Beschlussvorlage - 2025/0091/A12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt bestellt Frau Elisabeth Heibges für seine Sitzungen als Schriftführerin ab.

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Sachverhalt

Darstellung Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem/einer zu bestellenden Schriftführer/in unterzeichnet.

 

Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Alsdorf finden auf das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat der Stadt geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Entfällt.

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

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Mitzeichnungen

 

 

Bürgermeister

 

 

  gez. Kahlen

Erster Beigeordneter

 

 

 

Technischer Dezernent

 

 

Kämmerer

 

 

 

Dezernent für Jugend, Schule und Soziales

 

 

 

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

 

 

Technische Betriebsleiterin ETD

 

 

 

Rechnungsprüfungsamt

 

 

 

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