Beschlussvorlage - 2014/0203/6.2
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebührenkalkulation für den Rettungsdienst der Stadt Alsdorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 6.2 - Sicherheit und Ordnung
- Berichterstattung:
- Herr Kahlen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Alsdorf
|
Entscheidung
|
|
|
24.06.2014
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt den Erlass der 22. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Alsdorf vom 20.06.1979 entsprechend der beigefügten Anlage II.
Die beiliegende Gebührenkalkulation Anlage I ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachverhalt
Darstellung der Sachlage:
Um eine bedarfsgerechte Benutzungsgebühr für den Rettungsdienst gewährleisten zu können, ist es gemäß der Berechnung der Betriebskostenabrechnung 2013 unabdingbar, die Benutzungsgebühr des Rettungsdienstes der Stadt Alsdorf auf
320,00 € festzusetzen.
Grundlage für die Erzielung der Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst ist die vom Fachamt für den Rettungsdienst der Stadt Alsdorf erstellte Betriebskostenabrechnung 2013. Für Benutzungsgebühren gilt nach § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG), dass das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen in der Regel decken (Kostendeckungsgebot) und nicht übersteigen soll (Kostenüberschreitungsgebot).
Nach dem geltenden Rettungsdienstbedarfsplan des Städte Region Aachen hat die Stadt Alsdorf zur Durchführung des Rettungsdienstes im Bereich des Stadtgebietes folgende Rettungsmittel vorzuhalten:
RTW 1 24 Std. (montags - sonntags)
RTW 2 12 Std. (montags - sonntags)
Beteiligung der Krankenkassen:
Nach § 14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NW) leiten die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften den Entwurf der Gebührensatzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen insbesondere zur Gebührenhöhe zur Stellungnahme zu. Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen herzustellen.
Mit Schreiben vom 23.05.2014 wurde die Betriebsabrechnung 2013 mit der Gebührenkalkulation 2014
- der Krankenkasse der Rheinischen Landwirtschaft,
- der BKK Landesverband NRW,
- der Innungskrankenkasse Nordrhein,
- der Bundesknappschaft Bergheim,
- dem Verband der Ersatzkassen und
- der AOK Rheinland zugesandt.
Nach Verhandlungen erklärten die Kostenträger am 18.06.2014 ihr Einvernehmen zur Gebührenberechnung für das Jahr 2014.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Alsdorf wie folgt zu ändern:
| Bisher (ohne Leitstellengebühr) | Neu (ohne Leistellengebühr) |
RTW | 273,00 € | 320,00 € |
Darstellung der Rechtslage:
Gemäß § 6 Abs. 1 KAG sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage überwiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Das veranschlagte Gebührenaufkommen soll die voraussichtlichen Kosten der Einrichtung nicht übersteigen und in der Regel decken. Im Übrigen wird auf die Regelung des § 7 GO NW - Satzungen - und der §§ 1, 2 und 4 KAG - Kommunalabgaben / Gebühren - verwiesen.
Nach einer Vereinbarung der Träger der Rettungswachen in der Städte Region Aachen mit den Kostenträgern wird als Kalkulationsgrundlage für die Gebühren im Rettungsdienst die letzte Betriebskostenabrechnung zugrunde gelegt.
Nach § 14 Abs. 2 RettG NW leiten die Träger rettungsdienstlicher Aufgaben den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften den Entwurf der Gebührensatzung mit beurteilungsfähigen Unterlagen insbesondere zur Gebührenhöhe zur Stellungnahme zu.
Zwischen den Beteiligten ist Einvernehmen anzustreben.
Auswirkungen
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Grundlage für die Ermittlung der Benutzungsgebühren ist die Betriebskostenabrechnung 2013 und die Gebührenkalkulation 2014.
Die Verwaltung rechnet mit Einnahmen im Bereich des Kostenträgers 02-04-02 Rettungswesen - nach folgender Kalkulation des Gebührenaufkommens:
RTW- Einsätze
Gebühr:
4.350 x 320,00 Euro= 1.392.000,00 Euro
Leitstellengebühr:
4.350 x 23,00 Euro = 100.050,00 Euro
Gesamt 1.492.050,00 Euro
RTW Km-Gebühr:
35 Km über 70 Km x 1,12 Euro = 39,20 Rundung auf: 39,00 Euro
Kalkulierte Gesamteinnahmen: 1.492.089,00 Euro
Zuschussbedarf für nicht ansatzfähige Fehleinsätze (Grundlage Gebühren 2012)
RTW
227 x 296,00 Euro = 67.192,00 Euro
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
245,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
93,7 kB
|
