Beschlussvorlage - 2014/0218/1.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Entfällt.

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Sachverhalt


 

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

 

Die Ratsmitglieder werden gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Hierzu verliest der Bürgermeister einen Text, den die Ratsmitglieder nach Erheben von ihren Plätzen nachsprechen. Die Verpflichtungsformel lautet wie folgt:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe).“

 

Die religiöse Beteuerungsformel kann dabei entfallen.

 

Über die Verpflichtung wird anschließend eine Niederschrift gefertigt

 

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Auswirkungen

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

 

 

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

 

Entfällt.

 

 

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Beschlüsse

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24.06.2014 - Rat der Stadt Alsdorf - zur Kenntnis genommen