Beschlussvorlage - 2024/0420/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024; hier: Bildung einer Rückstellung für unterlassene Straßenreparaturmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung
|
Vorberatung
|
|
|
18.02.2025
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
01.04.2025
| |||
●
Geplant
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
08.04.2025
|
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 610.000 Euro für unterlassene Straßenreparaturmaßnahmen.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Die Fahrbahndecken der Straßen weisen Schäden in einem Umfang auf, sodass die Befahrbarkeit nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet ist.
Gegenstand der geplanten Straßenreparatur ist eine Erneuerung der Fahrbahndecke und keine Erneuerung des Unterbaus und der Tragschichten.
Die aufgeführten Straßen hätten aufgrund ihres Unterhaltungszustandes bereits im Jahr 2024 einer umfangreichen Reparatur unterzogen werden müssen. Aus verschiedenen Gründen konnte dies jedoch nicht zeitgerecht erfolgen. Daher ist die Bildung einer Rückstellung für unterlassene Instandhaltungsmaßnahmen in diesen Fällen notwendig. Im Einzelnen wird wie folgt berichtet:
1. Beethovenstraße Abschnitt I: zwischen Blumenrather- und Weststraße
In diesem Abschnitt ist eine Erneuerung des Abwasserkanales erforderlich, weshalb die Reparatur der Fahrbahn im Zuge der Kanalbauarbeiten erfolgen sollte.
Bei den Schäden handelt es sich in erster Linie um Absackungen, Flicken, Risse und Setzungen von Schachtabdeckungen sowie Kappen von Versorgungsleitungen.
An mehreren Stellen muss die Rinne reguliert werden, um eine funktionstüchtige Entwässerung sicherzustellen.
Im Zuge der Kanalbaumaßnahme in der Pestalozzistraße wurde die Straße als Umleitungstrecke genutzt, weshalb sich der Zustand der Fahrbahnen deutlich verschlechterte.
Geschätzte anteilige Kosten für die Fahrbahnreparatur: 20.000 €
2. Beethovenstraße Abschnitt II: zwischen Weststraße und Talstraße
In diesem Abschnitt ist keine Erneuerung des Kanales erforderlich.
Die vorhandene Fahrbahndecke weist viele Schlaglöcher, Absackungen, Risse und Setzungen von Schachtabdeckungen sowie Kappen von Versorgungsleitungen auf.
Auf gesamter Strecke ist die vorhandene Asphaltdeckschicht uneben, voller Lunker und stark ausgemergelt.
Auf Teilstrecken ist eine Regulierung der Rinne erforderlich, um eine funktionstüchtige Entwässerung sicherzustellen.
Ein erheblicher Teil der Strecke wurde bei Ausführung der Kanalbauarbeiten in der Pestalozzistraße als Umleitungstrecke genutzt, weshalb sich der Zustand der Fahrbahnen deutlich verschlechterte.
Geschätzte Kosten für die Straßenreparatur: 200.000 €
3. In der Burgweid
Der Kanal weist keine Schäden auf, die eine Erneuerung erfordern.
Auf dem weit überwiegenden Anteil der Strecke weist die Fahrbahn Schlaglöcher, Flickstellen und Risse auf. Die vorhandene Asphaltdeckschicht ist recht uneben, voller Lunker und sehr stark ausgemergelt.
An einigen Stellen ist eine Regulierung der Rinne erforderlich, um eine funktionstüchtige Entwässerung sicherzustellen.
Bei Erneuerung des Kanales in der Von-Harff-Straße wurde die Straße In der Burgweid als Umleitungstrecke genutzt, weshalb sich der Zustand der Fahrbahnen deutlich verschlechterte.
Geschätzte Kosten für die Straßenreparatur: 140.000 €
4. Weidenhof
Die vorhandene Fahrbahndecke in der Straße Weidenhof weist zwischen den Einmündungen Beethoven- und Eichendorffstraße Schäden in einem Umfang auf, dass die Befahrbarkeit nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet ist. Hierzu zählen Schlaglöcher, Absackungen, Risse und Setzungen von Schachtabdeckungen sowie Kappen von Versorgungsleitungen. Auf gesamter Strecke ist die vorhandene Asphaltdeckschicht uneben, voller Lunker und stark ausgemergelt. Auf Teilstrecken ist eine Regulierung der Rinne erforderlich, um eine funktionstüchtige Entässerung sicherzustellen.
Zur Geschwindigkeitsdämpfung sind in der Fahrbahn Aufpflasterungen eingebaut, die aufgrund ihrer Geometrie nicht mehr dem aktuellen Stand entsprechen und durch Bodenschwellen ersetzt werden sollten. Im Zuge der Ausführung der Kanalarbeiten in der Pestalozzistraße stellte sich heraus, dass Linienbusse beim Überfahren Probleme hatten, weshalb diese Aufpflasterungen noch zusätzlich provisorisch angerampt werden mussten, um den Linienverkehr der Busse aufrechtzuerhalten.
Bei Ausführung der Kanalbauarbeiten in der Pestalozzistraße wurde die Straße als Umleitungsstrecke ausgewiesen, was weitere massive Schäden zur Folge hatte. Mittelfristig ist vorgesehen, dass Süd- und Pestalozzistraße komplett erneuert werden. Die Erneuerung beider Straßen hat zur Folge, dass der Weidenhof als Umleitungsstrecke ausgewiesen werden muss.
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden für die Erneuerung der Fahrbahndecke Kosten in Höhe von 250.000 € geschätzt.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 Euro als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Zur Ausführung der notwendigen Straßenreparaturmaßnahmen werden Haushaltsmittel in Höhe von 610.000 € benötigt. Die Mehraufwendungen können durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2024 gedeckt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
- entfällt -
