für die Einrichtung.

 

Alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Alsdorf wurden anhand dieser vier Kriterien untersucht und es wurde eine Rangfolge vergeben. Bei der Berechnung wurden die „erreichten Plätze“ addiert und dann durch 4 (Kriterienanzahl) dividiert, so dass sich eine Rangfolge ergibt.

 

Beispiel:

Einrichtung A: Anteil  HzE  Familieneinkommen Sprache

   SGB II    unter 24.000 Euro

   Bezug

 

Rangfolge:  1  7   1   6

 

Hieraus ergibt sich im Verhältnis zu allen Einrichtungen 1+7+1+6 = 15 ./.4 = 3,75

Einrichtung B: Anteil  HzE  Familieneinkommen Sprache

   SGB II    unter 24.000 Euro

   Bezug

 

Rangfolge  6  11   7   6

Hieraus ergibt sich im Verhältnis zu allen Einrichtungen 6+11+7+6=30./.4= 7,5

 

Einrichtung A wäre demnach aufgrund des Punktewertes eher zu berücksichtigen.

 

Auf dieser Grundlage hat die Verwaltung mit Hilfe der Einrichtungen eine Vollauswertung aller 22 Kindertageseinrichtungen in der Stadt Alsdorf vorgenommen. Als Ergebnis ist folgende Rangfolge festzustellen:

 

  1. Katholische Kindertageseinrichtung St. Castor
  2. Städt. Familienzentrum Alsdorf-Mitte
  3. SkF Alsdorf „Kita am Heggeströver“
  4. Katholisches Familienzentrum im Verbund „Miteinander“ St. Mariä Heimsuchung
  5. Städt. Verbundfamilienzentrum Kellersberg
  6. Katholische Kindertageseinrichtung St. Marien
  7. Städt. Familienzentrum Annapark
  8. Katholische Kindertageseinrichtung Christus König
  9. Städt. integratives Familienzentrum Biberburg

 

Insofern schlägt die Verwaltung vor, die genannten Einrichtungen 1-9 bei der Förderung „plusKITAs“ zu berücksichtigen.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Die Stadt Alsdorf erhält für das Kindergartenjahr 2025/26 einen Landeszuschuss für plusKITAs in Höhe von 360.576,59 €, den sie an den jeweiligen Träger weiterleitet. Diese Mittel sind ausschließlich zur Finanzierung von Personalkosten vorgesehen und sollen die entstehenden Aufwendungen zu 100 % finanzieren.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Die Nutzung zusätzlicher Fördermöglichkeiten und deren Auswirkungen sind hinlänglich bekannt.

 

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

 

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

gez. Krämer

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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