Beschlussvorlage - 2014/0212/1.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgenommene redaktionelle Änderung zur Kenntnis und bestätigt die nunmehr vorliegende Fassung der Zuständigkeitsordnung für die vom Rat der Stadt Alsdorf gebildeten Ausschüsse sowie für den Bürgermeister vom 13.10.2004.

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Sachverhalt


Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Der Rat der Stadt Alsdorf kann Ausschüsse bilden (§ 57 Abs. 1 GO NRW). Er regelt mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse (§ 58 Abs. 1 GO NRW). Diese gesetzliche Legitimation des Ratsgremiums umfasst neben der Definition des Aufgabenkataloges je Ausschuss eine Entscheidung über die Ausschussstärke, und zwar unter Festlegung der Anzahl der

 

-          Ratsmitglieder,

-          sachkundigen Bürger mit Stimmrecht (gem. § 58 Abs. 3 GO NRW) sowie

-          sachkundigen Einwohner ohne Stimmrecht (gem. § 58 Abs. 4 GO NRW) sowie

-          gegebenenfalls beratende Mitglieder (gem. § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW), mit Ausnahme des Jugendhilfeausschusses und des Wahlausschusses,

 

je Ausschuss, sofern kommunalverfassungsrechtliche oder spezialgesetzliche Vorgaben diese Regelungskompetenz nicht einschränken.

Zu Orientierungszwecken ist die derzeit gültige „Zuständigkeitsordnung“ als Anlage 1 beigefügt.

 

 

Eine redaktionelle Überarbeitung der Zuständigkeitsordnung ist in § 1 – Bildung von Ausschüssen, B) Pflichtausschüsse nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften, Ziff. 4 – Jugendhilfeausschuss – erforderlich, da diesem Ausschuss keine weiteren Ratsmitglieder in beratender Funktion nach § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW angehören dürfen.

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Auswirkungen

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.06.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - geändert beschlossen