Beschlussvorlage - 2014/0193/3.3
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlagerung des Vereins für Allgemeine und Berufliche Weiterbildung e.V. (VABW) vom Standort Alfred-Brehm-Straße 29, Alsdorf-Ofden zum Standort Nordring 2, Alsdorf-Kellersberg (Gebäude der ehem. GGS Kellersberg)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3.3 - Schulen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Alsdorf
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Entscheidung
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24.06.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt
- die Verlagerung des VABW vom Standort Alfred-Brehm-Straße 29, Alsdorf zum Standort Nordring 2, Alsdorf.
- die zeitlich begrenzte Nutzung des Gebäudes Ostring 16, Alsdorf, durch den VABW gem. den in den Erläuterungen aufgeführten Zeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt hierzu eine entsprechende Nutzungsvereinbarung mit dem VABW abzuschließen.
- die im Entwurf beigefügten Durchführungsvereinbarungen zwischen der Stadt Alsdorf und der GSG Grund- und Stadtentwicklung (GSG GS).
Der Rat der Stadt stimmt der außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 343.300 € im Haushaltsjahr 2014 zu.
Sachverhalt
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Stadt fasste in seiner Sitzung am 26.04.2012 (Vorlage 2012/0162) den Beschluss, den VABW vom Standort Alfred-Brehm-Straße 29, Alsdorf-Ofden an den Standort Pommernstraße 2, Alsdorf zu verlagern. Im Sommer 2012 bekannt gewordene gravierende Mängel der Bausubstanz verhinderten die Umsetzung dieses Beschlusses.
Auf der Suche nach einem neuen Standort haben die Verhandlungen zwischen der Stadt Alsdorf und dem VABW nunmehr zu dem Ergebnis geführt, zukünftig das Gebäude der ehemaligen GS Alsdorf-Kellersberg, Nordring 2, Alsdorf, für den VABW zu nutzen.
Darüber hinaus wird der VABW zeitlich begrenzt mit seinen Gewerke orientierten Auftragsmaßnahmen in das ehemalige Gebäude der Volkshochschule Nordkreis (VHS), Ostring 16, Alsdorf, ziehen. Diese Regelung ist bis zum 04.09.2015 bzw. bei Optionsziehung des Auftraggebers bis zum 04.09.2017 zuzüglich der Zeit für den Rückbau begrenzt.
Zur Information sind als Anlage 1 bis 4 die von der GSG GS erarbeiteten Kostenschätzungen sowie die Durchführungsvereinbarungen für beide Projekte, aus der die mit der Verlagerung zwingend erforderlichen Baumaßnahmen beschrieben sind, beigefügt.
Zum zeitlichen Ablauf wurde zwischen der Stadt Alsdorf und dem VabW nachfolgendes vereinbart:
Für die Nutzungsherstellung des Gebäudes Ostring soll nach zeitnaher Planungsanpassung durch die GSG GS der Umbau umgehend beginnen. Geplant ist die Fertigstellung in den Sommerferien 2014. Ebenso der Umzug der derzeitigen Auftragsmaßnahmen „BvB“ aus dem Gebäude Alfred-Brehm-Straße in das Gebäude Ostring. Die Umbaumaßnahmen, die aus dem Bauindex bestritten werden, haben begonnen und liegen im Zeitplan.
Die zwischen der Stadt Alsdorf und dem VABW unter dem 17.07.2013 abgeschlossene Nutzungsvereinbarung für das Gebäude Nordring wurde vereinbarungsgemäß über den 31.03.2014 hinaus bis 31.05.2014 durch Vereinbarung vom 26.02.2014 verlängert.
Der Umbau beginnt umgehend nach Abschluss der in der heutigen Sitzung zur Beschlussfassung anstehenden Durchführungsvereinbarung.
Die Fertigstellung des Umbaus und der Umzug in den Herbstferien 2014 stattfinden.
Ab diesem Zeitpunkt steht das Gebäude bzw. das Gelände der Stadt Alsdorf zur Vermarktung zur Verfügung.
Die jetzt im Nordring statt findenden Kurse kann der VABW bis zum dortigen Wiedereinzug im Gebäude Alfred-Brehm-Straße umsetzen.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Für die Ertüchtigung des zurzeit leerstehenden Gebäudes Ostring 16 (ehem. VHS) fallen Aufwendungen in Höhe von 110.400 € an. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird aus dem Bauunterhaltsbudget der GSG GS von insg. 3,146 Mio. € gedeckt.
Die Umnutzung des Gebäudes Nordring 2 (ehem. GS Kellersberg) in Höhe von 343.300 € erfolgt aus dem Investitionshaushalt. Die außerplanmäßigen Auszahlungen werden durch Mehreinzahlungen beim GFG 2014 in Höhe von 170.000 € sowie durch Mehreinzahlungen bei Grundstücksverkäufen in Höhe von 173.300 € gedeckt.
Nach Auszug des VABW soll das ca. 18.500 qm große Areal zum Zwecke des Wohnungsbaus vermarktet werden. Hierfür wird eine den städt. Haushalt entlastende Einnahme in Höhe von ca. 700.000 € erwartet, die auch im Haushalt 2014 abgebildet ist.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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