Beschlussvorlage - 2014/0115/3.3

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt:

 

 

  1. Der Schulbus für die Kellersberger Grundschüler zur GGS Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, für das Schuljahr 2014/2015 wird eingesetzt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die o.a Schülerbeförderung für das Schuljahr 2014/2015 neu auszuschreiben.

 

 

 

  1. Der Einsatz eines Schulbusses für die Beförderung der Kellersberger Grundschüler zur GGS Kellersberg/Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, wird ab dem Schuljahr 2014/2015 eingestellt.

 

 

 

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Sachverhalt

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Nach Beschluss des Rates vom 15.07.2010 sind ab Schuljahr 2012/2013 die Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf-Kellersberg, Nordring 2, 52477 Alsdorf und die Gemeinschaftsgrundschule Alsdorf-Ost, Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, am Standort Pommernstraße 2 a, 52477 Alsdorf, zusammengeführt worden.

 

Der Rat der Stadt beschloss auf Antrag der SPD-Fraktion, ABU-Fraktion sowie FDP-Fraktion, dass für die Grundschüler ein Bus eingesetzt werden solle, der morgens die Schüler in Kellersberg abholt und nach Schulschluss wieder an die Haltestellen in Kellersberg zurückbringt – zu Lasten der Stadtkasse -. Eine Eigenbeteiligung der Eltern wurde ausgeschlossen.

 

Die Bereitstellung der Schulbusverbindung sei dem Rat der Stadt jährlich zur Entscheidung neu vorzulegen.

 

Eine Aufstellung einer Zählung über die Anzahl der Schülerinnen, die täglich den Schulbus Kellersberg - Ost und zurück nutzen,  ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Es wird festgestellt, dass nach wie vor keine Elterninitiative, z.B. Walking-Bus eingerichtet werden konnte. Hierbei ist auch weiterhin zu bedenken, dass die Anzahl der zu begleitenden Schulkinder sehr groß wäre und hierfür ein enormer organisatorischer Aufwand betrieben werden müsste, der zusätzliche Kosten verursachen würde, wenn diese Aufgaben nicht ehrenamtlich übernommen würden.

 

Im Falle, dass der Einsatz des Schulbusses zur GGS Kellersberg/Ost eingestellt wird, entstehen Fahrkosten notwendig,  für SchülerInnen der Primarstufe, wenn der Schulweg mehr als 2 km beträgt. Diesen SchülerInnen würde ein School & Fun-Ticket gewährt. Erfahrungsgemäß ist lediglich für SchülerInnen, die am Ende des Einzugsgebietes Kellersberg I wohnen, der Schulweg weiter als 2 km.

 

Lotsenstellen, für Schüler, die den Schulbus bisher nicht nutzen, sind wie folgt eingerichtet:

 

-          Broicher Straße/Husemannstraße

 

-          Kurt-Koblitz-Ring/Broicher Straße

 

-          Kleiner Bahnübergang (Mariadorfer Straße)

 

-          Kurt-Koblitz-Ring/Weinstraße.

 

 

Aufstellungen über die Anzahl der SchülerInnen, die täglich die o.a. Lotsenstellen frequentieren, sind als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der aktuellen Preisentwicklung werden Kosten für die Schülerbeförderung im Schuljahr 2014/2015 zur GGS Kellersberg/Ost auf ca. 38.000,00 € geschätzt.

 

Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittelr das Schuljahr 2014/2015 sind beim Sachkonto 527300, Kostenträger 03-02-02, Kostenstelle 2105, im Haushaltsjahr 2014 etatisiert bzw. müssen für das Haushaltsjahr 2015 bereitgestellt werden.

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Im Zusammenhang mit der Zusammenführung der beiden Grundschulen hat die Stadt ihr Infrastrukturvermögen erheblich reduzieren können und Bewirtschaftungskosen eingespart. Damit erfüllt sie die von der GPA NRW aufgestellte Forderung ihr Infrastrukturvermögen zu reduzieren.

 

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Beschlüsse

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24.06.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen