Beschlussvorlage - 2025/0100/A60
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel gemäß § 83 GO NRW;
hier: Neubau des Futterhauses im Tierpark
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- A 60 - Bauverwaltungsamt
- Berichterstattung:
- Herr Dziatzko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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01.04.2025
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Geplant
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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08.04.2025
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Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Mit Schreiben vom 25.03.2025 (Anlage) teilt die FOGA mit, dass die Kosten für die Errichtung des Ersatzneubaus für das zerstörte Futterhaus im Alsdorfer Tierpark nicht vollständig aus den gesammelten Spenden und den Versicherungserlösen gedeckt werden können.
Da die Stadt Alsdorf Eigentümerin der Gebäude und Anlagen im Tierpark ist, sollen die Kosten in Höhe von ca. 400.000 € durch die Stadt Alsdorf getragen werden. Ohne das Futterhaus ist der wirtschaftliche Betrieb des Tierparks nicht dauerhaft möglich. Es ist beabsichtigt, die FOGA mit Planung und Errichtung des neuen Futterhauses zu beauftragen. Hierüber soll der Stadtrat in seiner Sitzung am 08.04.2025 entscheiden.
Darstellung der Rechtslage:
Nach § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der Zustimmung des Rates der Stadt, sofern sie erheblich sind. Gemäß § 4 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Alsdorf sind über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 40.000 Euro als erheblich anzusehen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Die Gesamtkosten für den Ersatzneubau des Futterhauses werden von der FOGA auf insgesamt 400.000 € geschätzt. Die verbliebenen Versicherungserlöse in Höhe von ca. 100.000 € und die vereinnahmten Spendengelder des Tierparkverein e.V. in Höhe von ca. 157.000 € werden dem städtischen Haushalt im Gegenzug gutgeschrieben. Der tatsächliche städtische Eigenanteil beläuft sich demnach auf 143.000 €. Diese Summe kann aus nicht mehr benötigten Mitteln für die Dachsanierung der Gesamtschulgebäude gedeckt werden, da diese Maßnahme nicht mehr im Jahr 2025 zur Ausführung kommt. Die Investitionsmittel für die Dachsanierung müssen im Rahmen der künftigen Haushaltsplanungen neu veranschlagt werden.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Der Tierpark hat als kostenloses Freizeitangebot positive Auswirkungen auf das soziale Leben in der Stadt. Hiervon profitieren insbesondere Familien mit Kindern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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907,3 kB
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