Beschlussvorlage - 2025/0104/A12
Grunddaten
- Betreff:
-
Anfragen und Mitteilungen
- Anfrage der GRÜNE-Fraktion vom 26.03.2025;
hier: Ausfall der 8. Sitzung des Beirates für Senioren und Menschen mit
Behinderungen am 19.03.2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 12 - Amt für Rat und Verfassung
- Berichterstattung:
- Herr Krämer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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01.04.2025
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Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
§ 16 der Geschäftsordnung – Fragerecht der Ratsmitglieder
- Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, Anfragen in Angelegenheiten der Stadt an den Bürgermeister zu richten. Entsprechende Anträge sind knapp und sachlich zu formulieren und mindestens fünf Tage vor der Anfrage in der Ratssitzung schriftlich beim Bürgermeister einzureichen.
- In außergewöhnlich dringenden Fällen ist jedes Ratsmitglied darüber hinaus berechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung einer Ratssitzung bis zu zwei mündliche Anfragen, die sich nicht auf die Tagesordnung der Ratssitzung beziehen dürfen, an den Bürgermeister zu richten. Die Anfragen müssen Angelegenheiten betreffen, die in den Aufgabenbereich der Stadt fallen. Sie müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der/die Fragesteller/in darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, kann der/die Fragesteller/in auf eine Beantwortung in der nächsten Ratssitzung oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden.
- Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenn
- sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 oder 2 entsprechen,
- die begehrte Auskunft dem-/derselben oder einem/einer anderen Fragesteller/in innerhalb der letzten sechs Monate bereits erteilt wurde,
- die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre.
- Jede/r Fragesteller/in und jede Fraktion ist berechtigt, höchstens zwei weitere Wortbeiträge zu jeder Anfrage zu leisten. Eine Aussprache findet nicht statt.
Gemäß § 24 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Alsdorf finden auf das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat der Stadt geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Entfällt.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,7 kB
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