Beschlussvorlage - 2025/0096/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmitteln gemäß § 83 GO NRW;
hier: Entwässerungsarbeiten auf dem Friedhof Mariadorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Beteiligt:
- Amtsleitung A 66 - Eigenbetrieb Technische Dienste
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.04.2025
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Geplant
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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08.04.2025
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Auf dem Friedhof in Mariadorf ist bereits seit einigen Jahren zu beobachten, dass es insbesondere nach stärkeren, langanhaltenden Regenfällen und zu Zeiten der Schneeschmelze in einigen Bereichen zu Überflutungen kommt. Hierzu wurden in den letzten Jahren verschiedene Überlegungen angestellt, die dieses Problem auch ohne größere bauliche Maßnahmen beheben sollten. Es hat sich jedoch gezeigt, dass eine nachhaltige Lösung nicht ohne eine teils aufwändige Gelände- und Wegemodellierung erfolgen kann.
Daher ist vorgesehen das Niederschlagswasser auf eine angrenzende Wiese abzuleiten, auf der eine Versickerung erfolgen kann. Hierzu ist unter anderem eine zusätzliche Wegebefestigung erforderlich. Durch diese Maßnahmen wird sich nach Einschätzung des Eigenbetriebs Technische Dienste eine deutliche Besserung der Entwässerungssituation einstellen. Ob das Problem damit vollständig beseitigt werden kann, ist allerdings nicht abschließend vorherzusagen. Sofern die Maßnahmen sich als nicht ausreichend erweisen, müsste in einem weiteren Schritt über den Einbau einer Pumpe und entsprechenden Rohrleitungen entschieden werden. Diese weiteren kostenintensiven Maßnahmen sollen aber erst ergriffen werden, wenn die nun angedachten Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg erzielen.
Die Versickerung des Oberflächenwassers soll auf einer Fläche des Friedhofs erfolgen, die bisher verpachtet war. Da aber nur ca. die Hälfte dieser Fläche benötigt wird, soll die restliche Fläche als Reservefläche für künftige Bestattungen vorgehalten werden.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 Euro als erheblich anzusehen.
Als Friedhofsträger hat die Stadt Alsdorf den ordnungsgemäßen Betreib der Friedhöfe sicherzustellen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Gesamtmaßnahme für die Entwässerungsarbeiten und die Vorbereitung der Reservefläche für künftige Bestattungen wird seitens des Eigenbetriebs Technische Dienst auf ca. 100.000 € geschätzt.
Für die Erweiterung des Friedhofs in Mariadorf steht ein Haushaltsrest in Höhe von 30.000 € zur Verfügung. Diese Mittel sollen für die in der Sachdarstellung beschriebenen Maßnahmen verwendet werden, da die Herrichtung des im letzten Jahr zusätzlich erworbenen Grundstücks ohnehin erst erfolgen kann, wenn ein Antrag auf Friedhofserweiterung bei der Städteregion Aachen eingereicht und positiv beschieden wird. Die hierfür erforderlichen Mittel sind bei künftigen Haushaltsberatungen neu einzuplanen.
Abzüglich dieser Mittel besteht ein weiterer Bedarf in Höhe von 70.000 €, die überplanmäßig bereitzustellen sind. Die Deckung dieser Investitionskosten kann aus nicht mehr benötigten Haushaltsmitteln für die Dachsanierung der Gesamtschulgebäude gedeckt werden, da diese Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr nicht mehr zur Umsetzung kommen soll. Die Investitionsmittel für diese Maßnahme sind im Rahmen der kommenden Haushaltsplanung neu zu veranschlagen.
Bei einer positiven Entscheidung des Stadtrates, ist beabsichtigt, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung in einer seiner nächsten Sitzungen über einen konkreten Umsetzungsauftrag für den Eigenbetrieb Technische Dienste berät.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Eine Versickerung des Niederschlagswassers ist in ökologischer Sicht vorteilhaft. Die Behebung des in der Sachdarstellung skizzierten Missstandes hat positive Folgen für trauernde Angehörige und die übrigen Friedhofsbesucher.
