Beschlussvorlage - 2025/0060/A66
Grunddaten
- Betreff:
-
IV. Quartalsbericht 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Spaltner / Frau Wirtz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Technische Dienste
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Entscheidung
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18.03.2025
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Betriebsleitung hat nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplans zu unterrichten.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Technische Dienste für das Jahr 2024 wurde am 05.03.2024 durch den Betriebsausschuss vorberaten und am 12.03.2024 vom Rat der Stadt Alsdorf beschlossen.
Der Wirtschaftsplan ist im Erfolgsplan in fünf Betriebszweige aufgegliedert:
- Abwasser
- Straßenunterhaltung, Straßenbau, Gewässer, Verkehrslenkung, Park- und
Gartenanlagen
- Straßenreinigung und Winterdienst - Abfallentsorgung
- Friedhofswesen
Hiervon finanzieren sich die Betriebszweige Abwasser, Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Winterdienst aus Gebühren, die nach den Vorschriften des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) erhoben werden. Für die Dienstleistungen, die der Eigenbetrieb für die Stadt erbringt und zur Abdeckung der Kosten für das Allgemeininteresse, stehen im Betriebszweig Straßenunterhaltung,
Straßenbau, Verkehrslenkung, Park- und Gartenanlagen insgesamt Haushaltsmittel der Stadt Alsdorf in Höhe von 3.217.000 €. Für den Bereich Friedhofswesen 1.040.000 € in 2024 zur Verfügung.
Der Verlauf des IV. Quartals 2024 ist der Anlage 1 zu entnehmen. Hier sind die zugeordneten Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes gegenübergestellt. Das vorläufige Ergebnis entspricht dem derzeitigen Stand des Buchführungsabschlusses. Die Abgrenzungs- bzw. Jahresabschlussbuchungen werden das Ergebnis noch verändern.
Der Vermögensplan mit investiven Maßnahmen und Beschaffung von rund 11.783.382 € (2024) ist hinsichtlich der Abwicklung dem Punkt 5 - Stand der Baumaßnahmen - der heutigen Sitzung zu entnehmen. Gemäß § 20 EigVO NRW hat die Betriebsleitung des Betriebsausschusses quartalsmäßig zu unterrichten.
Darstellung der Rechtslage:
-entfällt-
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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575,4 kB
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